Letzter Kreistag des Jahres im Saalekreis: Beschlüsse zu Haushalt Schülerticket und Altkleidercontainern
Zum letzten Kreistag des Jahres am 10. Dezember 2025 wurden wichtige Entscheidungen zum Haushalt 2026 des Saalekreises, zur Entsorgung von Altkleidern sowie zur Weiternutzung des Deutschlandtickets für die Schülerbeförderung getroffen.
Die Kreistagsmitglieder beschlossen mehrheitlich den Haushalt für das Jahr 2026, nachdem dieser bereits Ende November durch den Finanz- und Kreisausschuss empfohlen worden war. Für den Haushalt des kommenden Jahres stehen Aufwendungen in Höhe von 497.042.500 Euro Erträgen in Höhe von 461.586.400 Euro. gegenüber. Daraus ergibt sich im Ergebnisplan ein Fehlbetrag von 35.456.100 Euro. Dieser wird zum großen Teil durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen.
Über 95 Prozent der Ausgaben sind gebundene Pflichtaufgaben, die der Landkreis erbringen muss. Nur 5 Prozent des Haushaltes gehen an freiwillige Aufgaben wie zum Beispiel die Musikschulen und Museen des Saalekreises, die Kreisvolkshochschule, Zuschüsse an Vereine und Verbände oder auch die Tourismusförderung. Für das kommende Jahr sind Investitionen im Hochbau in Höhe von fast 16 Mio. Euro geplant. Mit den Mitteln soll die Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Blösien fortgeführt werden sowie die Sanierung der Mauern des Nord- Burggrabens und des „Dicken Heinrich“ der Burg Querfurt erfolgen. Der Großteil der Investitionen im Hochbau fließt jedoch in die Weiterentwicklung der Schulen im Landkreis, u.a. für den Ausbau der Nebengebäude der Sekundarschule „August Bebel“ in Leuna, den Neubau der Förderschule in Merseburg oder die Kapazitätserweiterung der Klassenräume am Gymnasium Landsberg.
Weitere wichtige Investitionen erfolgen im Tiefbau in Höhe von über 3 Mio. Euro für Infrastrukturmaßnahmen wie den Ausbau der Loderslebener Straße in Querfurt, der Rudolf-Breitscheid-Straße in Mücheln, der freien Strecke zwischen Klepzig und Reußen oder den Ersatzneubau der Brücke über den Auegraben in Dölkau.
Nach dem heutigen Beschluss muss der Haushalt noch durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Altkleiderentsorgung im Landkreis. Es erfolgte ein einstimmiger Beschluss zur Änderung des Vertrages mit der Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH (EGS) zur Durchführung der Sammlung und Entsorgung von Abfällen mit Wirkung zum 01. Januar 2026. Ziel der Änderung des Entsorgungsvertrages ist es, auf einen möglichen Rückzug von gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlern reagieren zu können und somit auch die flächendeckende Sammlung im Landkreis weiterhin zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass Sammelcontainer im Auftrag des Landkreises aufgestellt werden können. Weiterhin bleibt die kostenlose Entsorgung in den Sammelcontainern an der Wertstoffhöfen der EGS. Die Kosten, die im Zuge der Sammlung und Verwertung der Textilabfälle für den Saalekreis entstehen, werden über die Abfallentsorgungsgebühren getragen.
Eine wichtige Entscheidung trafen die Kreistagsmitglieder für die Schülerbeförderung. Die Anerkennung des Deutschlandtickets als Schülerfahrausweis wurde verlängert, wirksam vom 01. Januar bis 31. Dezember 2026. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler mit der Monatskarte Azubi für eine MDV-Zone und für die Monatskarte Azubi im Stadtverkehr. Derzeit haben von 9.714 Schülerinnen und Schüler im Saalekreis 700 Anspruch auf einen Schülerausweis im Stadtverkehr und 5.961 auf eine Schülerbeförderung innerhalb einer MDV-Zone. Mit der Weiternutzung des Deutschlandtickets als Schülerfahrausweis sind für die freiwillige Leistung jährlich ca. 305.000 EURO Zusatzkosten verbunden. Dennoch ist das Deutschlandticket der günstigste Tarif zur Abgeltung des Anspruchs der Schülerbeförderung im Landkreis.
Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat mit dem Runderlass vom 01. August 2025 die Entschädigung von ehrenamtlich tätigen Helferinnen und Helfern in Einheiten des Katastrophenschutzes geändert. Mit der 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Saalekreis werden die im Runderlass geregelten Funktionen und Höchstbeträge übernommen. Rückwirkend zum 01. August 2025 erhalten Verbandsführer 85 Euro statt bisher 70 Euro und Zugführer 75 Euro statt bisher 60 Euro. Neu hinzugekommen sind Gruppenführer, die eine Aufwandsentschädigung von 60 Euro erhalten. Mit der Änderung soll die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Katastrophenschutz angemessen gewürdigt werden. Die Kreistagsmitglieder folgten der Empfehlungen aus dem Kreis- und Finanzausschuss und stimmten einstimmig für die geänderte Entschädigungssatzung.
Foto: Landkreis Saalekreis












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