Tausend Euro für das Frauenhaus in Halle

Das könnte dich auch interessieren …

Eine Antwort

  1. Itzig sagt:

    „Frauenhäuser“ und „Kinderschutzbund“ sind Begriffe, die erst seit 1990 in wachsendem Maß eine Bedeutung für das „gesellschaftliche Leben“ auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erlangten. Sie kennzeichnen für uns – in ihrem Ausmaß – den Anstieg komplizierter Lebenssituationen der Menschen, die auch in einer gesellschaftlich rückläufigen mentalen Struktur zu suchen sind.

  2. Nein zu Linksgrün sagt:

    Bei so einer einseitigen, völlig verzerrten Darstellung des Sachverhaltes wundern mich die Anfeindungen ganz bestimmt nicht. Ist zu recht unerträglich.

  3. PaulusHallenser sagt:

    Vielen Dank an die Spender! Frauen in Notsituationen benötigen Schutz, den Frauenhäuser bieten. Danke!

  4. Komisch, dass so wenig gespendet wird sagt:

    Die Studie von Plan International war schon bekanntlich sehr fragwürdig (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/umfrage-rollenbilder-kritik-100.html) und nun macht die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt aus dem vermeintlichen Drittel der jungen Männer mal eben „zwei Drittel der Männer“. Ein kaum bestreitbarer Nachweis einer auf gefühlten Fakten beruhenden männerfeindlichen Grundhaltung.

  5. Bananenrepublik sagt:

    „“Das Väterrecht steht momentan über dem Recht der gewaltbedrohten Frau…Man habe auch schon erlebt, dass Frauen deshalb über das Familiengericht ein Ordnungsgeld auferlegt wurde, weil sie mit ihren Kindern ins Frauenhaus geflüchtet sind und so die Kinder für den männlichen Partner nicht erreichbar waren.“

    Unfassbar! Als ob eine Frau nur aus Jux und Dollerei mit den Kindern ins Frauenhaus flüchtet.

    • Realismus sagt:

      Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei; letzteres von der Rechtsprechung zu erwarten würde sie überfordern. Es gibt auch genügend andere Fälle, in denen die Mutter ihre Kinder als Druckmittel gegen den Vater einsetzt. Eine simple Machtverschiebung zugunsten eines Geschlechts wäre deshalb nicht angemessen.

      • @Blubberking sagt:

        Niemand verlangt eine „simple“ Machtverschiebung.
        Frauenhaus – was so harmlos klingt, ist die letzte Zuflucht einer Frau, wenn es daheim zu unmöglichen und unlösbaren Zuständen gekommen ist. Und genau DANN gehört das „Väterrecht“ ausgesetzt.

        • Blubberking sagt:

          Der Aufnahme ins Frauenhaus geht keine rechtliche Prüfung voraus, was natürlich auch gut so ist. Aber ein Familiengericht kann und soll sich seine Entscheidungen nicht einfach von nichtstaatlichen Akteuren abnehmen lassen.

          • Blödquatscher entlarven sagt:

            Ja gaaanz bestimmt verlässt eine Frau samt Kindern und der nötigsten Habe als Handgepäck aus purer Langerweile die eigene Wohnung! Ohne Garantie, dass im Frauenhaus überhaupt Platz ist…
            Gehst du denn „einfach mal so“ aus Langerweile oder weil du jemanden aus der Kernfamilie ärgern willst z.B. ins Krankenhaus? Nein? Da siehste, von welchen falschen Annahmen du ausgehst.

            Da braucht es keine Prüfung eines Familiengerichts! Ein Frauenhaus ist keine nette Pension und auch kein Kuraufenthalt!

          • Blubberking sagt:

            Gäbe es einen rechtlichen Automatismus, würde dieser auch in Sorgerechts- und Scheidungsprozessen missbraucht. Vor allem wenn Richter schwerer zu überzeugen sind.

          • @Blubberking sagt:

            Nochmal: Keine Frau geht freiwillig in ein Frauenhaus (oder wird dort aufgenommen), wenn es nicht ernsthafteste Gründe dafür gibt und das gilt in Ehe- wie Scheidungszeiten. Was genau ist daran nicht zu begreifen?

          • beachte sagt:

            allerernsthafteste!

  6. Carla Selbstbewusst sagt:

    Traurig, dass es überhaupt solche Einrichtungen braucht.