Um Igel zu schützen: Nächtliches Verbot von Mährobotern in Halle (Saale) kommt

Der Schutz heimischer Wildtiere rückt stärker in den Fokus der Stadtpolitik: In Halle (Saale) soll es künftig ein nächtliches Verbot für den Einsatz von Mährobotern geben. Das kündigte Simon Kuchta, Leiter des Fachbereichs Umwelt, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Ordnung an. Ziel ist es, insbesondere Igel besser vor Verletzungen oder gar dem Tod durch Mähroboter zu schützen.
Igel geraten zunehmend in Gefahr
Hintergrund des Vorstoßes sind bundesweit zunehmende Berichte, wonach nachtaktive Tiere wie Igel durch Mähroboter gefährdet werden. Die autonomen Geräte erkennen die kleinen Tiere oft nicht als Hindernisse und können schwere, teils tödliche Verletzungen verursachen. Umweltverbände und Tierschützer fordern deshalb schon länger klare Einschränkungen beim nächtlichen Einsatz.
Auch Halle will nun handeln. Die juristische Ausarbeitung der Regelung läuft derzeit in der Stadtverwaltung. Man habe sich dabei bestehende Regelungen aus anderen Städten angeschaut, so Kuchta. Formulierungen wie „von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang“ seien allerdings als zu unkonkret bewertet worden. Stattdessen soll eine feste nächtliche Uhrzeit definiert werden, um Rechtsklarheit zu schaffen.
Breite Zustimmung
Die Pläne stießen im Ausschuss auf breite Zustimmung. Bereits zuvor hatten Stadtratsfraktionen und Ausschussmitglieder die Problematik angesprochen und Handlungsbedarf signalisiert. Nun wird der Schritt als positives Signal für den städtischen Artenschutz gewertet. „Freuen wir uns, dass es den Igeln bald besser ergehen wird“, sagte die Ausschussvorsitzende Claudia Dalbert.
Wann genau das Verbot in Kraft tritt, ist noch offen. Die Stadtverwaltung kündigte jedoch an, den Ausschuss regelmäßig über den Fortschritt zu informieren. Bis dahin wird an Gartenbesitzer*innen appelliert, ihre Mähroboter freiwillig in den Nachtstunden abzuschalten – zum Schutz der tierischen Mitbewohner in Hecken, Gärten und Grünanlagen.
Tier des Jahres
Im vergangenen Jahr war der westeuropäische Igel, auch Braunbrustigel, das Tier des Jahres. In Deutschland wird es mittlerweile auf der Roten Liste gefährdeter Tierarten geführt. Die zunehmende Ausbreitung von Mährobotern, mit denen Privatleute den Rasen in ihrem Garten automatisch trimmen, sorgt für eine weitere Gefahr.
RICHTIG 👍 Wurde aber auch Zeit!
Eigentlich überflüssig, denn ein Tötungsverbot gibt es bereits im BNatSchG.
Igel sollen durch Mähroboter gefährdet sein?
Das kann ich gar nicht glauben!
Mähroboter arbeitet langsam, Igel sehen die Bewegungen und gehen gar nicht darauf zu.
Selbst wenn die sich zusammenrollen liegen die wie ein Ball herum und Mähroboter fahren nicht über Bälle.
Mal abgesehen davon, wer lässt denn sein Mähroboter in der Nacht laufen?
Wenn alles so wäre wie du das beschreibst, würde es das Problem gar nicht geben oder? Aber warte mal. Du bist einer ganz großen Verschwörung auf der Spur 😉
Es scheint, dass es die Gefahr tatsächlich gibt:
„Die rotierenden Klingen der Mähroboter können auch Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schleichen, Grashüpfer oder Spinnen, die im Garten nach Fressbarem suchen, verletzen oder gar töten. Insbesondere für Igel, die bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich im Vertrauen auf ihre Stacheln zusammenrollen, geht eine Begegnung oftmals tödlich aus. Das zeigt auch eine Studie der Universität Aalborg in Dänemark, die 18 Mähroboter anhand von Kadavern kurz zuvor gestorbener Igel getestet hat. Keines der Geräte erkannte die im Gras liegenden Igel vor dem Aufprall als Hindernis; manche fuhren sogar über sie hinweg und fügten ihnen Verletzungen unterschiedlicher Schwere zu – darunter Schnittwunden, amputierte Gliedmaßen und aufgeschlitzte Bäuche. Wie sich herausstellte, verletzen Mäher mit feststehenden großen Messern die Tiere weit schwerer als solche mit kleinen Fliehkraftmessern, die beweglich auf einem rotierenden Messerteller montiert sind.“
https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html
Warum erachtet man den Zeitraum „von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang“ als zu unkonkret?
Diese Zeiten sind einfach zu ermitteln und für jeden Standort auf dem Planeten sehr konkret. Man kann doch von dem Betreiber eines Mähroboters verlangen, sich über das jeweils aktuelle Mäh-Zeitfenster zu informieren, wenn der Mäher nicht gar eine entsprechende Timerfunktion besitzt.
Man kann jetzt natürlich erst mal eine Studie über 5 Jahre beauftragen, in der ermittelt wird, ob es auch tatsächlich und zuverlässig täglich Sonnenauf- und -untergang gibt. Bis zum Ende der Studie gibt‘s dann erstmal weiter Igel-Mett in Halleschen Gärten.
Hallo Bettina,
alles, was Sie schreiben, ist vollkommen zutreffend. Juristisch betrachtet ist es aber eben nicht so sonnenklar, ob von jedem Grundstückseigentümer immer erwartet werden kann, dass er sich vorab informiert, wann am betroffenen Tag die Sonne untergeht. Dies ließe sich aber beispielsweise mit festen Anfangs- und Endzeiten beheben.
Wer für sich in Anspruch nimmt, so ein gefährliches Gerät unbeaufsichtigt zu betreiben, dem ist zuzumuten, sich über die Sonnenauf- und untergangszeit zu informieren. Ein Klick auf die Wetter-App genügt zudem.
An feste Zeiten halten sich Tiere hingegen nicht.
@SK
Im Gegensatz zu „angepaßter Fahrweise“ oder „schlechter Sicht“ sind Sonnenauf- und -untergangszeiten fix und gänzlich unabhängig von subjektiven Einschätzungen. Es heißt ja nicht „bei Dunkelheit“ oder „wenn‘s hell wird“.
Wenn Studien natürlich ergeben, daß Igel Armbanduhren tragen und feste Ausgehzeiten haben, bin ich bei Deiner Forderung nach festen Mähzeiten ganz bei Dir. 👍
Es ist irre, dass es für so etwas überhaupt ein Verwaltungsakt braucht. Warum kommen die Eigentümer nicht selbst auf den Trichter und erkennen, welchen Schaden sie anrichten, sicher nicht bei jedem, aber man besitzt zuweilen auch ein Denkapparat, der nicht nur zum Bilder anschauen da ist.
Lies den Kommentar von Tino! ☝️
wer kennt sie nicht .. die massenhaft hingemetzelten Berge von Igeln. 😂🤦♂️
Auf das Verbot braucht man nicht zu reagieren auf seinem eigenen Grundstück. Vielleicht will die Dame noch einen Wolfs Schutzzaun? Die Landwirte sind heute noch bedient . Für mich persönlich ist das wieder grüner Blödsinn.
@Privatier: Doch, exakt für Privatgrundstücke, die mit Mährobotern agieren, wird diese Regelung gelten. Man kann auf seinen Grund und Boden eben nicht alles tun und lassen, was man will – auf wenn es Privateigentum ist. Denn manches davon hat eben Einfluss auf andere.
Da liegst du falsch
Ich mache das was für mich wenig Arbeit bedeutet. Es interessiert mich nicht was verboten wird, weil ich weiß von welchen Persönlichkeiten der Quatsch kommt. Außerdem ist mein Sichtschutz 180cm hoch.
Punkt.
Nein, es geht nicht um einen Wolfsschutzzaun. Den kannste weglassen.
Aber wenn die Mähroboter den Igeln nichts tun …. woher kommen dann die verletzten Igel?
Die halten übrigens den Gartenbesitzern die Schnecken vom Leibe und nehmen Mäusenester aus. Das ist doch sicher gern gesehen?
Was gehen mich Igel, Tauwürmer, Ameisen, Heuhüpfer und anderes Zeug an?
Wie du ja zuvor bereits angekündigt hast, Straftaten zu begehen und Gesetzgeber als Quatsch zu bezeichnen, geht dich das soweit an, dass das BNatSchG durchaus erhebliche Geldstrafen kennt. Bei der Tendenz, die bei dir zu erkennen ist, ist sicher auch mehr drin.
Und wer kontrolliert das Verbot ???
„…Und wer kontrolliert das Verbot ???…“
Das ist leider das Problem. „Zum Glück“ hat fast jeder Grundstücksbesitzer Nachbarn. Eine schöne Lösung ist das allerdings nicht. Aber vielleicht reicht die Regelung ja auch, um die Leute zum Nachdenken zu bewegen.