Mann am Neujahrsmorgen in Halle-Neustadt niedergestochen: Prozessbeginn am Landgericht wegen versuchten Mordes

Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen 32-Jährigen wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll sich in den frühen Morgenstunden des Neujahrstages 2025 zusammen mit einer Gruppe weiterer Personen in einem Spielkasino in Halle aufgehalten haben. Spätestens als der mutmaßlich Geschädigte M. die Gruppe verlassen und sich in einen anderen Raum des Spielkasinos begeben habe, habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, diesen mit einem Messer anzugreifen. Zu diesem Zweck sei er M. unauffällig gefolgt und habe dabei ein Messer mit sich geführt, das er zunächst verborgen gehalten habe, um seine Absichten zu verdecken und eine Gegenwehr zu verhindern. Sodann sei der Angeklagte seitlich an M. herangetreten und habe ihm unvermittelt seitlich in den Hals gestochen. Anschließend habe er noch vier weitere Male mit dem Messer auf M. eingewirkt, wobei er ihn am Nacken und im Oberschenkel- bzw. Gesäßbereich getroffen habe. Dabei habe er den Tod des M. zumindest billigend in Kauf genommen. M. sei aufgrund des plötzlichen Angriffs nicht in der Lage gewesen, sich angemessen zur Wehr zu setzen, was der Angeklagte zur Tatbegehung auszunutzen versucht habe.
Erst durch das Eingreifen anderer Gäste, die den Angeklagten gehindert hätten, M. weiter zu verfolgen, habe der Angriff unterbunden werden können. M. habe schließlich fliehen können. Das Opfer habe durch den Angriff mehrere, teilweise tiefe Stichwunden erlitten, die einer operativen Behandlung im Krankenhaus bedurft hätten.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat in Teilen eingeräumt und angegeben, in der Vergangenheit von M. vergewaltigt worden zu sein.
Mord wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat.
Also ist er möglicherweise gar nicht geschädigt? 🤔
„Dabei habe er den Tod des M. zumindest billigend in Kauf genommen.“
Wieder so eine weichgespülte Wortwahl,die Ausführung war ja wohl eine 100%ige Mordabsicht.
Dafür gibt es die Verhandlung. So richtig mit Anklageverlesung, Beweisaufnahme usw. Ist öffentlich und du kannst hingehen und dem Gericht erklären, dass man das Urteil auch nach Sichtung der Pressemitteilung fällen kann.
„Wieder so eine weichgespülte Wortwahl“
Das ist eine übliche Formulierung. Tatnachweis und Vorsatzqualität werden in der Hauptverhandlung festgestellt. Dazu ist die da. Sowas erfolgt nicht in der anonymen Kommentarspalte und dann vor allen nicht so:
„war ja wohl eine 100%ige Mordabsicht.“
Damit würde man auch von schlechten Juristen nur ausgelacht werden.