Hinweise zum Feuerwerk
Zum Jahreswechsel werden die Menschen in Halle wieder zahlreiche Raketen in den Himmel schießen. Offiziell erlaubt ist das Abbrennen vom 31.12. (00:00 Uhr) bis 01.01. (24:00 Uhr), also insgesamt 48 Stunden.
Aktuell gibt es auch eine Diskussion um ein generelles Feuerwerksverbot in Innenstädten. In einer bundesweiten Umfrage waren 60 Prozent dafür. Dabei ist eigentlich, bei richtiger Anwendung der Gesetze, schon jetzt in vielen Innenstädten Feuerwerk tabu. Von Fachwerkhäusern und Kirchen ist ein Abstand von 200 Metern zu wahren. Dies würde eigentlich auch ein Verbot der Böllerei auf dem Marktplatz in Halle einschließen, ist doch der Marktplatz gleich von mehreren Fachwerkhäusern in der Brüderstraße, Schmeerstraße und Talamtstraße umgebeben. Und direkt am Platz steht auch die Marktkirche. Kontrolliert wurde dies aber bislang nicht.
Feuerwerkskörper werden entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Klassen bzw. Kategorien eingeteilt. Die Gefährdungsklasse muss auf den Gegenständen vermerkt sein. Bei dem Silvesterfeuerwerk handelt es sich um die Klassen I und II bzw. Kategorien 1 und 2.
Unter die erste Klasse bzw. Kategorie fallen u.a. Wunderkerzen, Knallerbsen und sogenanntes Jugendfeuerwerk. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 12.Lebensjahr vollendet haben.
Zur zweiten Klasse bzw. Kategorie gehören u.a. die handelsüblichen Silvestersortimente wie Raketen, Batterien, Böller, Römische und Bengalische Lichter, Vulkane und Fontänen. Der Umgang und Verkehr mit Pyrotechnik dieser Klassifizierung ist nur Personen gestattet, die mindestens das 18.Lebensjahr vollendet haben.
Abbrennen darf man nur in Deutschland zugelassen pyrotechnische Erzeugnisse, welche eine Kennzeichnung haben. Diese Erzeugnisse müssen ein CE-Zeichen und ein Zulassungszeichen (Registriernummer) haben. Außerdem müssen auf pyrotechnischen Gegenständen die Artikelbezeichnung, Angaben zum Hersteller oder Einführer vorhanden sein und zu ihnen Gebrauchsanweisungen vorliegen.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
– Striktes Einhalten der Gebrauchsanweisungen;
– Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 sind nur im Freien
zu verwenden;
– Bäume, Oberleitungen, Tankstellen oder leicht entzündliche Gegenstände
dürfen sich nicht in der Nähe von Abbrennorten befinden;
– Angegebene Sicherheitsabstände beachten und Raketen mit Führungs-
stab keinesfalls in den Boden stecken;
– Menschen, Fahrzeuge, Mülltonnen, Briefkästen oder Balkone sind keine Zielobjekte;
– Unbedingt Kinder beaufsichtigen und vor Gefahren schützen;
– Blindgänger nicht noch einmal entzünden und mit Wasser unschädlich machen
Es würde schon reichen,wenn die polizei und das ordnungsamt das jugendschutzgesetz durchsetzen würde.Den gedanke, ein feuerwerksverbot zu verhängen, ist unsinnig.
Nein, mit der Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes ist es lange nicht getan.
Wer glaubt, daß es ausreicht dafür Sorge zu tragen, daß die Pyrotechnik nur an zugelassene Altersklassen verkauft und von diesen benutzt wird, der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Wenn ich mir jedes Jahr die Idioten ansehe, die gegen jede Regel, Sinn und Verstand mit dem Zeug hantieren, dürfte es nur gegen Vorlage eines Eignungsscheines ausgegeben werden. Und wer z.B. damit auf Menschen, Fahrzeuge etc. zielt, wer mutwillig Dinge damit beschädigt, der bekommt keinen Eignungsschein.
Habe gerade eben im Stadtpark eine Gruppe Jungspunde (männlichen Geschlechts) beim hirnlosen Rumböllern gesehen. Gleich einziehen das Zeug und die Typen und (deren Eltern auch gleich) anzeigen.
Was hielt dich von diesem Vorhaben ab?
Erstens, dass ich auf dem Weg zu einem Termin war und keine Zeit für eine längere Diskussion hatte, und zweitens – und noch viel wichtiger – dass ich kein Beamter der Exekutive mit Befugnis zur Beschlagnahmung fremden Eigentums bin.
Den Kommentar hast du dann während dieses Termins („gerade eben“) verfasst? Alles klar. So klingt die Geschichte noch viel authentischer. Danke fürs Teilen! Auch wenn die Zielsetzung völlig unklar bleibt.
Für manche Leute scheint es neu zu sein, dass man auch unterwegs Nachrichten im Internet schreiben kann.
Warum ist der Gedanke ein Feuerwerksverbot zu verhängen unsinnig?
Was soll die unsinnige Ballerei eigentlich?
Millionen von Euro gehen innerhalb kurzer Zeit in Rauch auf (okay, Krach und funkelnde Lichtlein ja sind auch dabei).
Nicht nur für Haustiere bedeutet das jedes Jahr Stress.
Zudem: Auf der einen Seite wird gejammert, die Dieselautos sind eine Zumutung für die Umwelt (als wären das Benziner und Elektroautos nicht) und sollen mit Fahrverboten belegt werden. Auf der anderen Seite produziert man etwa 15,5 Prozent der jährlich im Straßenverkehr abgegebenen Feinstaubmenge allein zu Silvester. (https://www.umweltbundesamt.de/themen/dicke-luft-jahreswechsel und https://dubisthalle.de/feinstaub-ballerei-zu-silvester-app-informiert-ueber-belastung-in-halle).
Stimmt, Dieselfahrverbote und Umweltzonen sind Müll. Z.B. Hamburg hat gezeigt, dass die Wirkung gleich Null ist.
Die ballerei ist ein teil der europäischen kultur. Verbiete mal den chinesen ihre ballerei,sie werden dich lynchen.
Was man so alles als Kultur bezeichnet…
Außerdem: Wir sind hier aber nicht in China.
Und dann? Was kommt als nächstes? Etwa Osterfeuer, Weihnachtsbaumverbrennen – ok, eine ‚Tradition‘, die erst bei uns seit 20 Jahren wiederaufgeflammt ist, aber irgendwann ist auch mal gut. Dafür dürfen Kleingärtner seit dem selben Zeitraum im Herbst keine Feuer mehr anfachen und alte Socken, Unterhosen, Möbel, Chemikalienreste, uswusf. verbrennen …
Manchmal muß man überlegen, ob man eine „Tradition“ nicht einschränkt oder ganz aufgibt.
Die Ballerei, Krach, Dreck und hier immer wieder verbunden mit Verletzungen und Sachbeschädigung mit dem Hinweis auf Tradition abzutun, ist reichlich kurzsichtig.
Zum Beispiel hatte die Kirche auch mal eine Tradition Menschen aus fadenscheinigen Gründen auf dem Scheiterhaufen zu verbrennen. Sogar die haben es geschafft sich davon loszusagen.
Ich könnte mich auch für ein generelles, bundeweites Feuerwerks-Verbot für Privatpersonen erwärmen und würde bei einer Volksbefragung für ein Verbot stimmen und dies gleich aus mehreren Gründen:
-Tiere und Haustiere erleiden durch das Gerummse richtig Stress, welcher vermieden würde.
-Der Müll und Dreck liegt teilweise noch Wochen und Monate später in der Gegend herum und die Verursacher fühlen sich nicht genötigt, sauber zu machen und das Gelumpe zu entsorgen.
Die kommunalen Reiniger und Entsorger würden entlastet, Kosten für die Stadt würden eingespart und die Angestellten könnten den Neujahrstag als freien Tag genießen.
-Ein Verbot wäre weiterhin eine Bereicherung für den Gesundheits- und Brandschutz. Abgerissene und schwer verletzte Gliedmaßen, brennende Wohnungen, Häuser, Autos und Mülltonnen, zersprengte Automaten und Briefkästen, beschädigte Straßenbahnen, Busse, Eisenbahnen und andere beschädigte Dinge gehörten der Vergangenheit an, würden Polizei, Feuerwehr, Ärzte und Pflegepersonal entlasten und gewaltig Kosten für die Allgemeinheit sparen.
Eine Großstadt wie Halle/S, könnte bspw. an 3, 4 oder 5 zentralen Stellen Großfeuerwerke organisieren, die von Profis ausgerichtet werden. (siehe Laternenfest o. Händelfestspiele)
Die Kosten dafür lassen sich vermutlich mit den eingesparten Reinigungs- und Schadenskosten abdecken.
„Die Kosten dafür lassen sich vermutlich mit den eingesparten Reinigungs- und Schadenskosten abdecken.“
Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Das wird genau einmal so sein, schon im zweiten Jahr wird die Stadt wunderbare Einsparpotentiale entdeckten und der BUND findet den rot weiß gestreiften Hohlhorn-Käfer, der leider sehr lärmempfindlich ist. Dann wird 3-4 Jahre weiter reduziert und dann ist’s ganz aus.
Wehret den Anfängen. Immer stärkere Gängelungen per Salami Taktik gibt es genug in DE.
Wenn ich sehe, was beim Feuerwerksverkauf weggeschleppt wurde, scheint es einen neuen Rekord zu geben.
Die haben wahrscheinlich alle Angst, dass es die letzte Chance ist, weil’s nächstes Mal schon verboten sein könnte, da wollen sie jetzt nochmal richtig horten, die dummen Schafe.
Die Kosten für die Müllräumung auf öffentlichen Plätzen zahlen alle!