Neues Gesetz legt Teilflächenziele für Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt fest – 2,3 Prozent der Fläche der Planungsregion Halle für Windkraftanlagen als Ziel – Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden
Eine heute von der Landesregierung verabschiedete Änderung des Landesentwicklungsgesetzes legt die neuen Teilflächenziele für Windenergie an Land in Sachsen-Anhalt fest. „Damit wird der bundesweit vorgegebene Windflächenanteil von durchschnittlich 2,2 Prozent im Land erreicht. Zugleich sind wir mit der Gesetzesänderung in der Lage, den Ausbau der Windenergie planerisch rechtssicher zu steuern“, erklärte die Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens, heute nach der Kabinettssitzung.
Mit Inkrafttreten des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (01.02.2023) sind die Länder verpflichtet, bis 2027 bzw. 2032 einen Mindestanteil der jeweiligen Landesflächen für die Nutzung der Windenergie an Land auszuweisen.
Nach den Worten der Ministerin sieht der vorliegende Gesetzentwurf folgende Teilflächenziele für die einzelnen Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt vor:
• Harz 1,2 Prozent bzw. 1,6 Prozent
• Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
• Altmark 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
• Halle 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
• Magdeburg 1,9 Prozent bzw. 2,3 Prozent
Die Planungsregion Harz solle aufgrund ihrer naturräumlichen und morphologischen Bedingungen sowie des Vorkommens geschützter Arten, wie dem Rotmilan, eine Regionsfläche von lediglich 1,6 Prozent für Windenergienutzung zur Verfügung stellen, erläuterte die Ministerin. Das führe zu der moderaten Erhöhung des Flächenanteils in den anderen Landesteilen.
„Die Regionalen Planungsgemeinschaften hierzulande werden bei der Ausweisung der Windflächen eine zentrale Rolle übernehmen“, betonte Lydia Hüskens. Der Gesetzentwurf sehe daher außerdem vor, die fünf Planungsgemeinschaften finanziell und personell stärker aufzustellen, damit die bundesrechtlichen Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden könnten. „Dazu wollen wir bereits in diesem Jahr die bisher zur Verfügung stehenden Mittel verdoppeln und von 400.000 auf 800.000 Euro aufstocken“, kündigte die Ministerin vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landeshaushalts für 2023 an.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere notwendige Anpassungen des Landesrechts an das Wind-an-Land-Gesetz, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Nach einer rund vierwöchigen Anhörung – unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, der Kammern und des Waldbesitzerverbandes sowie der landwirtschaftlichen und Naturschutzverbände – befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.
Die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass die Landesregierung im Bereich Windenergie endlich tätig wird. „Der Schritt der Landesregierung ist längst überfällig, meine Fraktion pocht seit Monaten darauf. Windräder sind ein klarer Standortvorteil für Sachsen-Anhalt, wie zuletzt die Ansiedlung von Intel gezeigt hat. Dieser Vorteil muss beibehalten und vor allem ausgebaut werden. Ich befürchte, dass die heutigen Ankündigungen der Infrastrukturministerin Lydia Hüskens dafür nicht ausreichen. Insbesondere die Genehmigungsprozesse müssen optimiert werden“, fordert Cornelia Lüddemann, Vorsitzende der grünen Landtagsfraktion.
„Die Landkreise haben zu wenig Personal und Know-how für solche Genehmigungsprozesse. Das Personal, welches die Landesregierung dafür einplant, wird leider nicht ausreichen. Es braucht eine Servicestelle, die landesweit für die Landkreise Genehmigungsverfahren führen darf. Manche Verfahren füllen 30 bis 40 Ordner, das ist eine große Hemmschwelle. Die Verfahren müssen vollständig digital ablaufen“, so Lüddemann.
„Die Abstände zwischen Windräder innerhalb von genehmigten Gebieten können reduziert werden. Das ist technisch möglich und bereits in vielen Bundesländern umgesetzt. Wir vermissen eine solche Anpassung bei den heutigen Ankündigungen. Das würde den Output an Energie auf der gleichen Fläche massiv erhöhen.“
Wenn der Wind mal richtig weht, können sich die Klimawandelleugner freiwillig an ein Rad hängen, um die Aussicht zu geniessen.
… mal richtig dreht…
Du drehst vor Hetze völlig durch.
Vieleicht hast irgendwo den passenden Energiespeicher andernfalls hat es sich, ob Wind oder nicht, ausgedreht.
Energiespeicher sind nicht notwendig. Das ist eine rechte Verschwörung.
Wird auch gern von Wissenschaftsleugnern vertreten. Decken sich größtenteils.
aber vorher manuell ankurbeln, sonst laufen diese nutzlosen Dinger nicht.
In einem anderen Artikel wurde erst über linke Hetzte diskutiert und nun schon der nächste Beweis – einfach goldig.
Und wenn Dummheit die Menschen größer werden lässt, könntest Du den Mond im knien den Arsch küssen.
Das tote Pferd wird weiter geritten und noch gefördert.
Dabei werden noch die eigenen ‚Werte‘ verraten.
Was ist das?
Linksgrüne Politik.
LOL
LOL
Solange die Netzinfrastruktur nicht ausgebaut ist, nützen auch x zusätzliche Windräder nichts. Die werden dann genauso abgeschaltet, wenn „zu viel“ Wind weht.
Sachsen Anhalt ist schon jetzt unter den top 5 der Bundesländer mit den meisten Windrädern. Sollen sich einmal die anderen anstrengen. Aber so wie es aussieht wird wieder schön gemauschelt. In Sachsen Anhalt werden dann mehr Windräder aufgestellt (also mehr als auf 2,5 Prozent der Fläche) damit in anderen Bundesländern keine stehen müssen…
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/28154/umfrage/anzahl-von-windenergieanlagen-nach-bundesland/
Auffällig Bayern und Baden Württemberg mit sehr großer Fläche recht wenig von den Anlagen.
Genau so ist es 👍🤮
Es nervt langsam mit den vielen Windrädern hat mal einer von den Grünen nachgedacht wie viele Vögel geschreddert werden
Ungefähr gar keine.
Wieso fragst du?
Windräder dürfen nur dort aufgestellt werden wo Politiker wohnen und zwar im Abstand von 30 cm.
Schön wäre es 😆