Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt gilt – erstmal keine Strafen

Seit Donnerstag gilt in Geschäften und im Nahverkehr in Sachsen-Anhalt eine Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die „textile Barriere“ muss keine zertifizierte Maske sein, auch ein Tuch oder ein Schal reichen. Pflicht ist sie für alle Personen über 2 Jahre.
Ein Bußgeld wird zunächst nicht fällig. Eine Einführung will die Landesregierung aber für die Zukunft nicht ausschließen. Damit dürfte die Maskenpflicht noch eine Weile gelten.
Zahlreiche Geschäfte bieten Masken an, eine Pflicht dafür gibt es aber nicht. Stattdessen ist die Eigenverantwortung der Bürger gefragt, sich im Vorfeld schon Masken zu besorgen.
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