Rechtsgrundlage fehlt: Sachsen-Anhalt beschafft erstmal keine Handyblitzer

Immer wieder werden Autofahrer mit Handy am Steuer erwischt, teilweise sogar mit Tablet. Allein im Rahmen einer Kontrollwoche im Oktober hat die Polizei diesbezüglich 120 Fahrzeugführende abgemahnt.
Rheinland-Pfalz geht einen Schritt weiter. Dort hat man im Rahmen eines Modellversuchs das aus den Niederlanden stammende System “Monocam” getestet, nun sollen dauerhaft mehrere Handyblitzer angeschafft werden.
Man habe den dortigen Modellversuch aufmerksam und interessiert verfolgt, heißt es dazu aus dem Innenministerium von Sachsen-Anhalt. Allerdings sei das System MONOCAM, welches von der niederländischen Polizei entwickelt und in Rheinland-Pfalz erprobt wurde, für andere nicht erhältlich.
Auch die Rechtsgrundlage ist noch nicht da. Zwar haben sich die Innenressorts der Bundesländer im Rahmen der 219. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Juni 2023 darauf verständigt, die Ergebnisse des Projekts in Rheinland-Pfalz zu bewerten und polizeirechtliche Rechtsgrundlagen zur Einführung derartiger Systeme zu prüfen. Allerdings gebe es bisher noch kin entsprechendes Ergebnis.
Alternative Systeme zur automatisierten Erfassung von Handynutzung am Steuer seien nach Auskunft des Landes bislang nicht bekannt. Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt überwache aber im Rahmen von regionalen bzw. überregionalen konzertierten Aktionen und im Zuge der alltäglichen Dienstausübung die vielfach gefahrenträchtige und verbotswidrige Handynutzung am Steuer. Feststellungen werden konsequent verfolgt.
Im Grunde ist das Handyverbot Quatsch. Telefonieren am Steuer ist nicht weniger unsicher, wie Essen, Kippe anstecken, am Navi suchen usw.. Aber dafür gibt es keine Verbote. Und auch mit Freisprecheinrichtung lenkt das Telefonieren ab. Und, dankt der immer umstäbdlicher via Touch zu bedienenden Fahrzeuge, ist auch da die Ablenkung immer. Einfach Knöpfen drehen für wärmer is nicht mehr….
Vielleicht geht es ja gar nicht mal ums telefonieren, sondern um andere Dinge, die Menschen in Autos so mit ihren Smartphones machen. Ja nicht in andere Autos schauen, es könnte dich erschüttern.
Und wenn du schon feststellst, was noch so alles ablenkt, kommst du vielleicht auch drauf, dass Ablenkung generell mit der StVO nicht so ganz vereinbar ist.
Dem schließ ich mich an!
Da sollte das Innenministerium wohl eher mit Autoherstellern reden.
Da denkst du verkehrtherum. Wenn ich eine Gefahrenquelle mit einem Verbot ausschließen kann, dann ist dies auch zu tun.
Allerdings sollten die Autohersteller verpflichtet werden ihre Produkte so zu gestalten, dass man nicht durch sie abgelenkt ist.
Bestes Argument für ein Autoverbot. 😀
Das sog. „ Handyverbot“ aus § 23 (1a) StVO ist seit einigen Jahren „Technologieoffen“. Es gilt für jedes Gerät mit Bildschirm im Auto, auch integrierte Navis oder Bildschirme. Das geht sogar soweit, dass zumindest vor einigen Jahren nach einem Urteil die Aktivierung oder Einstellung des Scheibenwischers im Tesla Model 3 über den Bildschirm dagegen verstieß und während der Fahrt somit verboten war (https://www.auto-motor-und-sport.de/tech-zukunft/tesla-unfall-gerichtsurteil-gegen-touchscreenbedienung-fuer-scheibenwischer/ ). Ansonsten geht aus dem Gebot der ständigen Vorsicht aus § 1 StVO auch hervor, dass jedwede erhebliche Ablenkung vom Straßenverkehr unzulässig ist.
Woanders geht’s https://gulfnews.com/living-in-uae/transport/uae-eight-traffic-offences-detected-by-dubai-polices-advanced-ai-radar-system-1.500056465 (unter 4.)