Streit um Müll in der Schmiedstraße

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2 Antworten

  1. Klaus Meier sagt:

    Langsam wirds lächerlich. Hier werden wieder unterschwellig Täter zu Opfern stilisiert.
    Es ist hier eindeutig ein „Kulturbereicherer“ straffällig geworden. Eine ganz klare Körperverletzung. Die ist handfest beweisbar.

    Wenn der angegriffene dann im Affekt seine Meinung über derartige Kulturbereicherer lautstark äußert, ist das für mich menschlich nachvollziehbar.
    Wenn es überhaupt zu derartigen Worten kam, denn es ist in vielen Fällen hinterher oftmals auch eine Schutzbehauptung der Täter, die so im Nachgang ihr Tun relativieren wollen…

  2. Spiegelleser sagt:

    Die Körperverletzung ist „ganz klar“ und „handfest“ beweisbar, die lautstarke Äußerung ist aber eine Schutzbehauptung und wahrscheinlich nur ausgedacht.

    Was man so alles aus den 4 Sätzen rauslesen kann. Hut ab, Klausi!