Wegen Feldbränden: SPD will schärfere Regeln für Landwirte
In den vergangen Tagen kam es rund um Halle zu zahlreichen Feldbränden, die oft im Zusammenhang mit Erntearbeiten stehen. So hatte Funkenflug eines Mähdreschers beispielsweise ein Feld in Kanena in Brand gesetzt.
Auch in anderen Landesteilen ist die Feuerwehr im Dauereinsatz, bedingt durch die lange Trockenheit. Nicht nur den Landwirten, sondern auch den Kommunen entstehen hierdurch erhebliche materielle Schäden, vor allem durch Einsatzkosten, aber auch ganze Feuerwehrfahrzeuge sind in der Vergangenheit vollständig ausgebrannt, beklagt der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben.
Erben tritt dafür ein, die Landwirte stärker in die Pflicht zu nehmen. Zwar ließen sich, insbesondere bei starker Trockenheit, Feldbrände nicht völlig vermeiden, ihr Ausmaß könne man jedoch deutlich verringern. Hierfür ist es nach Auffassung des SPD-Politikers erforderlich, dass bei Erntearbeiten ausreichend Löschwasser vor Ort ist und ein Traktor und Pflug vorgehalten wird, der Brandschneisen anlegen kann. Zwar gebe es hierfür Empfehlungen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Brandschutz bei Erntearbeiten, die Praxis zeige jedoch, dass Empfehlungen nicht ausreichen; es müssten staatliche Vorgaben gemacht werden. Das Innenministerium hatte es 2017 abgelehnt, solche Vorgaben zu erlassen, weil es die Empfehlungen für ausreichend hielt, beklagt der SPD-Politiker.
Erben: „Brandschutz bei Feldarbeiten ist nicht nur Sache der Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren. Auch die Landwirte sind in der Pflicht. Sie müssen ihre Maschinen in einem einwandfreien technischen Zustand halten, um Brände zu verhindern. Brände sind jedoch bei hoher Trockenheit nicht immer zu vermeiden. Wenn es dann doch brennt, muss es schnell gehen und die Ausbreitung der Flammen verhindert werden. Dazu muss Löschwasser genauso in der Nähe sein wie ein Traktor mit Pflug, der Brandschneisen ziehen kann. Die vielen Brände und deren Ausmaß zeigen, dass es hier Defizite gibt. Deshalb brauchen wir keine Empfehlungen, sondern klare Vorgaben des Landes. Solche Vorgaben gab es bis 1990 in der DDR auch schon mal. Das Innenministerium sollte seine Haltung überdenken und sich nicht weiter auf Empfehlungen der Berufsgenossenschaft verlassen.“
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