23 Millionen EUR Steuern auf Erbschaften und Schenkungen in Sachsen-Anhalt 2020
In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr Erbschaft- und Schenkungsteuern in Höhe von insgesamt 23 Mill. EUR festgesetzt. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, entfielen davon 21 Mill. EUR auf Erwerbe von Todes wegen und 2 Mill. EUR auf Schenkungen. Gegenüber 2019 konnte der Fiskus gut 2 Mill. EUR mehr Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielen.
Insgesamt ergaben sich für 1 662 Veranlagungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer steuerpflichtige Erwerbe von 115 Mill. EUR. Die durchschnittliche Steuerbelastungsquote lag bei 19,9 %. Darunter waren 1 414 Erwerbe von Todes wegen mit steuerpflichtigen Erwerben in Höhe von 97 Mill. EUR und einer durchschnittlichen Steuerbelastungsquote von 21,6 %. Für Schenkungen betrug die Steuerbelastungsquote durchschnittlich 10,4 %.
In der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden nicht die Erbschaften und Schenkungen eines Berichtsjahres nachgewiesen, sondern die Erbschaften und Schenkungen, zu denen die Finanzverwaltung im Berichtsjahr erstmals eine Festsetzung durchgeführt hat.
„Mill.“ kenne ich nicht, nur Mio. (Million), oder Mrd. (Milliarde).^^
Egal, soviel jedenfalls zu angeblich „steuerfreien Einkommen“ durch Erbschaften, bei denen der Staat nochmal kräftig zulangt;- das Geld/ der Wert wurde vorher schon besteuert!
Lieber versaufe und verf*cke ich das Geld vorher, als dem Staat auch nur einen Cent abzugeben!
Na klar bereichert euch nur
Hat ein Verstorbener etwas zu vererben, dann wird er Erblasser genannt. Das ist ein schönes Wort. Er lässt ein Erbe da und er selbst ist blass, hat keine Farbe mehr im Gesicht, er ist erblasst. Er erblasste. Der Erblasste. Der erblasste Erblasser. Und um zu leben, wie es der Wutbürger tun würde, ist es ZU SPÄT. Und er, der Verstorbene, ist zu früh erblasst.
Der Tod kommt ja IMMER zu früh..
Elfriede, nimm deine Tabletten! Dein Geisteszustand ist schon wieder besorgniserregend…