Prozess gegen Raser nach tödlichem Unfall in Gröbers

Eine Antwort

  1. Gu sagt:

    Geldstrafe wäre ja wohl ein Witz

  2. Der metzger sagt:

    Das deutsche Gesetz wird ihn mit einen bösen Blick bestrafen und bitten, in Zukunft etwas langsamer zu fahren. Dann werden die Opfer gefragt , warum sie um diese Zeit da lang gefahren sind und nun mit den Folgen klar kommen müssen und auf dem Schaden sitzen bleiben

  3. Radler sagt:

    Wenn er noch nie erwischt wurde und nichts im Register hat und noch Reue zeigr, dann wird es mit Bewährung und Geldstrafe ausgehen, was ich in diesem Fall für unangemessen halten würde . Ein paar Jahre „Bedenkzeit “ wären wohl da mal wichtig .

    • 10010110 sagt:

      Wenn er aber schon Reue zeigt und sonst nicht auffällig ist/war, dann ändert eine „Bedenkzeit“ auch nicht viel.

      • Radler sagt:

        Diese Reue ist zu meist vom Verteidiger empfohlen, damit man glimpflich davon kommt. Hat nichts mit echter Reue zu tun.

    • Eine Frage an den Radlerrichter sagt:

      Was denn nun? Bewährung oder Geldstrafe? Oder meinst du, dass eine Geldstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann? Mhm….

  4. FAHRLÄSSIG? sagt:

    Es ist doch nicht mehr fahrlässig, mit dieser Geschwindigkeit zu fahren, das ist VORSÄTZLICH! Mit entsprechendem Strafrahmen!

    • : sagt:

      Wir sind immernoch in einem Auto(raser)land. Alles was man mit einem Auto anstellt ist nicht vorsätzlich. Wenn man also jemanden los werden möchte, sollte man das am besten mit einem Auto erledigen.

  5. Jo sagt:

    Es ist ja nicht so, dass plötzlich ein Fahrzeug aus einer Seitenstraße kam, die Vorfahrt nicht beachtet hat oder ein Fahrzeug entgegen kam. Es gibt viele Ursachen für einen Unfall, auch bei vorgeschriebener Geschwindigkeit. Hier ist es aber anders, der fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit einfach auf den Vordermann auf, das ist vorsätzlich. Und das ist hart zu bestrafen, ob der nun Reue zeigt oder nicht. Eine Geldstrafe reicht dafür nicht, immerhin ist eine Person dabei ums Leben gekommen.

    • @Jo sagt:

      „..das ist vorsätzlich.“
      Ich denke nicht!

      • Jo sagt:

        Na doch, denke ich schon… Wenn vor mir einer mit erlaubter Geschwindigkeit fährt und ich fahre mit mehr als der doppelten Geschwindigkeit auf den drauf, nehme ich bewusst den Unfall in Kauf. Wenn der nicht blind auf beiden Augen war, ist das für mich Vorsatz. Aber egal ob ja oder nein, schuld ist er auf jeden Fall.

      • Malte sagt:

        Was du denkst ist zweitrangig. Tatsache ist sein Auffahren mit überhöhter unzulässiger Geschwindigkeit.
        Außerdem wäre ja die Straße wohl breit genug zum Überholen gewesen. Wer weiß aber, was der so inhalliert hatte…

  6. Blindschleiche sagt:

    Es gibt nicht umsonst inzwischen eine Spezialregelung für Raser – § 315d StGb. Der Vorsatz ist im Straßenverkehr nämlich so gut wie nie zu beweisen; man kann den Leuten ja nicht in den Kopf schauen, und wenn ihnen der Anwalt eintrichtert, auszusagen, dass sie selbstverständlich davon ausgingen, alles im Griff zu haben, schon gar nicht.

  7. 9lives sagt:

    „Der im Jahr 1974 geborene Tscheche..“
    Das ist, mal wieder, unrelevant!