Kabinett beschließt neues Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt: Tuchbestattung möglich, Sargzwang wird aufgehoben, zweite Leichenschau
Das Kabinett hat am Dienstag den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet. Die Gesetzesnovelle wird nun in den Landtag eingebracht und soll möglichst 2024 in Kraft treten. Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Mit der Änderung des Bestattungsrechts wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und eine Modernisierung vorgenommen, die die Veränderungen der Gesellschaft, der Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur aufgreift. Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an.“
Mit der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen soll künftig eine Tuchbestattung möglich sein, gleichzeitig wird der Sargzwang aufgehoben. Dem Friedhofsträger soll aber in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern. Sternenkinder sollen verpflichtend von den Einrichtungen zu bestatten sein, in der die Geburt stattfand, sofern kein Elternteil von seinem Bestattungsrecht Gebrauch macht. Damit wird die bestehende Praxis gesetzlich geregelt und ein würdevoller Umgang sichergestellt.
Eine zweite Leichenschau durch spezialisierte Ärzte oder Ärztinnen soll künftig vor jeder Bestattung durchgeführt werden, also auch bei Erdbestattungen, deren Anteil in Sachsen-Anhalt zuletzt auf deutlich unter zehn Prozent gesunken ist. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau bereits gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten. Umgesetzt werden soll dies, wie in anderen Bundesländern auch, durch eine Zertifikatslösung.
Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.
Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.
Der Sargzwang bei einer Feuerbestattung sollte ebenfalls ausgesetzt werden. Dafür könnte ein wiederzuverwendbarer Metallsarg bei einer Einäscherung zum Einsatz kommen.
Das sehe ich auch so.
Alles für die Moslems.
Genau das ist der Punkt. Da geht plötzlich immer ganz schnell, was vorher teils Jahrzehnte unangetastet blieb.
Lange überfällig und wurde von der Partei mit dem C immer wieder verzögert.
Die Moslems wollen in Deutschland leben und sterben. Aber bestattet wollen sie in ihrer Heimat,bei Mama,Papa Onkel und Tante und so weiter .
Wieso „Alles für die Moslems?“
Lies doch den Artikel mal richtig.
Und von die Grünen .
10010110,
Die Zahl der in Halle lebenden Muslime ist in den letzten Jahren gestiegen, so dass man auch hier Anpassungen beim Bestattungsrecht vornehmen muss, um der Realität der Menschen gerecht zu werden. Das sollten Sie respektieren. Niemand zwingt Sie, in einem Tuch bestattet zu werden, das kann auch weiterhin jeder selbst entscheiden.
Realität ist das, was man selber draus macht (oder zulässt).
Genau! Es gibt nur noch den Islam(und eine handvoll Christen…)!!! Warst du in letzter Zeit mal an der frischen Luft?
Jupp… merkwürdig wie schnell Gesetze aufeinmal geändert werden können, wenn es um deren Kultur geht.
Es geht in der Gesetzesnovelle nicht nur um die muslimische Kultur.
Also nochmal: Artikel richtig lesen.
Die „interkulturelle Öffnung“ ist doch aber nur ein scheinheiliger Vorwand, bzw. ein Nebeneffekt. Der eigentliche grundsätzliche Anlass ist der oben beschriebene.
ist doch immer so 😉 sie sollen sich doch hier so richtig wohl fühlen
Das Bestattungsrecht wird immer wieder angepasst.
Welche Nachteile entstehen bei den jetzigen Änderungen für dich oder andere?
Warum wird die Friedhofspflicht nicht abgeschafft. In der Schweiz, Frankreich, Niederlande und Österreich geht’s doch auch. Da kann man die Asche der Angehörigen auch im eigenen Garten verstreuen, wenn sie das gewünscht haben. Die Asche meiner 90 kg schweren Deutschen Dogge darf ich mitnehmen, aber die 60 kg schwere Oma, die sehr gern auf ihrem eigenen Grundstück verstreut werden möchte, muss auf den Friedhof. Die Gelddruckmaschinerie Bestattung und Friedhof muss halt laufen.
Warum wird nur in Richtung der Religion das Bestattungsgesetz geöffnet. Für die Mehrheit ändert sich nicht viel. Bin auch dafür, dass Särge aus Holz nicht verbrannt werden müssen. Warum dürfen zum Beispiel Urnen nicht mit nach Hause genommen werden?
@JS und Emmi Das geht doch! Eine „Schweizer Bestattung“ ist in Deutschland ganz legal möglich. Kostet bei 450 Euro und man kann die Urne mit nach Hause nehmen.
Die ist meines Wissens nach in Deutschland eben nicht legal.