Unterkunfts-App für Ukraine-Flüchtlinge in Halle

Als Partnerin der Stadt Halle (Saale) vermittelt die AWO SPI Kontakte zur privaten Unterbringung für Geflüchtete Dieses Angebot wird nun erweitert.
Private und kostenfreie Unterbringung eine wichtige Alternative zu einem Aufenthalt von Geflüchteten in der Notunterkunft ist, so die AWO SPI. Hallenserinnen und Hallenser bieten weiter Wohnraum dafür an.
Man stelle aber auch fest, dass dies nur eine Lösung auf Zeit sei, denn letztendlich ist die eigene Wohnung das, was die Menschen brauchen.
Mit Unterstützung der Saalesparkasse gibt es nun eine digitale Wohnraum-Börse für Halle zur Verfügung. Damit können weiterhin kostenlose private Unterbringungsangebote vermittelt werden. Mit der neuen Lösung besteht aber auch die Möglichkeit, Mietangebote aufzunehmen. Dieses entspricht dem aktuellen Bedarf, viele Geflüchtete und deren Unterstützende suchen nach Wohnungen.
Unterkunftsanbietende – egal ob deren Angebot mit Kosten verbunden ist oder nicht – können unser Online-Formular zur Erfassung ihrer Wohnraumangebote nutzen. Das Formular ist zu erreichen über: www.awo-spi.de/unterkunft-anbieten
Geflüchtete die Wohnraum suchen, können über www.awo-spi.de/unterkunft-finden alle Angebote einsehen und direkt Kontakt mit den Anbietenden aufnehmen. Die Angebotsbreite umfasst private, kostenfreie Unterkünfte sowie Wohnungen von privaten und gewerblichen Vermieter*innen, das Portal ist zudem mehrsprachig nutzbar“, sagt Jana Paulsen, Geschäftsführerin der AWO SPI. Die bisherigen Unterkunftsanbieter werden informiert und gebeten, ihr Angebot online zur Verfügung stellen. Die Angebotsbreite wird damit in den nächsten Tagen aufwachsen.
Über die Integreat-App ist die Wohnraumsuche für die Stadt Halle (Saale) auch mobil möglich. Alle Informationen zu diesem erweiterten Angebot findet man auf www.awo-spi.de/ukraine.
Nach wie vielen Monaten sind die Flüchtlinge verpflichtet Miete und Nebenkosten zu zahlen, wenn Einkommen oder aktuelle Finanzen festgestellt wurden?
Da gibt es keine Regelung. Wenn du einem Flüchtling privat Wohnraum zur Verfügung stellst musst du lt. AWO selbst mit ihm verhandeln, ob und ab wann er etwas zahlt. Im Prinzip hast du ihn ja als Gast in deine Wohnung aufgenommen.
Datenschutz lässt grüßen…