Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird novelliert – Reerdigung („Bio-Bestattung) möglich, Sargzwang wird aufgehoben, Tuchbestattung erlaubt
Das Kabinett hat heute in Magdeburg den Entwurf für ein neues Bestattungsgesetz zur Anhörung freigegeben. Kernpunkt der Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen ist eine interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens. Dies erfolge durch die Zulassung der Tuchbestattung unter gleichzeitiger Aufhebung des Sargzwangs, teilte Sozialministerin Petra Grimm-Benne mit. „Die Gesellschaft und damit auch die Bestattungs- und Trauerbewältigungskultur verändert sich und entwickelt sich stetig weiter. Darauf müssen wir reagieren. Mit dieser Änderung des Bestattungsrechts setzen wir auch ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um, und wir wollen der Vielfalt der Religionen im Land gerecht werden.“
Dem Friedhofsträger soll aber in begründeten Fällen ein Widerspruchsrecht gegen die Bestattung in Tüchern eingeräumt werden. „Dies könnte beispielsweise bei kirchlichen Friedhofsträgern zum Tragen kommen. Widerspruch wäre aber auch möglich, wenn Bodenbeschaffenheiten einer Tuchbestattung entgegenstehen,“ so Grimm-Benne. Gesetzlich geregelt wird nun auch eine Bestattungspflicht von Sternenkindern.
Vor jeder Bestattung soll künftig verpflichtend eine zweite Leichenschau durch einen spezialisierten Arzt durchgeführt werden. Damit setzt Sachsen-Anhalt als eines der ersten Bundesländer eine Forderung der Strafverfolgungsbehörden um. Gesetzlich verankert wird auch ein Verbot der Aufstellung von Grabsteinen aus Natursteinen, an deren Herstellungsprozess möglicherweise Kinder mitwirkten.
Die Beisetzungsfrist von Urnen soll auf sechs Monate verlängert werden. Soldatinnen und Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben und ein Ehrengrab erhielten, sollen ab 2034 ein dauerhaftes Ruherecht erhalten. Die Kostenerstattung für die Erhaltung der aktuell in Sachsen-Anhalt vorhandenen drei Ehrengräber wird künftig über das Sozialministerium gewährleistet.
Nach dem Anhörungsverfahren und der zweiten Kabinettsbefassung soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Gesetz soll 2024 in Kraft treten. Die letzte Änderung des seit 2002 geltenden Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgte im Jahr 2011.
„Die Fraktion DIE LINKE hat bereits 2015 die Reform des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt gefordert und parlamentarische Initiativen zum Thema eingebracht. Dabei standen bei uns die Interessen der Menschen in Sachsen-Anhalt im Mittelpunkt“, sagt Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag. „Wir stehen neuen Beerdigungsformen wie Reerdigung offen gegenüber. Unsere Gesellschaft entwickelt sich ständig weiter und selbstverständlich entwickelt sich auch der Umgang mit dem Tod fort. Parallel dazu haben wir seit Jahren eine zweite, verpflichtenden Leichenschau bei Erdbestattungen gefordert. Hier geht es darum, dass ungeklärte und insbesondere nicht natürliche Todesfälle entdeckt werden können. Rechtspolitisch ist der derzeitige Zustand unhaltbar. Auch der Umgang mit den sogenannten „Sternenkindern“ ist bisher unzureichend. Noch immer könnten sie qua Gesetz mit dem Krankenhausmüll entsorgt werden. Das dies grundsätzlich nicht mehr geschieht, ist vor allem dem persönlichen Engagement vor Ort zu verdanken. Hier braucht es dringend eine gesetzliche Anpassung. Endlich will die Landesregierung mit dieser Gesetzesänderung stärker den Bedürfnisse der Menschen entsprechen.“
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen zieht ihren Antrag zum Berichtsstand der Novellierung des Bestattungsgesetzes zurück, nachdem das Kabinett heute die Einbringung eines Gesetzentwurfs der Landesregierung beschlossen hat. Dazu sagt Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion: „Der konstante Druck meiner Fraktion beim Thema Bestattung hat endlich gewirkt. Die Landesregierung hat ihren lang ersehnten und überfälligen Gesetzentwurf nun im ersten Schritt beschlossen. Wir werden deshalb in dieser Landtagssitzung unseren Antrag zum Berichtsstand zu unserem Gesetzentwurf, den wir im Januar 2022 in den Landtag eingebracht hatten, zurückziehen. Wir setzen auf einen intensiven Austausch im Ausschuss und vor allem darauf, dass eine Modernisierung des Bestattungswesens auch wirklich im Landtag eingebracht und beschlossen wird. Unser Ziel bleibt weiterhin, dass Menschen mehr Entscheidungsmöglichkeit bekommen, was mit ihrem eigenen Körper nach dem Tod passiert.“
Wie sieht es mit der Friedhofspflicht aus? Darf ich die Urne zu Hause aufstellen oder ist das noch immer verboten?
Ja.Im Backofen.
Du darfst es (bedingt) auch hier.
Mußt nur in der Schweiz eine Grabstelle kaufen und schon kannst du das realisieren.
Dort für die Überführung der Urne eine sehr angenehme Zeit vorgeschrieben.
Oder du laßt aus der Asche deines lieben Hinterbliebenen einen Diamanten pressen, den kannst du dann in Ewigkeit aufbewahren
„…ist eine interkulturelle Öffnung des Bestattungswesens“
Frühere Wünsche der Deutschen nach Reformierung blieben jahrzehntelang ungehört. Da gab es nur Sarg oder Urne.
„Frühere Wünsche der Deutschen nach Reformierung blieben jahrzehntelang ungehört“
Welche sollen das Bitteschön sein?
Asche des Verstorbenen auf einer frei gewählten Fläche verstreuen z.B.
„Auch der Umgang mit den sogenannten „Sternenkindern“ ist bisher unzureichend. Noch immer könnten sie qua Gesetz mit dem Krankenhausmüll entsorgt werden. “
Bitte was?
Genug Internet für diese Woche
„Könnten“ heißt nicht „müssen“. Von daher verstehe ich das Problem nicht ganz. Die Eltern können doch bestimmt um eine korrekte Bestattung bitten, oder etwa nicht?
Das passt! Lässt sich ein Idiot beim Krieg spielen umlegen, so ist er – nun auch finanziell – völlig umsonst verreckt.
Warum zahlen diese Spinner ihr sogenanntes Ehrengrab (Welche Ehre eigentlich?) nicht von ihrem fürstlichen Sold und den Zulagen aus der Einsatztätigkeit?
@MAD,hoffe und bete das es keine Mobilmachung gibt!! Du wärst wahrscheinlich der erste,der heulend und schreiend im Graben verreckt!! Die Einsätze bei denen die Kameraden starben wurden auch von R., G., L. getragen!!!
Der ist gut.👍
Eklig, alles wegen der Moslems, Sauerei
Bist du nur doof oder hat dir dein Betreuer den Artikel nicht richtig vorgelesen?
Echt dumm dein Kommentar. Warum muss für die Beerdigung ein Baum gefällt werden? Wenn ich tot bin, brauche ich keinen Holzsarg. Einfach unter einen Baum meine Asche verstreuen und ein bisschen menschlichen Dünger der Natur zurück geben.
Sind eben Kulturfremde.
MAD Du bist echt Krank
Wenn ich tot bin, kann ich früh liegen bleiben und brauch nicht auf Kleche!
👍
Wer einen Schrebergarten hat kann damit Geld verdienen , ein Komposthaufen muss vorhanden sein .
Viel Spaß mit den Moorleichen! Tuchbestattungen sind für trockene Wüsten gedacht. In der lemig- feuchten nordeuropäischen Erde kann es schon mal vorkommen, dass die Verwesung verzögert wird. Die Sargpflicht hatte immer ihre Gründe!
Ja, klar. So ein Baumwolltuch verzögert die Verwesung deutlich länger als massive Eiche.
Richtig erkannt. Es geht einzig und allein um unser Grundwasser.
„Die Sargpflicht hatte immer ihre Gründe!“
Sicher, aber nicht deinen.
Na klar dad ist eine Sauerei
Was ist mit Deinem Dad?
„die bei einem Auslandseinsatz der Bundeswehr starben“ – sehr umsichtig und vorausschauend.
Da sehe ich unsere Beamten doch gleich mit anderen Augen. Die wissen wohl schon etwas mehr?