Supermarkt in Halle-Radewell überfallen

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  1. CleverDenken sagt:

    Und wie groß war der zweite Täter?

  2. Ironieschalter sagt:

    Sechsmeter dreißig😁

  3. Na toll sagt:

    Erst einmal hoffe ich, dass die Angestellten den Schrecken gut verarbeiten können. Und dann zeigt sich hier eine Merkwürdigkeit des deutschen Rechts: Die Öffentlichkeit wird zu Hinweisen aufgefordert, das Aussehen der Tatverdächtigen wird beschrieben – aber Fotos werden nicht veröffentlicht. Das Ergebnis wird sein, dass vermehrt Personen angeschwärzt werden, auf die diese eher vage Beschreibung zutrifft.

    • Nachtmütze sagt:

      Das deutsche Recht, so bekloppt man das bei einer Straftat auch findet, sieht vor, dass die Bilder der Ü-Cams erst gerichtlich frei gegeben werden müssen bevor sie veröffentlicht werden können.
      Leg dich wieder hin.

      • Nachtsagi sagt:

        Mal wieder ein typischer Sagi: erzählt Binsenweisheiten zur Rechtslage, geht aber weder auf das Problem ein, noch kommt ihm der Gedanke, dass die Rechtslage änderbar sein könnte.

      • @Nachtmütze sagt:

        Das Recht einer deutschen ,,Nachtmütze“ ist…..Lerne Reimen ohne Schleimen!

    • Blecki sagt:

      „Das Ergebnis wird sein, dass vermehrt Personen angeschwärzt werden, auf die diese eher vage Beschreibung zutrifft.“

      Von wem? Ist das schon mal passiert?

  4. Diana sagt:

    Wer hier nur von einem Schrecken spricht, sollte sich mal selbst an eine Discounter Kasse setzen.

    • Verstehe ich nicht sagt:

      Das Problem ist aber doch hoffentlich nicht der Arbeitsplatz, sondern der Überfall?