Wegen Schulden: Mann versucht im Wohnung in Halle-Neustadt einzudringen
Am Dienstagabend kam es im Carl-Schorlemmer-Ring in Halle-Neustadt zu einem Polizeieinsatz. Auslöser waren wohl Schulden, die eine 39 Jahre alte Wohnungsinhaberin hat.
Ein 28-Jähriger hatte gegen 20.40 Uhr an der Tür der Frau geklingelt. Diese hatte laut Polizei einen Spalt geöffnet. Daraufhin soll der Mann versucht haben, in die Wohnung einzudringen. Die Frau setzte deshalb Pfefferspray ein.
Aus diesem Grund wird gegen sie wegen Körperverletzung ermittelt. Gegen den Mann laufen wiederum Ermittlungen wegen Widerstands, weil er sich gegen Maßnahmen der alarmierten Polizei gewehrt hat. Er kam zudem in die Psychiatrie.
Ich bin entsetzt, dass gegen diese Frau ermittelt wird!!!!!!! Ohne Pfefferspray wäre sicher der mutmaßliche Täter in die Wohnung gelangt und wer weiß was der Frau angetan.
Aber da ist sie sicher selbst schuld. Wie doof von ihr sich selbst, in ihrer eigenen Wohnung, schützen zu wollen.
Traurige Gesetze!
Einfach nur behaupten ist nunmal nicht. Die Wahrheit muss ermittelt werden. Sonst könnt ja jeder kommen und rumspritzen.
Ritschi
Du hast nichts in deiner Birne.
Notwehr ist mit Pfefferspray gerechtfertigt,
In jeden Fall hat „Ritschi“ anscheinend mehr als Sie in der
Rübe denn das wäre ja ein Freifahrtschein. Da könnte ja
jeder einmal anständig auf die Dose drücken, herumspritzen
herumballern und was vor den Latz hau’n. „Erst schießen und
dann reden“ USA – Wild West City Halle (Saale)
Fuchs
wenn bei Dir jemand klingelt machst du die Tür auf und
lässt ihn gegen deinen willen hinein ?
Du armer Kerl.
Mit anderen Worten: Wenn jemand bei Dir schellt dann spritzt ihm direkt eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Da möchte ich kein Postbote sein.
Du hast keine Ahnung von Polizeiarbeit und deren Ermittlungen, geschweige Ahnung von der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Vermutlich gehörst zu denen die sich selbst stets im Recht seh’n und erst von anderen Herrschaften eines besseren belehrt werden müssen. „Notwehr ist mit Pfefferspray gerechtfertigt“ Definitiv richtig und genau deshalb wird ja auch ermittelt. Die Polizei nimmt zwar die Aussagen der Zeugen auf aber ein Polizeiapparat ist kein Messdienerverein der sich nach dem „Glauben“ richtet, die Staatsanwaltschaft ist kein Gotteshaus und ein Gerichtsgebäude kein Beichtstuhl. Die Herrschaften orientieren sich an Fakten. Die Aussagen müssen überprüft werden und so etwas nennt man Ermittlungen. Fakten werden ermittelt indem man überprüft.
Wenn das jetzt noch nicht verstanden hast dann frage mal beim Chinesen.
NEIN !! So ist das nicht! Die Polizei muss auch bei Notwehr und Nothilfe ermitteln.
Man kann jedoch davon ausgehen das die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft
eingestellt werden. Die Polizei hat das nicht zu entscheiden sondern stets die
Staatsanwaltschaft. Gegen den mutmaßlichen Täter wird wegen Widerstands ermittelt.
Bitte nicht Hausfriedensbruch bzw. gewaltsames Eindringen in die Wohnung vergessen.
Tja man darf in fremde Wohnungen nicht eindringen, auch nicht versuchen einzudringen. Da wird gehen die Privatsphäre verstoßen auch Hausfried ensbruch wird betrieben. Dagegen darf man sich nicht wehren? Es wird ja immer schöner. Wenn er kein Geld hat soll er was dagegen tun. Ich kenne welche die rennen schon in der Nacht los um Flaschen zu sammeln. Aber das ist dem Herrn wohl zu schmutzig? Und einige finden das auch noch richtig so. Gebt ihm eure Adresse dann kann er zu euch kommen.