Jobcenter Halle informiert: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit weiterhin in Papierform notwendig
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch beim Arbeitgeber „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Das Jobcenter Halle (Saale) weist seine Kundinnen und Kunden deshalb darauf hin, eine entsprechende Bescheinigung aktiv bei ihrem Arzt einzufordern. Erst ab Januar 2024 sind auch die Jobcenter gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Die Vorlage einer AUB ist für Kundinnen und Kunden wichtig, damit sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen eine solche Bescheinigung im Krankheitsfalle weiterhin ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Jan Kaltofen, Geschäftsführer Jobcenter Halle (Saale):
„Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann auch digital eingereicht werden. Einfach einscannen und über den Postfachservice des Portals www.jobcenter.digital als Veränderungsmitteilung übermitteln.“
Wie geht das denn ? Lebt das Jobcenter in der Steinzeit ?
Arbeit suchen, „Problem“ erledigt.
Nö denn für die wäre die Steinzeit noch zu Fortschrittlich.
Da freut man sich doch über die „Digitalisierung“ unserer Behörden.
Papierform. Jawoll. Ham wer schon beim Kaiser so jemand.
Die heutigen Sozialhilfen, wie auch z.B. AOK und BG, gehen auf ein Betreiben Bismarcks zurück, der einen „Staatsozialismus“ schaffen wollte, um die Bürger politisch fest an den Staat bzw. die konservative Regierung zu binden. Könnte man auch „Populismus“ mit „Geschenken“, die „irgendwer bezahlen muss“ nennen.
Ob der sich damals dachte, dass knapp 150 Jahre später die, die nie eingezahlt haben und nur kassieren, am lautesten jammern?
Was du alles weißt, du Guter! Und trotzdem nur Gülle. Egal – du hast einen Kommentar abgesetzt, nur das zählt.
Laberrhabarber@..Getroffene ,,Hunde“ bellen! Egal,ist ja ein weit verbreitetes ,,Phänomen „bei euch!