Kabinett beschließt neues Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt: Tuchbestattung möglich, Sargzwang wird aufgehoben, zweite Leichenschau

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15 Antworten

  1. Peter Wachsmuth sagt:

    Der Sargzwang bei einer Feuerbestattung sollte ebenfalls ausgesetzt werden. Dafür könnte ein wiederzuverwendbarer Metallsarg bei einer Einäscherung zum Einsatz kommen.

  2. 10010110 sagt:

    Um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, streben wir eine interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts an.

    Alles für die Moslems.

    • ICH sagt:

      Genau das ist der Punkt. Da geht plötzlich immer ganz schnell, was vorher teils Jahrzehnte unangetastet blieb.

    • Robert sagt:

      Die Moslems wollen in Deutschland leben und sterben. Aber bestattet wollen sie in ihrer Heimat,bei Mama,Papa Onkel und Tante und so weiter .

    • Klara sagt:

      Wieso „Alles für die Moslems?“
      Lies doch den Artikel mal richtig.

    • Jim Knopf sagt:

      Und von die Grünen .

    • PaulusHallenser sagt:

      10010110,
      Die Zahl der in Halle lebenden Muslime ist in den letzten Jahren gestiegen, so dass man auch hier Anpassungen beim Bestattungsrecht vornehmen muss, um der Realität der Menschen gerecht zu werden. Das sollten Sie respektieren. Niemand zwingt Sie, in einem Tuch bestattet zu werden, das kann auch weiterhin jeder selbst entscheiden.

    • Facepalm sagt:

      Genau! Es gibt nur noch den Islam(und eine handvoll Christen…)!!! Warst du in letzter Zeit mal an der frischen Luft?

    • Mhh sagt:

      Jupp… merkwürdig wie schnell Gesetze aufeinmal geändert werden können, wenn es um deren Kultur geht.

      • Klara sagt:

        Es geht in der Gesetzesnovelle nicht nur um die muslimische Kultur.
        Also nochmal: Artikel richtig lesen.

        • 10010110 sagt:

          Die „interkulturelle Öffnung“ ist doch aber nur ein scheinheiliger Vorwand, bzw. ein Nebeneffekt. Der eigentliche grundsätzliche Anlass ist der oben beschriebene.

      • Möp sagt:

        ist doch immer so 😉 sie sollen sich doch hier so richtig wohl fühlen

    • Lubob sagt:

      Das Bestattungsrecht wird immer wieder angepasst.

      Welche Nachteile entstehen bei den jetzigen Änderungen für dich oder andere?

  3. JS sagt:

    Warum wird die Friedhofspflicht nicht abgeschafft. In der Schweiz, Frankreich, Niederlande und Österreich geht’s doch auch. Da kann man die Asche der Angehörigen auch im eigenen Garten verstreuen, wenn sie das gewünscht haben. Die Asche meiner 90 kg schweren Deutschen Dogge darf ich mitnehmen, aber die 60 kg schwere Oma, die sehr gern auf ihrem eigenen Grundstück verstreut werden möchte, muss auf den Friedhof. Die Gelddruckmaschinerie Bestattung und Friedhof muss halt laufen.

  4. Emmi sagt:

    Warum wird nur in Richtung der Religion das Bestattungsgesetz geöffnet. Für die Mehrheit ändert sich nicht viel. Bin auch dafür, dass Särge aus Holz nicht verbrannt werden müssen. Warum dürfen zum Beispiel Urnen nicht mit nach Hause genommen werden?

  5. Frau sagt:

    @JS und Emmi Das geht doch! Eine „Schweizer Bestattung“ ist in Deutschland ganz legal möglich. Kostet bei 450 Euro und man kann die Urne mit nach Hause nehmen.