Mann am Neujahrsmorgen in Halle-Neustadt niedergestochen: Prozessbeginn am Landgericht wegen versuchten Mordes

4 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    […] der mutmaßlich Geschädigte M. […]

    Also ist er möglicherweise gar nicht geschädigt? 🤔

  2. Horrido sagt:

    „Dabei habe er den Tod des M. zumindest billigend in Kauf genommen.“
    Wieder so eine weichgespülte Wortwahl,die Ausführung war ja wohl eine 100%ige Mordabsicht.

    • Hinweis sagt:

      Dafür gibt es die Verhandlung. So richtig mit Anklageverlesung, Beweisaufnahme usw. Ist öffentlich und du kannst hingehen und dem Gericht erklären, dass man das Urteil auch nach Sichtung der Pressemitteilung fällen kann.

    • nee lass ma sagt:

      „Wieder so eine weichgespülte Wortwahl“

      Das ist eine übliche Formulierung. Tatnachweis und Vorsatzqualität werden in der Hauptverhandlung festgestellt. Dazu ist die da. Sowas erfolgt nicht in der anonymen Kommentarspalte und dann vor allen nicht so:

      „war ja wohl eine 100%ige Mordabsicht.“

      Damit würde man auch von schlechten Juristen nur ausgelacht werden.