Um Igel zu schützen: Nächtliches Verbot von Mährobotern in Halle (Saale) kommt

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  1. Alt-Hallenser sagt:

    RICHTIG 👍 Wurde aber auch Zeit!

  2. Verrückte Welt sagt:

    Eigentlich überflüssig, denn ein Tötungsverbot gibt es bereits im BNatSchG.

  3. Tino sagt:

    Igel sollen durch Mähroboter gefährdet sein?
    Das kann ich gar nicht glauben!
    Mähroboter arbeitet langsam, Igel sehen die Bewegungen und gehen gar nicht darauf zu.
    Selbst wenn die sich zusammenrollen liegen die wie ein Ball herum und Mähroboter fahren nicht über Bälle.

    Mal abgesehen davon, wer lässt denn sein Mähroboter in der Nacht laufen?

    • : sagt:

      Wenn alles so wäre wie du das beschreibst, würde es das Problem gar nicht geben oder? Aber warte mal. Du bist einer ganz großen Verschwörung auf der Spur 😉

    • Ur-Hallenser sagt:

      Es scheint, dass es die Gefahr tatsächlich gibt:
      „Die rotierenden Klingen der Mähroboter können auch Wildtiere wie Igel, Kröten, Eidechsen und Schleichen, Grashüpfer oder Spinnen, die im Garten nach Fressbarem suchen, verletzen oder gar töten. Insbesondere für Igel, die bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich im Vertrauen auf ihre Stacheln zusammenrollen, geht eine Begegnung oftmals tödlich aus. Das zeigt auch eine Studie der Universität Aalborg in Dänemark, die 18 Mähroboter anhand von Kadavern kurz zuvor gestorbener Igel getestet hat. Keines der Geräte erkannte die im Gras liegenden Igel vor dem Aufprall als Hindernis; manche fuhren sogar über sie hinweg und fügten ihnen Verletzungen unterschiedlicher Schwere zu – darunter Schnittwunden, amputierte Gliedmaßen und aufgeschlitzte Bäuche. Wie sich herausstellte, verletzen Mäher mit feststehenden großen Messern die Tiere weit schwerer als solche mit kleinen Fliehkraftmessern, die beweglich auf einem rotierenden Messerteller montiert sind.“

      https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/oekologisch-leben/balkon-und-garten/pflege/28166.html

  4. Bettina sagt:

    Warum erachtet man den Zeitraum „von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang“ als zu unkonkret?
    Diese Zeiten sind einfach zu ermitteln und für jeden Standort auf dem Planeten sehr konkret. Man kann doch von dem Betreiber eines Mähroboters verlangen, sich über das jeweils aktuelle Mäh-Zeitfenster zu informieren, wenn der Mäher nicht gar eine entsprechende Timerfunktion besitzt.
    Man kann jetzt natürlich erst mal eine Studie über 5 Jahre beauftragen, in der ermittelt wird, ob es auch tatsächlich und zuverlässig täglich Sonnenauf- und -untergang gibt. Bis zum Ende der Studie gibt‘s dann erstmal weiter Igel-Mett in Halleschen Gärten.

    • SK sagt:

      Hallo Bettina,
      alles, was Sie schreiben, ist vollkommen zutreffend. Juristisch betrachtet ist es aber eben nicht so sonnenklar, ob von jedem Grundstückseigentümer immer erwartet werden kann, dass er sich vorab informiert, wann am betroffenen Tag die Sonne untergeht. Dies ließe sich aber beispielsweise mit festen Anfangs- und Endzeiten beheben.

      • Horch und Guck sagt:

        Wer für sich in Anspruch nimmt, so ein gefährliches Gerät unbeaufsichtigt zu betreiben, dem ist zuzumuten, sich über die Sonnenauf- und untergangszeit zu informieren. Ein Klick auf die Wetter-App genügt zudem.
        An feste Zeiten halten sich Tiere hingegen nicht.

      • Bettina sagt:

        @SK
        Im Gegensatz zu „angepaßter Fahrweise“ oder „schlechter Sicht“ sind Sonnenauf- und -untergangszeiten fix und gänzlich unabhängig von subjektiven Einschätzungen. Es heißt ja nicht „bei Dunkelheit“ oder „wenn‘s hell wird“.
        Wenn Studien natürlich ergeben, daß Igel Armbanduhren tragen und feste Ausgehzeiten haben, bin ich bei Deiner Forderung nach festen Mähzeiten ganz bei Dir. 👍

  5. Locutus sagt:

    Es ist irre, dass es für so etwas überhaupt ein Verwaltungsakt braucht. Warum kommen die Eigentümer nicht selbst auf den Trichter und erkennen, welchen Schaden sie anrichten, sicher nicht bei jedem, aber man besitzt zuweilen auch ein Denkapparat, der nicht nur zum Bilder anschauen da ist.

  6. Privatier sagt:

    Auf das Verbot braucht man nicht zu reagieren auf seinem eigenen Grundstück. Vielleicht will die Dame noch einen Wolfs Schutzzaun? Die Landwirte sind heute noch bedient . Für mich persönlich ist das wieder grüner Blödsinn.

    • Thomas sagt:

      @Privatier: Doch, exakt für Privatgrundstücke, die mit Mährobotern agieren, wird diese Regelung gelten. Man kann auf seinen Grund und Boden eben nicht alles tun und lassen, was man will – auf wenn es Privateigentum ist. Denn manches davon hat eben Einfluss auf andere.

      • Privatier sagt:

        Da liegst du falsch
        Ich mache das was für mich wenig Arbeit bedeutet. Es interessiert mich nicht was verboten wird, weil ich weiß von welchen Persönlichkeiten der Quatsch kommt. Außerdem ist mein Sichtschutz 180cm hoch.
        Punkt.

    • Klara sagt:

      Nein, es geht nicht um einen Wolfsschutzzaun. Den kannste weglassen.
      Aber wenn die Mähroboter den Igeln nichts tun …. woher kommen dann die verletzten Igel?
      Die halten übrigens den Gartenbesitzern die Schnecken vom Leibe und nehmen Mäusenester aus. Das ist doch sicher gern gesehen?

      • Privatier sagt:

        Was gehen mich Igel, Tauwürmer, Ameisen, Heuhüpfer und anderes Zeug an?

        • Karma sagt:

          Wie du ja zuvor bereits angekündigt hast, Straftaten zu begehen und Gesetzgeber als Quatsch zu bezeichnen, geht dich das soweit an, dass das BNatSchG durchaus erhebliche Geldstrafen kennt. Bei der Tendenz, die bei dir zu erkennen ist, ist sicher auch mehr drin.

  7. Bürger L. sagt:

    Und wer kontrolliert das Verbot ???

    • Horch und Guck sagt:

      „…Und wer kontrolliert das Verbot ???…“

      Das ist leider das Problem. „Zum Glück“ hat fast jeder Grundstücksbesitzer Nachbarn. Eine schöne Lösung ist das allerdings nicht. Aber vielleicht reicht die Regelung ja auch, um die Leute zum Nachdenken zu bewegen.