Uniklinik Halle passt die Besuchsregelungen an: 3G, FFP2-Maske

Die Uniklinik in Halle (Saale) passt ihre Regelungen für Besucher an. Patienten können täglich im Zeitraum von 14 bis 19 Uhr für eine Stunde besucht werden, letzter Einlass: 18 Uhr. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das UKH die Nutzung von Randzeiten. Erfahrungsgemäß seien die Wartezeiten ab 16 Uhr kürzer.
- Es gilt die 2:1:1-Regel: 2 Besuchende dürfen 1 Patientin/Patient pro Tag für 1 Stunde besuchen. Kinder werden hierbei nicht mitgezählt. Für Kinder gelten jedoch gesonderte Regeln.
- Für Besuche gelten die sogenannten „3 Gs“: Geimpft, genesen, negativ getestet.
- Nur vollständig geimpfte, genesene oder negativ getestete Besucherinnen und Besucher können mit Vorlage des entsprechenden schriftlichen Nachweises das Klinikum betreten.
- Das negative Antigen-Testergebnis, das Sie bitte mitbringen, darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- Teststationen: Offizielle Testzentren sind in unmittelbarer Nähe der Standorte der Universitätsmedizin Halle (Saale) verfügbar. Die Kosten für die Nachweise müssen von den Besucherinnen und Besuchern selbst getragen werden.
- Das Betreten des UKH ist nur mit einer FFP2-Maske möglich.
- Pro Besuch dürfen maximal zwei Kinder mitgebracht werden, ergänzend zur 2:1:1-Regel. Diese Einschränkung musste aufgrund der räumlichen Begebenheiten und zum Schutz unserer Patient*innen und Beschäftigten festgelegt werden.
- Für Kinder ab 6 Jahren gilt weiterhin wie für Erwachsene die Vorlage eines negativen Antigentests (nicht älter als 24 Stunden).
Patienten:
- Geänderte Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten: Alle Patientinnen und Patienten sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Die Aushändigung der entsprechenden Maske erfolgt für ambulante Patientinnen und Patienten am Haupteingang der Kliniken.
- Vor der stationären Aufnahme ist eine Antigen-Testung (Schnelltest) zwingend erforderlich. Der Test wird in der entsprechenden Einrichtung vorgenommen. Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, wird zunächst ein PCR-Test zur Verifizierung durchgeführt. In Absprache mit der jeweiligen Einrichtung wird dann über das weitere Vorgehen entschieden.
- Begleitpersonen sind nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen. Pro Patientin oder Patient ist nur eine Begleitperson erlaubt, die zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet ist. Die Aushändigung der entsprechenden Maske erfolgt für Begleitpersonen von ambulante Patientinnen und Patienten am Haupteingang der Kliniken.
Damit kann man leben. Es ändert sich nichts. Vor 14 Tagen musste ich auch schon einen Nachweis zeigen und habe eine FFP2 bekommen, ohne durfte man auch nicht rein. Hauptsache, es wird nicht wieder ein generelles Besuchsverbot ausgesprochen! Das war schlimm im April/Mai, als man seine Angehörigen gar nicht besuchen durfte 🙁
Ich finde das nur zu befürworten, wenn es ein generelles Besuchsverbot außer für Einzelfälle gäbe. Weniger trubel und weniger Gefahr für die Patienten und Mitarbeiter.
Wir waren letzte Woche im UHK als Besucher. Es wurde der Impfausweis kontrolliert, ob wir Corona geimpft sind. Leider wurde nicht überprüft, ob wir die Inhaber der Impfausweise sind. Sehr nachlässig.
Welcher verantwortungsvolle Bürger würde denn seinen heiligen Impfpass einem Impfbetrüger aushändigen?
Heißt das, das war euer letzter Besuch?
Jip, Patient ist entlassen…..LOL
Sei froh,dass es so ist.