Weil es an dienstlichen Geräten mangelt: Lehrer nutzen Privatcomputer

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16 Antworten

  1. TheDuke sagt:

    BYOD – Bring your own device:
    Das kommt nicht nur bei Lehrern sondern auch bei Firmen vor und wird dort zunehmend unterstützt. Ich selbst nutze meinen Privat-Laptop auch dienstlich, obwohl ich einen Dienst-Laptop hätte. Aber zwei Laptops auf dem Tisch ist einfach zu viel…
    Entscheidend bei den Lehrern wäre, dass sie für ihren privat genutzten Computer oder Tablet einen Zuschuss erhalten. Ist vermutlich billiger, als wenn das Land auch nocht den „Overhead“ für Wartung und Adminstration stellen muss.

    • eseppelt sagt:

      Die Frage ist aber auch: was ist mit sensiblen Daten? Ist es überhaupt DSGVO-konform?

      • Thomas Hahmann sagt:

        Wenn der Lehrer darauf seine Unterrichtsmaterialien verwaltet, hat das überhaupt keinen DSGVO-Aspekt. Noten/Zensuren gehören natürlich nicht auf diesen Rechner.

        • Neustädter sagt:

          So ist es. Es handelt sich um 2 paar Schuhe. Schülerdaten natürlich nicht und das geht auch nicht, da dies über das landesweite Schulverwaltungssystem läuft.
          Der Lehrer kann sein Arbeitszimmer und seine Geräte steuerlich geltend machen. Wo liegt das Problem?
          Fleischer oder Köche haben auch ihre privaten Werkzeuge, Friseure ihre Scheren usw.
          Lehrer sind auch nicht von Armut betroffen.

          • Thomas Hahmann sagt:

            Noch als Nachtrag: weil im Artikel auf die Kommunikation eingegangen wird. Auch bei einem gestellten Rechner wäre der Lehrer persönlich für die Einhaltung der Löschfristen gemäß DSGVO verantwortlich und haftbar, da der Arbeitgeber i.d.R. nicht auf das Postfach zugreifen darf. So wurde ich jedenfalls von meinem Arbeitgeber belehrt.

          • Maik sagt:

            Wo sind denn das zwei Paar Schuhe? Ich muss, da ich in den vergangenen drei Monaten meine Schüler von Zuhause aus unterrichten musste, aus der Not heraus alles auf meinem privaten Laptop machen. Bearbeitete Materialien von meinen Schülern speichern, Korrespondenzen mit diesen und deren Eltern inklusive privaten Daten sowie Notizen über Noten und Engagement der Schüler bei ihren Aufgaben. Jetzt sag mir bitte mal, wie ich das trennen soll?

          • Neustädter sagt:

            @maik

            Korrespondenz über Landesbildungsserver und die Mails nicht lokal abspeichern, Noten ggf. auf separaten verschlüsselten Datenträger ablegen. Festplattenverschlüsselung einschalten, Ordner verschlüsseln, bei größter Angst, Noten auf Papier schreiben und in den Tresor im Keller verschließen oder einfach alles von der Schule aus machen, weil die Schüler nicht in die Schule sollten, von Lehrern war da nicht die Rede. Die Lehrer hätten durchaus in der Schule ihre Vorbereitungen in einem der vielen leeren Klassenräumen machen können und den Rest über den Schulverwaltungscomputer im Sekretariat. Wollte dies ein Lehrer? Wohl kaum.

          • Wilfried sagt:

            Steuerlich geltend machen ist aber was anderes als private Werkzeuge, denn in diesen gewerken gibt es ein monatliches Werkzeuggeld. Und Wartungen können obendrein steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muß man da auch Steuern zahlen. Bei Lehrern ist das sicher der fall, jedoch sind da eben auch die bedingungen andere. Und Bürotechnik unterliegt auch Abschreibungen; außerdem ist eine steuerliche Geltendmachung immer auch nur eine solche. Es muß für die abzugeltende Summe lediglich keine Steuer bezahlt werden. Im Endeffekt ist dieser Wert weit weniger als der Anschaffungswert der Geräte. Dann eben doch eine Werkzeugbeigabe zum Gehalt. Das wäre real.

          • 10010110 sagt:

            Wenn man was steuerlich als Arbeitsgerät geltend macht, dann darf das aber auch nicht für private Dinge benutzt werden. Das heißt, dass man sich nicht einen Rechner steuerfrei kaufen kann, „weil man ihn ja auch so nutzen kann“, sondern dann müsste die Lehrerin sich zwei Rechner, einen für den Dienst und einen für privat, kaufen, was auch nicht im Sinn des Erfinders ist.

            Das mag bei Privatdozenten so gehen, wenn sie – wie Fleischer oder Köche oder Friseure – selbstständige Unternehmer sind, aber als normaler Lehrer ist man normalerweise irgendwo angestellt, da wäre es vermessen, auch noch zu verlangen, seine eigenen Werkzeuge zu kaufen.

  2. Thomas Hahmann sagt:

    Ganz ehrlich, wenn ein Lehrer einen Laptop/Rechner benötigt, um seinen Unterricht vorzubereiten, dann kauft er ihn und setzt ihn entsprechend als Werbungskosten von der Steuer ab. Da Lehrer sowieso auch viel von zu Hause arbeiten, ist das doch nur ein weiter Punkt auf dieser langen Liste. Ich bin selber kein Lehrer, hatte aber auch schon selber einen Rechner gekauft und entsprechend über die Jahre abgesetzt. Wo ist da der Skandal?

  3. Kevinalleinzuhaus sagt:

    Ich sehe noch einen anderen Aspekt: 85% der privaten PC/LT sind Windows-Geräte, das was ich jetzt im Fernseher gesehen habe sind Tabletts mit Andriod-BS. Sind diese Anwendungen (Word, Excel, Bildbearbeitungsprogramme usw.) alle für das andere System voll kompatible?

    Und noch einen weiteren: Alle Lehrer, die in die Risiko-Gruppen fallen, waren vom Schulbetrieb freigestellt. Wenn eine Schule Pech hatte, fehlten mehr als 50 % der Lehrer.

  4. Maik sagt:

    @Neustädter: in der Schule machen. Das war witzig. Sie meinen über die Rechner die so alt sind, dass man nach dem Anschalten erstmal einen Kaffee trinken gehen kann, 2 Stunden unterrichten und dann evtl. in der Lage ist, das Mailprogramm zu öffnen. Realität ist leider anders.

    • nochn alter heimstätter sagt:

      Ein AT hat immer noch 525 ‚, zumindest für normale Arbeitnehmer 😉
      Da schafft man schon was, wenn man will.