Mann in Merseburg erkennt seinen geklauten Transporter wieder: neues Kennzeichen, neue Fahrgestellnummer

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  1. Mensch sagt:

    Schööön ,ein Weihnachtswunder .

  2. Aha sagt:

    Und nun kommt’s noch so weit, dass der Eigentümer nachweisen muss, dass es sein Fahrzeug ist

    • es ist soweit sagt:

      Aber wer ist denn Eigentümer? Jeder, der es behauptet?

    • Halle-Leser sagt:

      Da es „Mehrere Merkmale identifizierten den Transporter als das Eigentum des Anzeigenerstatters“ bereits gibt, muß nix mehr bewiesen werden.

      • wem glauben sagt:

        „muß nix mehr bewiesen werden“

        Erklär mal an diesem Beispiel:

        Ich habe das Fahrzeug ordnungsgemäß von jemandem gekauft und auch voll bezahlt. Mit Nachweis. Außerdem habe ich das Auto in meinem Besitz, inkl. Schlüssel. Es ist auf mich zugelassen. Die Zulassungsbehörde hatte keine Einwände bei der Vergabe der Zulassung, die Nummernschilder sind echt.

        Jetzt kommst du um die Ecke und sagst, das Auto sei dein Eigentum.

        Klar kannst du die eine Beule hinten links beschreiben und die abgewetzten Pedale, den Aufkleber auf der Stoßstange, der die Roststelle abdeckt und den ersetzten rechten Rückspiegel in einer anderen Farbe. Aber sonst?

  3. F-W P sagt:

    „neuere Fahrzeuge“ haben nicht nur an einer Stelle die Fahrgestell-Nummer, sondern an mehreren.

    Desweiteren können diese zwar manipuliert werden, aber diese Manipulationen lassen sich nachweisen und erfordern, wenn sie legal durchgeführt wurden, entsprechende Nachweise.

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