Klatsche für Amtsgericht und Staatsanwaltschaft Leipzig: Wohnungsdurchsuchung bei einem halleschen Journalisten war rechtswidrig
Im Zusammenhang mit dem sogenannten Tag X in Leipzig hatten das Leipziger Amtsgericht und die dortige Staatsanwaltschaft im Dezember die Wohnräume eines 19 Jahre alten Journalisten in Halle (Saale) durchsucht. Unter anderem wurden Laptop und Handy beschlagnahmt. Doch diese Durchsuchung war rechtswidrig, hat nun das Landgericht in Leipzig entschieden und den Durchsuchungsbeschluss aufgehoben.
Konkret ging es um das Demonstrationsgeschehen vom 03.06.2023. Dazu hatte der Hallenser auf seinem Twitterkanal und anderen Plattformen Fotos geteilt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte daraufhin beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnräume sowie die Beschlagnahme von Handys, Laptops und Speichermedien, hat dabei aber die Journalisteneigenschaft des Hallensers verschwiegen. Das Amtsgericht erließ in direkter Folge den Beschluss wortgleich zum Antrag der Staatsanwaltschaft ohne eigene Nachforschungen.
Das Landgericht hat nun festgestellt, dass der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig ist und den Journalisten in seinen Rechten verletzt. Das Amtsgericht habe erkennbar weder eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Pressefreiheit getätigt, noch einfachste Nachforschungen angestellt. Das Landgericht kritisierte den schweren Grundrechtseingriff in die Pressefreiheit und verdeutlichte die Anforderungen, die an die Durchsuchung bei einem Presseorgan zu stellen sind. Der Deutsche Journalistenverband Sachsen-Anhalt kritisierte bereits unmittelbar nach der Durchsuchung das Vorgehen der Ermittlungsbehörden scharf.
„Der Beschluss des Landgerichts ist eine deutliche Absage an die Praxis der Beweisgewinnung unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben, wie es die Staatsanwaltschaft Leipzig nach dem sogenannten Tag X praktiziert“, sagt Rechtsanwalt Constantin Waechter-Cardell.
Schon zuvor hatte die Staatsanwaltschaft von etablierten Medienhäusern die Herausgabe des gesamten Filmmaterials vom Tag-X gefordert. Offensichtlich ging die Staatsanwaltschaft davon aus, bei einem freien, jungen Journalisten nicht die gleichen Maßstäbe anlegen zu müssen.
„Der Beschluss des Landgerichts stärkt die Pressefreiheit. Er stellt klar, dass auch Freelancer, die ein Portfolio auf frei zugänglichen Social Media Plattformen betreiben, von der Pressefreiheit geschützt sind.“ erklärt Rechtsanwalt Erkan Zunbül.
Hintergrund: Am 03.06.2023 fanden in Leipzig verschiedene Demonstrationen rund um den „TagX“ statt. Dabei bezogen sich verschiedene Veranstaltungen auf das Ende des sogenannten Antifa-Ost Prozesses vor dem Dresdner Oberlandesgericht und weitreichende Versammlungsverbote im Raum Leipzig an diesem Tag. Nach einer Versammlung am Alexis Schuhmann-Platz kam es zu Steinund Flaschenwürfen auf die Polizei. In der Folge kesselte die Polizei über 1300 Personen bis zu 11 Stunden auf dem Platz ohne ausreichende medizinische und hygienische Versorgung. Alle Personen sind Beschuldigte im Strafverfahren des schweren Landfriedensbruchs. Unter den Festgehaltenen befanden sich mehrere Kinder und dutzende Heranwachsende. Der Polizeieinsatz weitreichende Kritik als überhart und unverhältnismäßig nach sich.
Ein Zeichen, dass diese Ermittler schlecht ausgebildet wurden.
Wenn Ermittler nicht wissen ,was sie darf und was sie nicht darf, wie können da die Bürger es wissen ,was der Bürger darf oder nicht darf ?
.. Ermittler*innen…
Ermittler☝🏻Basta
Den Ermittlern ist dabei überhaupt kein Vorwurf zu machen, die hatten für sie gültige Dokumente. Daß die ausstellende Stelle die so ausgegeben hat, ist das Übel. Aber jetzt nicht mehr zu ändern. Der Bus ist weg, die Milch verschüttet….
… doch der Zellenbau ist noch da. Da können auch Richter & Co zwangsweise mal Quartier beziehen. Zeit zum Nachdenken … ist mitunter sehr lehrreich.
Ja, aber kein Urteil ohne Gesetz… Und wer sollte sie dafür in ene zelle stecken, auf welcher Rechtsgrundlage? Nach StPO sehe ich keine, und für ein Urteil ist es noch zu früh…
Na, da wird sich jetzt jeder Linksradikale zum freien Journalisten ernennen …..
Na und? Ohne die (Achtung Fremdwort!) Akkreditierung bringt das nur leider nichts.
Im übrigen geht es in dem Artikel nicht um Linksradikale sondern um Journalisten.
Und Radikale gehören in einer Demokratie dazu und es ist völlig normal das diese auch Journalisten werden können.
Bei extremen Positionen von Links Rechts oder sonstewas wird es schwierig.
Ihre Aussage ist also von vorne bis hinten Quatsch.
Ein 19jähriger Journalist; schlichtweg lächerlich, aber heute bezeichnet sich wohl jeder, der eine Kamara halten und einen Satz einigermaßen fehlerfrei schreiben kann, als solcher. Dies war wunderbar auf den Demos gegen die Coronamaßnahmen zu sehen, da sprangen immer ein paar Leute von der Antifa, bewaffnet mit einer Kamera, an der Seite herum, um dann später etwas auf Indymedia zu hinterlassen.
Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Kann also jeder sein.
Zu Ende gedacht: Jeder kann sich Journalist nennen. Und Journalisten verkünden immer die Wahrheit! Alles klar, Herr Journalist?
Von dieser Demonstration um den Tag X kom nichts in den Medien und auch nicht das 1300 Menschen 11 Stunden eingekesselt wurden wo auch Kinder dabei waren. Ein mutiger Journalist sollte für geteilte Bilder bestraft werden.
Wenn gefägte Bilder von Öffentlich rechtlichen Fernsehen, die nicht der Wahrheit entsprechen und Bürger für Dumm verkauft werden um die Wahrheit zu vertuschen…..was für eine Demokratie….
Heul leise. Dieses Vorgehen war bei Coronademos an der Tagesordnung und wurde von Leuten wie dir gefeiert. Und jetzt schmeckt die eigene Medizin plötzlich bitter?
@Fachmann Ständig dein heul leise, ich muss nicht heulen mir ging es damals gut und heute auch. Ich habs geschafft, wo du noch einige Jahre Buckeln musst.
Dabei höre ich besonders jedes mal von dir ,das Du unzufrieden mit der
jetzigen Situation bist . Und Corona wurde von mir nicht gefeiert ich bin sogar sehr viel in meiner Freizeit unterwegs gewesen
Du schwindelst! es ist sehr ausführlich auf so ziemlich allen Kanälen berichtet worden. Jaaaaa, was für eine Demokratie! in deiner heißgeliebten DDR wurden Protestaktionen (z.B. Schweigemarsch zum Gedenken an Liebknecht und Luxemburg) vertuscht. Damals verkaufte man die Bürger für dumm, bei einigen sehr effektiv…
Das mit dem Bürger für dumm-Verkaufen klappt aber auch heute! Sieht man an Kommentaren wie Deinem. Es klappt sogar besser als einst.
Im Gegensatz zu heute wurden Karl und Rosa in der DDR doch sehr laut und deutlich gefeiert. Heute musst du doch schon froh sein, wenn die Demo nicht zerschlagen wird.
Du würgst auch gefägt.
Wieso sagt niemand dass es sich hierbei um einen Bufdi von Radio Corax handelt???
Die werden dort doch quasi zum Antifa-Berichterstatter ausgebildet…
@Klatsche,weil nicht wahr sein darf,was wahr ist. Siehe Lockdown.