Wird Schulplatz-Vergabe ein Fall für den Staatsanwalt?
Die Situation um nicht ausreichende Plätze an den Gesamtschulen in Halle könnte ein Fall für den Staatsanwalt werden. Thomas Senger vom Stadtelternrat hat der Stadtverwaltung mit einer Strafanzeige gedroht.
„Hier wird Recht gebrochen“, sagte er im Bildungsausschuss. Rund 150 Schüler, die gern eine kommunale Gesamtschule besuchen wollen, haben bislang keinen Platz für eine 5. Klasse an dieser Schulform. Sie sind im Losverfahren nicht erfolgreich gewesen und stehen nun auf Nachrückerlisten. Ein Teil von ihnen könnte also noch die Wunschschulen besuchen, wenn andere Kinder zum Beispiel auf Schulen von Freien Trägern wechseln, weil sie dort eine Zusage erhalten haben.
Grundsätzlich gibt es in Halle genügend Schulplätze. Doch die Verteilung über die Schulformen passt mittlerweile nicht mehr, weil die Gesamtschulen immer stärker nachgefragt werden. Das liegt vor allem an den Eltern, die dadurch bessere Chancen für ihre Kinder, weil Gesamtschulen sowohl Realschulabschlüsse als auch Abitur anbieten. Dadurch ist später kein Schulwechsel nötig. Dagegen geht die Nachfrage nach Plätzen an Gemeinschaftsschulen und Sekundarschulen immer weiter zurück. Deshalb versucht die Stadt derzeit, jene Eltern für die Gemeinschaftsschule zu begeistern.
Schon seit Jahren macht Thomas Senger auf die Problematik aufmerksam. „Ich will das nicht mehr ignorieren“, machte er deutlich. „Jedes Jahr dasselbe Kasperletheater.“
Das ist der Wahnsinn. Das sind mehr als 5 Schulklassen, die die Stadt hiermit nicht nur verprellt. Bei denen die Stadt vielmehr Rechtsbruch begeht, weil sie nicht die Plätze dieser Schulform vorhält, obwohl sie geseztlich dazu verpflichtet ist.
Ich würde wetten: Wenn es für all die Gymnasiastenkinder, -nichten, -enkel der Stadträte nicht genug Gymnasialplätze geben würde, daß sie sich ganz schnell drehen würden, um das zu ändern.
Kann mir bitte auch nur EINER erklären, WIESO Eltern, die die Gesamtschule gewählt haben, erst klagen müssen für ihr Recht??? WIESO haben sie nicht dasselbe Recht wie jene, die aufs Gymnasium wollen??? Was ist das für eine Rechtsauffassung? Was ist das für eine Einstellung?
Es kann doch nicht sein, daß der Stadtelternrat der einzige hier ist, der handelt, verhandelt, mahnt und mahnt und das seit Jahren.
Ich schäme mich für diese Stadtpolitik und ich wünsche der Stadt ernsthafte Schwierigkeiten.
Und du meinst im Ernst, daß mit Schwierigkeiten und Gerichtsprozessen ganz schnell im handumdrehen diese Schulplätze vorhanden sein werden? Laß dich auslachen…
Es wird vielleicht kommen, daß sich dann niemand mehr als Prügelknabe in einen Stadtrat wählen lassen wird.
Die Eltern haben kein rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Schule. Aber auf eine bestimmte Schulform. Hr. Wiegand mit diesem Rechtsbruch hat ihre Gehaltskürzung wohl doch Sinn. Die Stadt hat nicht viel zu bieten, aber bei der Bildung wird gespart, da man Angst vor künftigen Wählern hat.
Glückwunsch, da es ja unvorhersehbar war. Zu wenig Kita Plätze und dann werden die Kinder planmäßig eingeschult und wechseln planmäßig in die 5. Klasse. Die Geburten sind seit 10 Jahren bekannt. Und nächstes Jahre sind es noch einmal über 400 Kinder mehr die den Übergang vor sich haben.
Ich bin gespannt und freue mich was Oberbürgermeisterin Ernst für ein Konzept und Lösungsansätze hat.
Ich frage:
Gibt es so etwas wie eine Rechtsaufsicht? Was macht die? Schläft die unter Vollnarkose?
Wie kann eine Fördermittelrückzahlung höher wiegen als ein kalkulierter Rechtsbruch?
Wäre es nicht einfacher, nicht mehr die Eltern entscheiden zu lassen, auf welche Schule bzw. Schulform das Kind geht, sondern die Lehrer? Dann würden nicht mehr so viele Kinder aufs Gymnasium/IGS geschickt, sondern nur die, die es auch vom Leistungsstand schaffen würden.
Ja sicher, zuvor muss nur das Grundgesetz, Bürgerliche Gesetzbuch, die Landesverfassung und das Schulgesetz geändert werden.
Worin sich die IGS und das Gymnasium unterscheiden, ist Ihnen offensichtlich nicht bekannt. Den in der IGS kann jedes Kind lernen ohne das es eine Befähigung für irgendeine Schlaufbahn benötigt.
Hat jemand oben aus dem Artikel herauslesen können, was am städtischen Handeln nun strafbar im Sinne des StGB sein soll? Oder ist es jetzt Mode, daß Jeder Jeden mal pro forma mit einer Strafanzeige bedroht?
Er meint sicherlich Rechtsbeugung, die bei einer Entscheidung durch einen Amtsträger möglich ist.
Das ist völlig aussichtslos! §339 StGB kommt für fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen nicht infrage – und außerdem wird er in Dtschl. kaum für Verurteilungen herangezogen! Allein der Vorsatznachweis … eujeujeujeu! Und bei der Schulstrukturplanung hängt der Stadtrat ja auch mit drin.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Rechtsbeugung ist nicht nur für Gerichte gedacht, sondern auch an Entscheider in der Verwaltung adressiert:
„Auch ein Mitarbeiter einer Bußgeldbehörde, der eine inhaltliche Entscheidung im Rahmen der ihm grundsätzlich eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten fällt, kann Täter einer Rechtsbeugung sei.“ (BGH, 27. Januar 2016, AZ 5 StR 328/15).
Sie begeht Rechtsbruch, als Personen des öffentlichen Rechts, ist sie aber ohne Ausnahme zur Gesetzestreue verpflichtet. Was der OB bei so manchen Stadtratsbeschluss verdeutlicht und dann Widerspruch gegen den Ratsbeschluss führt. Oder eben umgekehrt, siehe Hochwasserdamm.
Hahahaha … denke mal über das Fluthilfeprogramm nach … und dann komm mal wieder ‚runter, von der Droge „Prozessmacht“. Und frage mal ’nen Anwalt, eh Du Dich weiter ‚reinreitest!
Deine Beispiele beziehen sich alle auf Verwaltungsrechtsangelegenheiten. Dabei Strafbarkeit zu verfolgen, ist nicht einfach. Vom Ratstisch aus geht das i.d.R. gar nicht! Meist sind solche Übertretungen auch keine Angelegenheiten nach StGB.
Wieso reite ich mich rein? Es obliegt der Staatsanwaltschaft zu prüfen, ob und in welcher Form sie tätig werden kann oder nicht.
Für mich zählt einzig der Versuch alles mögliche unternommen zu haben, um den Eltern zu ihrem Recht zu verhelfen.
So wie ich das sehe: letzteres.
Das zu erwartende Anwahlverhalten ist grundsätzlich schwer zu kalkulieren. Das die Schulform IGS sehr nachgefragt ist, war abzusehen. Die Schulentwicklungsplanung basiert in der Summe auf valide Zahlen!
Nun hat Halle ein sehr vielfältiges Angebot an Schulformen oder Schulkonzepten, dies ist eigentlich positiv zu bewerten, hat aber auf der anderen seite auch planungstechnische und organisatorische Nachteile.
Der Anspruch auf eine Schulform ( Gymn. oder Sek. ) besteht natürlich, die Frage ist, haben Eltern auch einen Rechtsanspruch auf ein Schulkonzept? Klar ist, Eltern haben keinen Anspruch auf eine konkrete Schule, mal ausgenommen aktuell bei Schuleinzugsgebieten auf die zugewiesene Sekundarschule.
Konservative Politiker verweisen ja zu allen Themen auf Angebot und Nachfrage und die „Marktkräfte“. Diesen Ansatz kann man ja nun nicht in aller Konsequenz auf das Bildungsangebot einer Kommune abbilden. Aber Tatsache ist, es gibt Schulkonzepte welche stark nachgefragt sind oder gut nachgefragt sind und veraltete Konzepte, welche eigentlich nicht mehr auf das große Elterninteresse stoßen. (Die Arbeit an diesen Schulen ist ausdrücklich zu loben und ist nicht die Ursache für das geringere Interesse!) Und da stellt sich die Frage, müssen diese veralteten Konzepte langfristig weiter verfolgt werden?
Wollen wir neben der gymnasialen Form auch noch die zukunftseinschränkende reine Sekundarschulform (ohne Gesamtschul- oder Gemeinschaftsschulkonzept) so in dieser Form bestehen lassen?
Was ist der Grund der Eltern für genau dieses Anwahlverhalten? Die Zukunft der Kinder!
Eltern wollen ohne Druck in der Grundschule eine Entscheidung treffen, welches ist der richtige Bildungsweg für ihr eigenes Kind. Bei einigen ist es klar, bei vielen eben nicht und die Schullaufbahnempfehlungen passen nun auch nicht immer. Schon allein ein Schulwechsel ( Bundesland zu Bundesland oder mit unterschiedlichen Konzepten ) kann dazu führen, dass die Empfehlung schlechter ausfällt, also keine Gymnasialstufe, obwohl das Potenzial für eine höhere Schullaufbahn vorhanden sein könnte. Umgedreht gilt dies aber auch. Es gibt leider Empfehlungen, welche ein zu positives Bild abgeben, aus anderen vielfältigen Gründen.
Was ist der wesentliche Unterschied in Bezug auf das Erreichen der Hochschul- oder Universitätszulassung zwischen einer Sekundarschule und den anderen Konzepten? Während bei IGS und der Gemeinschaftsschule mit erreichen des erw. Realschulabschlusses und den belegten notwendigen Leistungskursen sowie der 2. Fremdsprache, der Besuch der Oberstufe ( 3 Jahre ), ohne größeren Bruch möglich ist, muss ein Schüler der Sekundarschule sich um eine begrenzte Anzahl an Fachgymnasium- oder Fachoberschulplätze bewerben! Zudem benötigt dieser noch einen 9-monatigen Praktikumsplatz für die FO, also schwierige Bedingungen für eine Fortsetzung der Schullaufbahn! Andere Alternativen sind sehr aufwändig.
Ich plädiere keinen Schnellschuss zu propagieren und Konfrontationen zu vermeiden.
Grundlage jeglichen Handelns zwischen Verwaltung, Politik und Eltern ist eine langfristige Planung für eine transparente Schulllandschaft, um dem Anwahlverhalten der Eltern gerecht zu werden. Eine sofortige Gründung einer 3. IGS halte ich für unmöglich bis unwahrscheinlich, ohne Konzept, ohne Zulassung und ohne Personal, allerdings ist das Vorziehen der Gründung einer weiteren 3. IGS vor dem Jahr 2023, mit Endstandort Holzplatz eine Möglichkeit. Eine konstruktive und zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist dafür die Grundlage.
Noch eine Anmerkung, positiv ist die Aufweitung des Angebotes am Elisabeth Gymnasium, welche Herr Mingenbach im BA verkündet hat. Außerdem wird das TMG ebenfalls eine weitere 5. Klasse erhalten.
Da ich hier nicht unter irgendein Pseudonym schreibe, bin ich gerne bereit auf Fragen ohne Pseudonym zu antworten.
Kleiner Einspruch:
Mir sind Fälle bekannt, dass auch mit dem Erreichen des erweiterten Realschulabschlusses in die Kursstufe (10.Klasse) des Gymnasiums gewechselt werden kann, wenn an den jeweiligen Gymnasien entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
Ich hatte hier zwar schon geantwortet, wurde allerdings nicht veröffentlicht.
Ich stimme Ihnen zu, natürlich ist dieser direkte Weg möglich. Sicherlich recht selten und sehr anspruchsvoll, da der Wechsel nicht einfach ist. Plätze in der 11. Klasse sind bedingt durch die Abgänge nach der 10. Klasse Gymnasium auch häufig vorhanden.
Ich bewundere die Jugendlichen, welche diesen Weg gehen und schaffen.
Danke für diesen Hinweis!
Anzeigen. Nicht lange Fackeln. Alle. Auch die Räte. Das gibt einen Riesenspass!
Hohlköpfe gibt es überall, du bist auch einer. Aber mach nichts, du bist nicht alleine
@Torsten Schiedung
Valide Zahlen? Meinen Sie das ernsthaft? Seit mehr als 10 Jahren wird an der IGS gelost! Gesamtschulplätze an der KGS standen ebenso nicht in ausreichender Zahl für beide Schulzweige zur Verfügung (insb. Sekundarschulzweig). Eltern wurden zum Teil aktiv auf eine andere Schulformen verwiesen bzw. die ausgewählte schon gar nicht mehr angeboten. Die Zahlen wurden als de facto noch geschönt. Da reden Sie sinngemäß von einer guten Planung?
Die Stadt hat bewusst „auf Kante“ geplant – allerdings nie bei den Gymnasien…
Entschuldigen Sie bitte, aber Sie kann man ich nicht mal im Ansatz bei dieser Thematik ernst nehmen…