Vergütung ärztlicher Leistungen soll nächstes Jahr um 3,85 Prozent steigen – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt nennt das „enttäuschend“ – mindesten die Inflationsrate hätte es sein müssen
Um 3,85 Prozent soll der Orientierungswert für 2024 und damit die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen angehoben werden. Das ist das Ergebnis der gestrigen
(13. September 2023) dritten Runde der Finanzverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen im erweiterten Bewertungsausschuss. „Mit diesem Prozentsatz bleiben wir weit hinter dem, was wir für unsere Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten erwartet haben und was ihnen zusteht“, sagt Dr. Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). „Ein Orientierungswert in Höhe der Inflationsrate hätte der kleinste gemeinsame Nenner sein müssen. Alles darunter ist enttäuschend.“
„Nach den Nullrunden, die die Krankenkassen in den Vorjahren immer gefordert haben, sind die 2,1 Prozent, mit denen sie dieses Mal in die Verhandlungen eingestiegen sind, ein gutes Zeichen gewesen“, so Dr. Böhme. „Und in normalen Zeiten hätten wir uns auch über das Erreichte gefreut. Doch die Zeiten sind krisengeschüttelt. In allen Branchen wird dies auch gesehen und bestmöglich honoriert. Nur die Praxen bleiben auf sich alleine gestellt und sollen zusehen, wie sie selbst mit all dem klarkommen, was ihnen die Politik beschert.“
Der KVSA-Vorstandsvorsitzende weist erneut darauf hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten enorm belastet sind: steigende Praxis-, Personal- und Investitionskosten, eine Inflationsrate von aktuell mehr als sechs Prozent, dazu die immer noch budgetierten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Das Betreiben einer Praxis werde unrentabler, da die Einnahmen immer weniger die notwendigen Ausgaben decken würden.
„Wenn die Praxen immer nur belastet und nicht wirklich spürbar entlastet werden, ist es nur eine Frage der Zeit, wie lange es noch genügend Praxen für eine flächendeckende ambulante Versorgung gibt. Arztzeit ist schon jetzt eine knappe Ressource – bald wird sie zum Luxus“, gibt Dr. Böhme zu bedenken.
Schlimm. Der Unterhalt für die Segeljacht oder gar das Medizinstudium im Ausland für die Kinderlein sind nun gefährdet. Wirklich schlimm.
Tipp: Auch Ärzte können Bürgergeld zusätzlich beantragen, wenn das Leben so hart zu ertragen ist.
Solange das allerhöchste Ziel für die Ärztekinder u. deren Elten ein Medizinstudienplatz ist u. bleibt , damit der Nachwuchs später mal ein abgehobenes dickes Einkommen hat , scheinen die Ärztevergütungen noch viel zu üppig zu sein.
Rentner haben auch keine Inflationsrate bekommen. Nur endlich nach 32 Jahren die Angleichung der Renten. Löhne waren aber in der DDR viel niedriger!
Wenn die Ärzte immer schön verschreiben u. verspritzen was die Pharmaindustrie intersiv bewirbt , weil sie das mit allergrößtem Reibach massenhaft verkaufen will , gibts obendrauf auch mal einen Knochen extra u. keiner der Weißkittel muss verhungern.
Zitat: „…Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt nennt das „enttäuschend“ …“
Damit hat sie völlig recht.
Ich nenne das nicht nur enttäuschend, doch leider finde ich kein zutreffendes Wort, das -verglichen mit 12 % Bürgergelderhöhung- zutreffend wäre.
Du bist ja schlau. Mal darüber nachgedacht, welchen Zweck Bürgergeld hat und von welchem Niveau es angehoben wurde?