Pachtverträge für Garagengemeinschaften: OB Wiegand legt Widerspruch ein

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10 Antworten

  1. Sachverstand sagt:

    Ah, ja, einleuchtend vor diesem Hintergrund der dann neuen Eigentumsverhältnisse bzgl. der Bauwerke (Garagen). Bislang kannte ich es so, dass lediglich der Grund und Boden im kommunalen Eigentum gewesen sind und die Garage mein Eigentum war. So wird die Stadt und das kann nicht ernsthaft in deren Interesse sein, für die Bauten unterhalts-und verkehrssicherungspflichtig. Das kostet freilich,ein Umlegen auf die Pächter und damit höhere Pachtzahlungen wären wohl die logische Folgen. Den Wiederspruch kann ich verstehen, macht Sinn.

    • Seb Gorka sagt:

      Die (mögliche) Trennung der Eigentumsverhältnisse von Grundstück und darauf befindlicher Immobilie war eine Eigenheit des DDR-Rechts. Genau das ist der wesentliche Knackpunkt bei der Behandlung solcher Verträge im derzeitigen Recht.

  2. Rappelkiste sagt:

    Und BUMS, RRG jetzt rappelts in Eurer Kiste! Erst nachdenken, dann Antrag schreiben und beschließen! Ihr macht das immer andersrum, deswegen müßt Ihr nachsitzen! Bis Mai. Dann ist Eure „Meerheit“ weg. Gut so!

  3. Autoraser sagt:

    Ich denke, es würde genügen, alle Garagenautos mal einen Tag auf den Straßen zu parken, um den städtischen Bedarf am Erwerb der Grundstücke sichtbar zu machen.

    • HansimGlueck sagt:

      Warum, weil man dann sieht, dass in der Mehrzahl der Garagen keine Autos stehen, sondern sie Bastel- oder Lagergaragen sind?

  4. Kommunalfreund sagt:

    Was hat der Bedarf der Stadt an Parkplätzen mit dem hier zwangsläufigen Erwerb des Eigentums an den Garagen zu tun? Richtig: Nichts. Völlig zu Recht also Widerspruch eingelegt. Produziert nur horrende Kosten für die Stadt, wie im Artikel gut erklärt wird. Dem ist nichts hinzuzufügen. Das die Stadt sowieso kein Geld hat für Träumereien, sollte langsam allgemein bekannt sein. Oder sollen dafür noch mehr Kassenkredite aufgenommen werden? Das Land hat bereits Stopp gesagt.

  5. Rene sagt:

    Wiegand hat Recht. Wählt Wiegand

  6. Ur-Hallenser sagt:

    Am besten wäre es, den Garagennutzern die Grundstücke zum Kauf anzubieten. Die meisten Anlagen liegen sowieso in unattraktiven Gegenden (an der B80 z.B.). Damit wäre die Diskussion ein für alle mal erledigt.

  7. markant sagt:

    Der Beschluss zur Freistellung von den Abrisskosten ist aus meiner Sicht nicht durchsetzbar. Da hat der OB nachvollziehbar Recht. Fakt ist aber, dass die Garagen so oder so in den Besitz der Stadt übergehen, wenn die alten Pachtverträge ausgelaufen sind. Das regelt das Schuldrechtsanpassungsgesetz klar und deutlich. Ob die Stadt will oder nicht. Bis zum 31.12.2022 kann sie zudem von den Alteigentümern auch nur 50% der anfallenden Abrisskosten verlangen. Die anderen 50% muss die Stadt selbst tragen oder muss sie einem Investor überhelfen.
    Sie kann die Kosten nur umgehen, wenn es ihr gelingt, die bisherigen, derzeit noch bestehenen Pachtverträge über den 31.12.2022 hinaus irgendwie zu verlängern. Dann besagt das Schuldrechtsanpassunsgesetz, dass die Garageneigentümer die Abrisskosten in voller Höhe selbst zu tragen haben. Sollten also noch alte Pachtverträge existieren, die über das Jahr 2022 hinaus Bestand haben, ist man seitens der Pächter gut beraten, die Verträge vor Laufzeitende fristgerecht bis zum 31.12.2022 zu kündigen, um wenigstens so einem Teil der Abrisskosten zu entgehen.

    Nach derzeitiger Lesart verlieren die Garagenbesitzer so oder so ihre Garagen an die Stadt.
    Ob eine neuer Anschlußpachtvertrag diesen Umstand temporär aufhebt, oder ob die Stadt dennoch mit sofortiger Wirkung die neue Eigentümerin der Immoblien wird, wäre zu diskutieren und von Fachleuten zu prüfen.

    Die einfachste und auch eleganteste Löstung wäre allerdings der Verkauf der städtischen Grundstücke an die Garagenbesitzer bzw. den Garagenvereinen zum jeweilien Verkehrswert. Das wäre aus meiner Sicht die einzige Lösung, wie man hier sauber aus dieser zunehmend verfahrenen Kiste heraus kommt. Ein Garagenverein hat scheinbar soweit schon vorausgedacht und eine Kaufanfrage bei der Stadt gestellt. Warum das andere Vereine bisher nicht getan haben, ist mir persönlich ein Rätsel.

  8. Bornschein sagt:

    Die kostenose Übernahme der durch die Bürger in Eigenleistung erbauten Garagen vor vielen Jahren stellt würde eine zu Unrecht „kalte Enteignung“ darstellen. Zudem müsste die Stadt alle Wartungs- u. Instandsetzungsarbeiten sowie Säuberungsarbeiten übernehmen. Das bedingt die Einstellung zusätzlicher Handwerker ! Deren erhebliche Kosten müsste auf die Garagenmieter umgelegt werden. Völlig unwirtschaftlich für eine Stadtverwaltung ! Besser die Pachtverträge um weitere 25 Jahre verlängern ! Klaus