Kinder in Großkugel legen Schrott auf die Gleise – Güterzug fährt darüber und wird beschädigt

Am Mittwoch, den 31. März 2021 wurde die Bundespolizei in Halle gegen 18:45 Uhr über eine Hindernisbereitung auf der Bahnstrecke Halle – Leipzig informiert. Hierbei hatten drei Kinder im Alter von 7, 8 und 11 Jahren in der Ortslage Großkugel Schrott auf die Gleise gelegt. Der Lokführer eines Güterzuges bemerkte die Gegenstände. Er leitete eine Gefahrenbremsung ein, kam jedoch nicht mehr rechtzeitig zum Stehen und überfuhr das Hindernis. Dabei wurde die Lok beschädigt, unter anderem wurde eine Heizleitung abgerissen.
Der Lokführer konnte die Kinder anhalten und erfuhr ihre Personalien. Anschließend flüchteten sie. Eine Streife der Bundespolizei begab sich sofort zum Ereignisort und nahm den Sachverhalt auf. Es kam bei vier Folgezügen insgesamt zu 196 Minuten Verspätungen. Anschließend wurden die Eltern der drei Kinder aufgesucht und über das Geschehen unterrichtet und belehrt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Die Kinder begeben sich mit ihrem Handeln in Lebensgefahr. Die Züge nähern sich fast lautlos an und können je nach Windrichtung oft sehr spät wahrgenommen werden. Außerdem geht von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung aus, die ebenfalls zu gravierenden, wenn nicht sogar tödlichen Unfällen führen kann. Auch das Hindernis selbst kann eine erhebliche Gefahr darstellen, beispielsweise wenn es oder Teile davon bei der Überfahrt zur Seite fliegt und eines der Kinder trifft.
Des Weiteren kann es im schlimmsten Fall zu einer Entgleisung des Zuges, mit gravierenden Auswirkungen auf die Gesundheit oder sogar des Lebens für die Mitarbeiter der Bahn und der Reisenden im Zug, kommen. Die Bundespolizei bittet darum, dass Erziehungsberechtigte ihre Kinder wiederholt auf die Gefahren hinweisen. Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt sie in diesem Zusammenhang gern zur Verfügung. Zudem wird sich ein Präventionsbeamter der Bundespolizeiinspektion Magdeburg des Sachverhalts annehmen, mit den Kindern Kontakt aufnehmen und sie diesbezüglich noch einmal sensibilisieren.
Ab in den Knast mit den Kindern!!!
Das nicht, aber die Eltern sollten dafür vollumfänglich haften.
Hier kannst du mal nachlesen, was an deinem Spruch wirklich dran ist. Ist recht einfach geschrieben… https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
Deine Forderung geht Richtung Sippenhaft. Das ist vielleicht etwas für rechte Vollpfosten, für eine rechtsstaatliche Gesellschaft geht das nicht. Ich preise das GG.
Oh ja, ich bin ja so rechts, weil ich eine Strafe für Verhalten wie das im Text geschilderte fordere. Du bist doch beschränkt.
Also da fragt man sich was in deren Köpfen vorgeht.
Was wäre wenn der Zug entgleist wäre?
Die sollten genauso Strafe bekommen sowad ist fahrlässig einfach nur Und dann werden sie nur belehrt traurig der Staat
Mann, das sind Kinder. In dem Alter geht, außer Flausen, gar nix in den Köpfen vor. Wer als Kind noch keinen Unsinn gemacht hat, hat wohl eine sehr erlebnisarme Kindheit gehabt.
Ich habe als Kind Klingelstreiche o.ä. gemacht aber nicht mutwillig Sachgüter beschädigt oder Personen verletzt. Mir war in dem Alter schon bekannt, dass ich mich von Gleisen fernzuhalten habe. Das hat auch nichts mit „erlebnisarm“ zu tun. Das Problem ist, dass die meisten Kinder Langeweile haben und da kommen Flausen in den Kopf. Hobbys nachgehen ist kaum möglich, weg fahren und mal etwas erleben ist nicht möglich und zum 10x in dem gleichen Park spazieren zu gehen frustriert auch irgendwann.
Bekommen Sie auch, insofern Sie alt genug sind. Einfach mal das Internet bemühen!
Die Eltern bestrafen! Denn Eltern haften für ihre Kinder
Seit wann denn das?
Der Kurz hat wohl noch kein Internet. Sonst hätte er das schon rausfinden können mit der Haftung.
gibt zwar auch Bücher, aber 😉
Oh pardon, habe mich vertippt, das muss ja heißen, Kinder haften für ihre Eltern. Das kann man an vielen Baustellenschildern stehen sehen
Hier kannst du mal nachlesen, was an deinem Spruch wirklich dran ist. Ist recht einfach geschrieben… https://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/
Deine Forderung geht Richtung Sippenhaft. Das ist vielleicht etwas für rechte Vollpfosten, für eine rechtsstaatliche Gesellschaft geht das nicht. Ich preise das GG.
Das geht eher in Richtung Haftpflichtversicherung und Aufsichtspflicht der Eltern. Und gg. 18.45Uhr ist das auch gerechtfertigt.
PS. Irgendwann fliegt bei derartigen Spielchen“ mal was in der Luft und gegen Körperteile. Dann ist das Geschrei groß…
Malte der Ahnungslose verbreitet wieder Halbwissen und alternative Fakten. Typischer Freitag.
Zwei Grundschulkinder und ein Fünftklässler dem Alter nach- alle drei Kinder haben das bewusst gemacht, auch wenn sie vielleicht nicht alle möglichen Folgen einschätzen konnten. Sie wussten sicher auch, dass sie etwas Unerlaubtes taten. Eine Belehrung allein ohne weitere Folgen wird sie vielleicht nicht davon abhalten, diese oder andere Dinge (wieder) zu tun. Außerdem könnte das andere Kinder zum Nachahmen verleiten. Es muss doch noch etwas geben zwischen Belehrung und „Knast“.
Nein, das darfst du nicht fordern. Du bist sonst rechtsradikal. Frag mal den Tim.
Gab es. Jugendwerkhof zum Beispiel.
Oder, auch sehr „schön“, Johanna Haarer. Kennen Sie nicht? Während des Naziregimes waren Ihre Erziehungsratgeber in fast jedem Haushalt zu finden, sie war eine Vertreterin einer Erniedrigungspädagogik. Von ihr wurden der „deutschen Mutter“ Züchtigungsmittel empfohlen wie Kinder ohne Essen ins Bett zu schicken, sie in den Keller zu sperren oder stundenlang auf ungekochten Erbsen knien zu lassen.
Oder, viel einfacher die „gute“ alte Prügelstrafe.
Was davon wollen Sie Kindern zumuten? Es ist ganz deutlich geworden, dass Sie auf KEINEN FALL Kinder haben und ich hoffe, dass Ihnen NIEMALS Kinder anvertraut sind…
Ich bin mir sicher, die Tatsache, dass sie von der Polizei aufgegriffen und zu ihren Eltern gebracht wurden, wird schon einen gewissen bleibenden Eindruck hinterlassen haben, so dass sie sowas nicht nochmal machen werden.
Also dass das einen Eindruck hinterlassen soll, glaube ich nicht bei solchen Kindern, die in den Alter schon solche Kriminellen Taten vollbringen. Ist aber auch kein Wunder. Unser Fernsehprogramm besteht ja zu 75 Prozent aus Mord und Totschlagfilmen. Und immer wenn ich das beim Rundfunkrat bemängelt n habe hieß es, der Zuschauer will ja sowas sehen. Also jammert nicht!
Die Kinder werden normalerweise offiziell und regelmäßig in der Schule über solche und andere für sie relevante Dinge belehrt.
Ach nee, Kinder dürfen andere gefährden, dass findest du wohl richtig so? Mal sehen wie du nach Mama rufst, wert du geschädigt wirst.
Die von „Blamage“ dargestellten „Erziehungsmittel“ lehne ich ab.
Das ist schon mal gut.
Aber was wollen Sie dann für Mittel einsetzen zwischen Belehrung und „Knast“? Haben Sie sich ja gewünscht. Also?
Eine Belehrung geht von einer Person aus und es ist nicht garantiert, ob diese Belehrung auch zum gewünschten Ergebnis führt. Verhindert man dadurch Straftaten bei Kindern? Das ist ja das eigentliche Ziel. Es könnte sein, dass Kinder und Eltern das Problem nicht allein lösen können. Es ist meiner Meinung nach wichtig, Ursachen für von Kindern begangene Straftaten zu suchen. Ich habe nicht den Stein der Weisen gefunden, es ist vor allem Aufgabe der Gesellschaft, hier Lösungswege zu suchen und zu finden. Eine Belehrung reicht wohl in vielen Fällen eben nicht aus.
„Von Kindern begangene Straftaten“. Kinder können keine Straftaten begehen, weil sie nicht strafmündig sind.
Abgesehen davon hat es noch niemand geschafft, weder durch Strafen (auch keine angedrohten) oder „Belehrungen“ Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, Dummheiten, ungehöriges Benehmen, Frechheiten oder wie man es sonst nennen will, zu verhindern. Weder bei Kindern noch bei Erwachsenen.
Zunächst erst einmal sind die Eltern verantwortlich für die Erziehung von Kindern. Die Schule hat selbstverständlich ihre Rolle wahrzunehmen. Sollte das alles nichts helfen, gibt es Jugendämter und viele Präventionsstellen, zum Beispiel bei Justiz und Polizei. Wenn Ihnen das alles nicht genügt, müssen Sie eben weiter nach dem Stein der Weisen suchen.
Im Übrigen bin ich ganz anderer Meinung als Sie, dass „eine Belehrung“ in vielen Fällen nicht ausreichend wäre. Wenn „ertappte“ Kinder von der Polizei zu den Eltern gebracht werden, ist das sowohl für die Kinder als auch die Eltern sehr unangenehm, zumindest in „ordentlichen“ Familien.