Nach ver.di-Klage: Gericht verbietet Verkaufsoffene Sonntage in Leipzig

Mit Urteil vom 31. August 2017 hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Verordnung der Stadt Leipzig zu Sonntagsöffnungen in Leipzig im Jahr 2017 weitgehend für unwirksam erklärt (OVG Bautzen, 3 C 9/17). Gleichzeitig hat es die Verordnung in einem Eilverfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Hauptsachverfahrens in diesem Umfang auch außer Vollzug gesetzt (OVG Bautzen, 3 B 119/17), so dass von dieser Verordnung insoweit kein Gebrauch gemacht werden kann.
Die Stadt Leipzig hatte mit der Verordnung festgelegt, dass die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet aus Anlass der „Leipziger Markttage“, des „Festivals für Dokumentar- und Animationsfilm“ und des Leipziger „Weihnachtsmarktes“ an insgesamt 4 Sonntagen im Jahr öffnen können. Diese Verordnung erklärte das OVG nun für weitegehend rechtswidrig. Die Anlässe können nicht als prägend für die jeweiligen Sonntage im gesamten Stadtgebiet angesehen werden. Es ist insbesondere nicht davon auszugehen, dass sich die Anlässe in den weiter von der Innenstadt gelegenen Stadtgebieten wie z. B. in Paunsdorf in prägender Weise auswirken. Darüber hinaus habe die Stadt keine Daten ermittelt, auf deren Grundlage eine verlässliche Prognose möglich gewesen wäre. Lediglich hinsichtlich des Weihnachtsmarktes könne auch ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden, dass dieser zumindest für den innerstädtischen Bereich als prägend anzusehen ist, weswegen die beiden Sonntagsöffnungen im Advent beschränkt auf die Innenstadt stattfinden können.
Ver.di und die „Allianz für den freien Sonntag“ begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt zur Stärkung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes.
„Wir engagieren uns mit der Allianz für den freien Sonntag seit Jahren dafür, dass der Sonntag nicht immer mehr zu einem normalen Werktag wird. Sonntagsarbeit soll auf das wirklich erforderliche Maß beschränkt bleiben. Die Sonntagsruhe, die als Unterbrechung der werktäglichen Geschäftigkeit für die Menschen und die Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist, muss im Interesse aller erhalten blieben. Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung“, so die Einschätzung des ver.di Landesbezirksleiters für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Oliver Greie.
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