Innenministerium Sachsen-Anhalt stärkt Ehrenamt im Katastrophenschutz durch höhere Entschädigungspauschalen und neue Ansprüche – Städte und Kreise müssen endgültig entscheiden

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat die monatlichen Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in den Einheiten des Katastrophenschutzes angepasst. Rückwirkend zum 1. August 2025 wurden die monatlichen Entschädigungspauschalen um bis zu 25 Prozent angehoben. Außerdem können erstmals auch Gruppenführer von Katastrophenschutzeinheiten Entschädigungszahlungen erhalten.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Ob bei Extremwetterereignissen oder bei gravierenden Schadenslagen, auf die Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes ist stets Verlass. Mit großem Einsatz und hohem Verantwortungsbewusstsein leisten sie neben den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz und zur Sicherheit der Bevölkerung. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung ist ein wichtiges Signal der Anerkennung dieses Engagements und trägt zugleich dazu bei, die Attraktivität des Ehrenamtes im Katastrophenschutz weiter zu stärken.“
Ehrenamtliche Mitglieder des Katastrophenschutzes, die als Verbandsführer tätig sind, können zukünftig monatlich bis zu 85 Euro erhalten. Die Pauschale für Zugführer wurde auf monatlich bis zu 75 Euro erhöht. Bei beiden Funktionen ist dies ein Plus von 15 Euro. Neu aufgenommen wurde zudem die Funktion eines Gruppenführers einer Katastrophenschutzeinheit. Diese können zukünftig monatlich bis zu 60 Euro erhalten.
Insgesamt können nach den derzeitigen Strukturen und dem Aufbaustand der Fachdienste im Katastrophenschutz mehr als 1.330 Führungskräfte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Mitwirkende Organisationen sind unter anderem der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, das Deutsche Rotes Kreuz, die Johanniter Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst.
Die Aufwandsentschädigung dient dem Ersatz des besonderen Sachaufwandes, der den ehrenamtlich Tätigen entstehen kann. Dabei kann es sich beispielsweise um Aufwendungen für Verpflegung oder Reisekosten handeln. Mit der Anhebung der Pauschale wird die Entwicklung der Verbraucherpreise der letzten fünf Jahre berücksichtigt.
Die konkrete Umsetzung dieser neuen Landesregelungen muss durch die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils durch Anpassung ihrer Satzungen nachvollzogen werden.
Ich gönne jedem Ehrenamtlichen seine verdiente Aufwandsentschädigung.Aber: Nach 5 Jahren setzt das Innenministerium endlich mal mögliche höhere Entschädigungsätze an. Das müssen aber die Landkreise überhaupt erst mal selber ermöglichen, wobei die meisten SPAREN müssen…. Das Land hat also nichts getan ausser wieder einmal ne bürokratische Vorschrift zu ändern, die die Kommunen zusätlich ohne Gegenleistung belasten wird. Und dafür wird sich extra gefeiert?
Und wie läuft das bei den freiwilligen Feuerwehren?
Bist du bei einer freiwilligen Feuerwehr?
Bist du irgendwo ehrenamtlich engagiert?
Ja, aber nicht bei der Feuerwehr. Um die geht es hier. Danach hat „Thomi“ gefragt.
Bist du irgendwo engagiert?
Die Pauschalen für die freiwilligen Feuerwehren sind seit Jahren schon höher als die für die Katastrophenschutzeinheiten. Es wird Zeit dass hier endlich eine Gleichstellung erfolgt. Schöner wäre allerdings eine Helfer Gleichstellung bei der die Kräfte der Hiorgs dir gleiche Behandlung erfahren wie die Kräfte der freiwilligen Feuerwehren. Den die Hiorgs bekommen kein frei vom Arbeitgeber, die müssen darum betteln.
Das ist schon insoweit richtig. Die FFW´s sind auch deutlich mehr im Einsatz als der Kat-Schutz! Oder willst du behaupten, dass die täglich bei einer Katastrophe im Einsatz sind? Die Feuerwehren schon. Außerdem bekommt bei der Feuerwehr KEIN Zug- oder Gruppenführer eine Aufwandsentschädigung.
Dei werden nach Brand und Hilfeleistungsgesetz freigestellt und können jederzeit zum Einsatz fahren. Und das erfolgt sogar nachträglich. Wenn die Kameraden nen Einsatz in der Nacht haben, werden sie für den nachfolgenden Tag freigestellt. Der Helfer der Hiorg fährt dann früh auf Arbeit weil es für ihn keine Freistellung gibt.
WENN der Arbeitgeber mitspielt! In der Privatwirtschaft sind diese Zeiten längst vorbei. Dem ist das Gesetz völlig egal. Das machst du 3x, dann sagt der AG „Und Tschüss, verdiene dein Geld bei der Feuerwehr. Wir haben langfristig geplante Kundentermine, die müssen eingehalten werden“. Alles schon erlebt, glaub mir. Die Kameraden gehen auch nach einem Nachteinsatz auf Arbeit!
Das funktioniert nur noch bei den städtischen Unternehmen. Ob da ein Schreibtischhengst oder ein Müllkutscher mal einen Tag ausfällt, ist dagegen nicht tragisch. Da braucht niemand um seinen Arbeitsplatz bangen.
Ehrlich gesagt, mir gefällt es nicht, dass Tätigkeiten im Rahmen eines Ehrenamtes bezahlt werden müssen. Das ist dann letztlich nur bezahlte Arbeit, aber kein Ehrenamt mehr.
Könnten Sie mir bitte nochmal den Unterschied zwischen Aufwandsentschädigung und Lohn bzw. Gehalt erklären? Vielleicht gefällt es Ihnen dann.
„Könnten Sie“
Kann er natürlich nicht. Egal, um was es geht.