Radfahrer bei Unfall in Halle-Neustadt schwer verletzt

55 Antworten

  1. Detlef sagt:

    Gute Besserung

  2. hm sagt:

    Was nützen denn immer die Verkehrsmeldungen, wenn man nicht die Ursache erfährt, warum es zu dem Unfall kam?

  3. Emmi sagt:

    Gute Besserung dem Radler

  4. Jens sagt:

    Was geht einen die Unfallursache an keinen es geht hier um ein Menschen und um nix anderes

  5. Ichbins sagt:

    Gute Besserung dem Autofahrer und Fahrradfahrer.

  6. langhans sagt:

    nicht nur immer sind die PKW-SUV-Fahrer die Schuldigen

    • Naja sagt:

      Schuld kann man nicht einfach so einem zuschreiben. Auch ein auf der falschen Seite fahrender Radfahrer behält noch sein Vorfahrtsrecht, trägt dann aber meist eine Mitschuld. Was auch immer noch geschehen sein mag, ist es doch tragisch, wenn sich jemand verletzt, egal ob er mitverantwortlich gewesen sein mag.

  7. M sagt:

    Links fahren ist halt sehr gefährlich. Umso unverständlicher, dass es auch angeordnete, benutzungspflichtige Radwege auf der linken (falschen) Seite gibt. Trotzdem verliert man ggfs. sein Vorfahrtsrecht nicht, auch wenn man links fährt.

  8. Lars sagt:

    Selbst schuld wenn er auf der falschen Seite fährt typisches Verhalten der Radfahrer aber immer sind die anderen Schuld mein Mitleid hält sich in Grenzen

  9. Jens sagt:

    So wie die Autofahrer auf einer Spiel Straße lang Brettern war es nur noch eine Zeit frage aber stimmt Autofahrer sind ja immer unschuldig

  10. Gute Besserung... sagt:

    …dem Verunfallten. Was muss eigentlich noch passieren, bis diese unsäglichen Zugeständnisse (Einbahnstraßennutzung entgegen Fahrtrichtung, keine Radwegenutzungspflicht etc.) endlich aufgehoben werden. Lt. Artikel muss der alte Herr ja den Radweg entlang der Magistrale nicht genutzt haben.

    • Recht & Ordnung sagt:

      Das einzige, was wirklich helfen würde, sind eklatante Gesetzesverschärfungen:

      – Führerscheinpflicht
      – Kennzeichenpflicht
      – Tageslichtpflicht
      – Orangefarbene Warnweste
      – Helmpflicht
      – Blinklicht auf dem Helm

      • Ich bin ein Freund... sagt:

        …eklatander Gesetzesverschärfungen und dann vor allem ihrer. straffen Anwendung. Zur Not ist es ja hilfreich, wenn das bereits Vorhandene einfach mal voll ausgeschöpft wird.

    • Radfahrer sagt:

      Dein „Gute Besserung“ könnte verlogener kaum sein.

      Wenn du tatsächlich aus Halle bist, dann weißt du, warum es in Halle so viele Einbahnstraßen gibt. Sie sind in den meisten Fällen ein Zugeständnis an den MIV, der bei einer Befahrbarkeit in beide Richtungen gar nicht mehr parken dürfte, oder es würden sich ständig unauflösbare „Knoten“ bilden.

      Und die Radwegebenutzungspflicht wurde jahrzehntelang dazu missbraucht, Radfahrer auf unzumutbare Restwege zu verdrängen, damit der MIV auf bestens ausgebauten Fahrspuren unter sich bleibt.

      Es ist also vielmehr so, dass die über Generationen praktizierte Bevorzugung des MIV endlich auf ein normales Maß zurückgeführt wird.

      Zum konkreten Unfall: Wer beim Ausfahren aus einer Einfahrt einen Radfahrer von rechts nicht sieht, der hätte auch einen Fußgänger oder einen überholenden Pkw „übersehen“. Und der 81-Jährige auf seinem Hollandrad scheint mir auch unverdächtig, dort mit hoher Geschwindigkeit gefahren zu sein.

      • bin_gespannt sagt:

        Überholender PKW auf der Magistrale??? Warst du schon mal dort?

        Wenn da einer Überholt, fährt der niemals auf der Spur wo man auf die Magistrale einbiegen will.

        Ein Fußgänger bewegt natürlich genau so schnell wie ein Radfahrer und wäre auch mit dem Auto zusammengestoßen. 🙂 🙂 🙂 Geil bitte mehr von solchen Witzen.

        Ist wieder so typisch Radfahrer, mach wenigstens mal die Theorie in der Fahrschule!

      • Und was haben bitte... sagt:

        …“viele Einbahnstraßen“ mit dem Schwachfug fahren gegen die Fahrtrichtung zu tun? Warum fahren Autofahrer auf „unzumutbaren“ Straßen und nicht, gemäß Radler“logik“ über bessere Gehwege? Mimmimie und tieffliegende Ausreden, eine Stärke von Teilen der Radlerfraktion.

        • Radfahrer sagt:

          @Und was haben bitte…

          Ich hab mit den Einbahnstraßen nicht angefangen.

        • 10010110 sagt:

          Warum fahren Autofahrer auf „unzumutbaren“ Straßen und nicht, gemäß Radler“logik“ über bessere Gehwege?

          Weil wegen jahrzehntelanger Bevorzugung des Autoverkehrs Gehwege nie besser sind als die parallel verlaufende Fahrbahn. Fußwege sind immer das letzte, was bei einer Straßensanierung bedacht wird.

  11. Darkwing Duck sagt:

    Da hier wieder die Empathie- und Ahnungslosen aus ihren Löchern krauchen:
    Ein Mensch wurde schwer verletzt. Was wenn es ein Angehöriger von euch wäre? Würdet ihr dann genauso reden?
    Zudem verliert man als Radfahrer nicht sein Vorfahrtsrecht, selbst wenn man entgegen der Fahrtrichtung fährt. Man muss immer in beide Richtungen schauen.

    • Und genau in dem letzten Satz... sagt:

      …liegt das Grundproblem, Duldung von Fehlverhalten und hier mit tragischen Ausgang! Hier muss zwingend korrigiert, kontrolliert und sanktioniert werden: Radwegepflicht, Radwegenutzung bindend in Fahrtrichtung, Aufhebung Einbahnstraßenregelung entgegen Fahrtrichtung.

    • Leider sagt:

      Das ist interessiert viele leider nicht, wenn sie einfach nur das Wort Radfahrer lesen.

  12. Lars sagt:

    Ja genau die Radfahrer haben immer Recht !!! Und immer sind die ach so bösen Blechpanzer Fahrer schuld !!! Ein Radfahrer hat sich an die geltende StVO zu halten wie jeder andere auch !!! Dem Radfahrer sollten Einsatz und Behandlungskosten in Rechnung gestellt werden schließlich ist er selbst schuld und hat den Unfall fahrlässig verursacht.

    • Lars erzählt Unfug sagt:

      Wann sollte eine Versicherung bezahlen, wenn nicht bei Fahrlässigkeit? Warum sollte er Behandlungskosten bezahlen, wenn er Mitglied einer Krankenkasse ist? Das Solidarprinzip ist dir bekannt oder warst du da schon nicht mehr in der Schule? Kannst du außer Mist und Unfug schreiben noch was andres? Deutsch jedenfalls nicht…

  13. M sagt:

    Das klingt wie: „Das Opfer ist selbst schuld“. Genauso gut könnte man alle Frauen wegsperren, damit ihnen nichts passiert, oder alle Kinder, oder wen auch immer. Nein, so geht das natürlich nicht. Mit dem tonnenschweren Fahrzeug wird eine Gefahr in den Verkehr gebracht, und nur diese muss reglementiert werden. Am besten immer bevor etwas passiert.

    • Peter sagt:

      Radfahrer sind NIE Schuld. Wenn ein Radfahrer bei rot über die Ampel fährt und von der Straßenbahn umgefahren wird ist natürlich der Straßenbahnführer schuld. Sogar besonders schuld, weil sein Gefährt ja besonders schwer ist …

      • Laberrhabarber sagt:

        Wie oft denn noch. Wenn ich auf eine Vorfahrtsstraße einbiege, muss ich den gesamten vorfahrtberechtigten Verkehr beachten. Das hat nichts mit einer roten Ampel zu tun.

        • bin_gespannt sagt:

          Radfahrer als Geisterfahrer auf der falschen Seite hat…

          na kommst selbst drauf——-keine Vorfahrt!

          • Knorkator sagt:

            Irrtum, auch dann behält er sein Vorfahrtsrecht. Im Falle eines Unfalls wird ihm aber eine Teilschuld gegeben, in der Regel ein Drittel. Und im Falle eines bleibenden körperlichen Schadens oder einer Berufsunfähigkeit, werden seine Ansprüche um eben dieses Drittel gekürzt. Eine sinnvolle Maßnahme für Halle wäre, eine Radstaffel der Polizei einzurichten, die Verstöße rigoros ahnden. Im Vergleich zu Städten wie Köln oder Dresden, wo Radfahrer größtenteils gesittet auf den Straßen unterwegs sind, herrscht hier bei vielen, salopp gesagt, die Anarchie.

            • Ich bin's sagt:

              Als Radfahrer wird einem das selbständige Denken in Halle abgenommen. Ich würde, selbst wenn ich es darf, nie in die falsche. Richtung mit dem Rad fahren, um mein Leben zu schützen und ein Autofahrer nicht den Rest seines. Lebens zu versauen, weil er mich über den Haufen gefahren hat.

  14. Ich bin's sagt:

    Nur weil man etwas, vielleicht auch auf Paragraphen gestützt, darf, muss es noch lange nicht sinnvoll sein. Als Radfahrer in die falsche Richtung fahren, ist nie gut, es sei denn, Ampeln Regeln den Verkehr. Und nur weil ich das Recht auf meiner Seite habe, sind eine Tonne Auto oder 40 Tonnen LKW plötzlich nicht mehr gefährlich? Das Hirn und Eigenverantwortung sind schon noch gefragt.

    • mitdenken bitte sagt:

      Es ist ja nicht die falsche Richtung, wenn man’s darf.

      Man darf sich aber auch darauf verlassen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht nur auf ihr Handy schauen. Wenn man einen Erwachsenen übersieht, fährt man Kinder noch schneller tot.

      • Ich bin's sagt:

        Das stimmt schon. Aber in vielen Fällen ist es nicht erlaubt und wird trotzdem gemacht. Leider.

        • Radfahrer sagt:

          „…Aber in vielen Fällen ist es nicht erlaubt und wird trotzdem gemacht. Leider….“

          Darauf kann man moralisierend reagieren. Oder man fragt sich mal, warum manche Radfahrer, selbst 81jährige wie in diesem Fall, das Risiko der falschen Radwegseite in Kauf nehmen. Das kann Bequemlichkeit sein, das kann aber z.B. auch daran liegen, dass die Benutzung des richtigen Radwegs sogar als riskanter empfunden wird, bspw. weil man dafür eine vierspurige Schnellstraße überqueren müsste.

          • bin_gespannt sagt:

            Schnellstraße, das geht ja schon wieder gut los. 🙂 🙂 🙂

            Kennst du überhaupt die Magistrale? Die niemand gefahrlos überqueren kann. 🙂 🙂 🙂

            • Radfahrer sagt:

              Hat das Trollfutter geschmeckt? Natürlich kenne ich die Magistrale.
              Und ja, die „Magistale“ ist eine autozentrierte Infrastruktur, die für Fußgänger und Radfahrer ein erhebliches Hindernis darstellt.

      • Knorkator sagt:

        Nur weil man als Radfahrer nicht sein Vorfahrtsrecht verliert, verstößt man trotzdem gegen das Rechtsfahrgebot. Im Falle eines Unfalls mit Sachbeschädigung wird es mit 35€ Bußgeld geahndet, ansonsten etwas günstiger.

      • Doch, falsch bleibt... sagt:

        … falsch! Ich darf Rauchen, Kiffen und Saufen wenn mir danach ist. Alles legitimiert und trotzdem falsch. Wie Radeln in falscher Richtung.

        • nicht doch sagt:

          Wenn es erlaubt ist, ist es zumindest rechtlich nicht falsch. Deine persönliche ansicht hat da wenig Einfluss auf die deutsche Rechtsordnung.

  15. Neustädter sagt:

    Wenn das Foto den Unfallort zeigt handelt es sich um die Ausfahrt von „An der Magistale 17“, welche nicht wie oben im Artikel beschrieben zwischen Hallorenstr. und Zollrain liegt, sondern eher zwischen Kreuzung an der Feuerwache und Hallorenstraße. Dort verlässt der PKW einen verkehrsberuhigten Bereich mit Schrittgeschwindigkeit, um auf eine Vorfahrtsstraße zu gelangen. Meine Vermutung dazu ist: Wenn die Magistrale 1h gesperrt werden musste, dann wahrscheinlich nicht weil der Radfahrer in das Auto gefahren ist, sondern das Auto den Radfahrer so erwischt hat, das dieser auf der Magistrale landete. Und wie passiert sowas, dass man nicht wahrnimmt was vor dem Auto geschieht? Man fährt zu schnell mit steifem Blick, in dem Fall nach links, auf die Magistrale gerichtet, um nicht nochmal anhalten zu müssen direkt über den Radweg. Der PKW Fahrer hatte es vermutlich elig. Und so passiert es meistens, da viel zu wenig gegenseitig Rücksicht genommen wird.
    Die meisten die z.B. von „Zur Saaleaue“ kommend zum „Ernst-Barlach-Ring“ wollen würde dort lang fahren. Gebt doch mal Tulpenbrunnen zu Ernst-Barlach-Ring 46 bei Maps ein(mit Fahrrad), dann kommt ihr genau dort lang, als „Geisterfahrer“.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.