Weil Bundesgerichtshof Urteil aufgehoben hat: Prozess wegen versuchten Totschlags am Landgericht in Halle beginnt erneut
Am Landgericht in Halle (Saale) beginnt heute der Prozess gegen einen Mann wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung. Der 26-Jährige war bereits vor einem Jahr unter Einbeziehung einer Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hat aber auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Halle mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof war der Auffassung, es lägen möglicherweise doch die Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts vor. Sollte dies zutreffen, würde der Rücktritt die Strafbarkeit des Angeklagten aufheben. Nunmehr ist die Beweisaufnahme zu wiederholen, alsdann ist erneut zu entscheiden.
Nach den Feststellungen stach der von mehreren Freunden begleitete Angeklagte bei einer Auseinandersetzung im halleschen Stadtpark mit einem Messer in Richtung des Halses des Geschädigten, um diesen zu verletzen und so seinen zuvor in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Bruder des Geschädigten geratenen jüngeren Bruder „zu rächen“. Unmittelbar nachdem der Angeklagte den Geschädigten, der ausweichen konnte, am Arm und seitlich am Brustkorb getroffen hatte, wurde er von seinen Freunden weggezogen. Das Landgericht hatte einen strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Totschlag verneint, da der Angeklagte nicht freiwillig von dem Geschädigten abgelassen habe, sondern von seinen Bekannten zurückgezogen worden sei.
Nationalität nicht genannt – check
Ein Haufen Brüder im Text – check
Rache – check
Messer – check
Justiz will nicht verurteilen – check
Ergebnis: importierte Fachkräfte
Rassist – check
Rassist, weil er Fakten aus dem Text nennt? Dir ist echt nicht zu helfen, der Kollege oben hat doch zu 100% recht.
Rassist, weil dein Kollege Schlussfolgerungen zieht, die rassistisch motiviert sind und den Tatsachen widersprechen.
DPG und 110% kennen die Definition von Rassismus nicht – check
DPG und 110% verharmlosen Straftaten – check
S. H. weint gar bitterlich – schnief
Halluziniert wieder rum – check
Sieht überall pöse Ausländer – check
Ergebnis: nimm deine Tropfen, Junge
Setzt die Strafe rauf weil er getötet hat ohne Rücksicht und die anderen ihn weggezogen haben, auch wenn Er selbst eine schwere Kindheit hatte, was für seinen Bruder auch zutrifft
@ Aha „rauf weil er getötet hat ohne Rücksicht “ wo steht das ?
An deiner Tapete, Heeme!
@ Richter, erfüllst alle Kliesches, minderinteligend und anmaßend
Ok.
In England werden ausländische Straftäter, die mehr als 1 Jahr abfassen, ausgewiesen und mit einer Wiedereinreise Sperre belegt. Siehe Boris Becker.
In Deutschland wäre das nazi.
England ist Teil Großbritanniens, nicht Mitglied der EU und auch nicht Teil des Schengen-Raums.
Zudem bitte die Statistiken überprüfen! Die rechtsextremen Parteien in U.K. machen derzeit viel Wahlkampf genau mit dem Argument, dass ausländische Menschen (egal warum) gerade NICHT abgeschoben und/oder an der (Wieder)Einreise gehindert werden. Beides kann nicht gleichzeitig zutreffen.
England ist Teil Grossbritanniens.
Grossbritannien umfasst hingegen nur die Hauptinsel.
Korrekterweise sprechen wir also über das Vereinigte Königreich (UK).
Die Migrationspolitik in UK ist sehr strikt. Bitte hierbei zu beachten dass der britische Premier Rishi Sunak und die Innenministerin Suella Braverman indischstämmig sind.
Aber es gibt in UK keine Nazikeule, wie hier wieder hervorgezogen. So erklärt sich alles.
England befindet sich ausschließlich auf der „Hauptinsel“.
Rishi Sunak und Suella Braverman sind beide in England geboren, nicht eingewandert. Ihre Herkunft ist weiter von der heutigen Migrationspolitik entfernt als die ehemaligen Wohnorte ihrer Eltern, ihre soziale Klasse, weit über der des britischen Durchschnitts und noch weiter über denen der verteufelten Einwanderer.
Es gibt in UK sogar echte Nazis. Manche haben sicher auch echte Keulen. Für rhetorische muss man allerdings kein Nazi sein. Da unterscheiden sich britische nicht von anderen westlichen „Keulenschwingern“. Sie sind sogar mehrere Zacken schärfer als deutsche zum Beispiel.
Hast du dich überhaupt je mit britischer Politik beschäftigt? Es hat eher den Eindruck, als würdest du bloß Facebook-Memes o.ä. nacherzählen.
Boris Becker ist auch deutscher. Man sollte schon zwischen Flüchtlinge und insbesondere „Bio-deutschen“ unterscheiden können. Während die anderen Schutz und Geborgenheit benötigen, aufgrund diversen Traummatas o. andere Konflikte, kann ein Straffälliger Deutscher abgeschoben, natürlich nach verbüßen der Haft, werden, sowie mit einer lebenslangen Einreisesperre belegt werden.
Ihre rassistische und AfD nahe Argumentation, über traumatisierte Flüchtlinge, ist wie eine Äpfel-Birnen-Vergleich und vollkommen zu unterbinden.
rääächts…rääächts…rääächts…rääächts…
Mehr gibt es zu deinem Beitrag nicht zu sagen, du kleiner Dreikäsehoch.
@ UK das ist so richtig typisch für Euch, wenn die Argumentation fehlt (oft aus kognitiven Gründen) wird geflosskelt und beleidigt. Euch kann man eben beim besten Willen nicht erst nehmen. Das Bild wird immer wieder bestätigt, bleibt in Eurer Blase, mehr könnt Ihr ja sowieso nicht bieten!
„wird geflosskelt und beleidigt“
Lerne Deutsch!
Wen hat er denn getötet? (Behauptest du ja vollmundig)
Da das nicht stimmt, wäre jetzt also richtig: Setzt die Strafe runter, weil er nicht getötet hat?
Um irgendwelchen Unterstellungen vorzubeugen: Für mich, als Laie, war das keinesfalls ein „freiwilliger Rücktritt“ und auch wenn die Schwurkammer dabei bleibt erachte ich die Strafe als zu niedrig.
@ VHS kann nichts dafür, daß Du das kognitiv nicht auf die Reihe bekommst, fühlst Du Dich erwischt ?
Toll, dass Du die angebliche Tötung „auf die Reihe“ bekommen hast. Ist zwar Blödsinn, die Tötung, aber selbst das bestätigst Du ja. Von daher schließt sich der Kreis.
ein Messer gegen den Hals seines Gegners zu führen ist ganz klar eine Tötungsabsicht .. da sind 3 jahre schon echt lächerlich.
und nun kommt er mit einem dududu weg
„und nun kommt er mit einem dududu weg“
Du bist Vorsitzender Richter am Landgericht?
Du bist ahnungslos?
Danke.
Der Rechtsstaat kann schon recht bitter schmecken.
Aber letztlich prüft das Gericht ja nur, ob die „Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktritts“ vorlagen. Wir warten ab.
Was hat das alles mit Nationalität zu tun ?
Zudem , er traf den Hals nicht , weil der Geschädigte ausweichen konnte .
Und die Vollendung verhinderten Umstehende . Wo sieht der Bundesgerichtshof die mögliche Rücktrittsabsicht?
Das Gericht wird sich zu Recht vorgeführt sehen!
Zudem haben die sicherlich auch die Glaubwürdigkeit der Aussagen geprüft .
Das hat ziemlich viel mit der Nationalität zu tun. Der Umgang mit Messern ist besonders bei einigen bestimmten ethnischen Gruppen verbreitet. Aber gut, das verstehst du nicht.
Ach ja… die Juraabsolventen der Kommentarspalten-Universität sind wieder da. Sie gelten als die besten auf der Welt.
@ Billy dazu braucht man kein Jurastudium, nur ein Mindestmaß an klarem Menschenverstand, aber naja………..
@ Bücherregal
Es ist aber schon zumindest mutig, einen pauschalen Zusammenhang zwischen klarem Menschenverstand und der Meinung von Juristen oder ergangenen Gerichtsurteilen zu konstruieren.
Den einen braucht man allerdings auch, um den anderen zu erkennen. 😉
@Bettina, alles eine Frage des Willens und des beschriebenen Menschenverstandes
Stimmt, in enem Rechtstaat sollte stets nach dem Willen des Mobs, nicht nach dem Gesetz geurteilt werden. Das hatte ich kurz vergessen.
Alle Mob außer Mutti!
@ Billy, Du hast es nicht vergessen, Du hast es einfach nicht verstanden, der Mob ist ja wohl der, der hier seinen rassistischen Schmutz ablässt
Jeh kulpen.
War natürlich zu erwarten, dass die ganzen rechtsradikalen Hobbyjuristen jetzt aus der Versenkung kommen.
Was bist du für ein Schmierfink?
War natürlich wieder zu erwarten, dass dir keine Argumente einfallen, du aber dennoch deinen Senf dazugeben willst.