Linke fordern im Stadtrat neue Garagen-Pachverträge

Mehr als 6.000 Garagen-Besitzer in Halle wissen nicht, wie es in Zukunft weitergeht. Grund sind die Pachtverträge mit der Stadt, die zum Ende kommenden Jahres auslaufen. Die Stadtratsfraktion „Die Linke“ will nun die Verwaltung dazu auffordern, für die 19 betroffenen Garagengemeinschaften neue Pachtverträge über eine Laufzeit von 25 Jahren ab dem 1.1.2020 abzuschließen.
Konkret heiß es im Antrag: „Die Höhe des Erbbauzinses soll auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten vereinbart und wertgesichert werden. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages soll nur wegen der Verletzung von Vertragsverpflichtungen, bei Zwangsversteigerungen, Insolvenzverfahren oder ausstehende Pachtzahlungen (2 Jahre) zulässig sein. Des Weiteren soll die Stadt Halle (Saale) auf die Geltendmachung von Abriss- und Beräumungskosten gegenüber den Garageninteressengemeinschaften bzw. Garagenbesitzern verzichten.“ Ohne ein solches Angebot droh tausenden Garagenbesitzern die Wahl zwischen Pest und Cholera, so die Linken, nämlich zwischen Kauf zu überhöhten Preisen, überhöhten Mieten oder Pachtvertrag mit 3 -monatiger Kündigungsfrist.
Die Garagen selbst befinden sich im Eigentum der Nutzer, der Grund und Boden im Eigentum der Stadt Halle (Saale). Die Nutzungsverträge unterliegen dem sogenannten Schuldrechtsanpassungsgesetz. Dieses war nach dem Ende der DDR eingeführt worden und regelt übergangsweise den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden, die nach DDR-Recht gebaut wurden. Die Kündigungsschutzfrist für Garagengrundstücke ist nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz zum 31.12.1999 abgelaufen, auch die sogenannte „Investitionsschutzfrist“ ist 2006 erloschen. Im Falle einer Kündigung durch den Grundstückseigentümer muss dieser keine Entschädigung für das errichtete Bauwerk leisten, sondern kann die Abrisskosten bei dem Nutzer geltend machen. Deshalb sei eine Zustimmung im Stadtrat wichtig, so die Linken.
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