55 Tage bis zu den Sommerferien: Grundschulverband fordert, Zeugnisse wie bisher in Frage zu stellen
Noch 55 Tage bis zu den Sommerferien und damit zu den Endjahreszeugnissen. Gerade für die Viertklässler ein wichtiges Zeugnis, geht es darum um den weiteren schulischen Weg – also ob Gymnasium, Gesamtschule oder Sekundarschule. Der Grundschulverband fordert, die verbleibende Zeit zwingend für „echte Lernzeit“ zu nutzen und nicht um möglichst viele Tests und Klassenarbeiten zu schreiben, um auf den Zeugnissen Zensuren zu haben. Das ist aber momentan in den meisten Schulen Alltag. Es sei an der Zeit Zeugnisse, wie sie bisher „normal“ waren, aus pädagogischer Sicht gänzlich in Frage zu stellen, so der Grundschulverband.
Hier die komplette Erklärung:
In exakt 55 Schultagen beginnen in Sachsen-Anhalt die Sommerferien. Es gibt also in 55 Tagen Zeugnisse. Mit Corona ändert sich alles – die Zeugnisse auch?! Im Zuge der pandemiebedingten Schulschließungen, konnte der Unterricht an Sachsen-Anhalts Grundschulen nicht wie gewohnt stattfinden. Das derzeit laufende Schuljahr ist mit früheren nicht zu vergleichen. Die Heranwachsenden waren über Wochen nicht in den Schulen anwesend, sondern mussten sich im Homeschooling arrangieren. Vielfältige, engagierte Lösungen zum Lernen in Distanz wurden gefunden. Auch wurden die individuellen Lernergebnisse der Schüler*innen bewertet. Dies geschieht jedoch in einer Zeit, in der sich alles verändert hat und weiter verändert, unsinnigerweise nach bisher gewohnten Verfahren.
Das Ministerium forderte in Bezug auf die Halbjahreszeugnisse bspw. im Ministerbrief vom 20.01.21, dass alle erbrachten Leistungen des zurückliegenden Halbjahres zur Leistungsbewertung – in Form von Noten – heranzuziehen seien. Weiterhin wurde dazu aufgerufen eine Zensur auf dem Zeugnis zu vermerken, auch wenn diese die einzige ist, die möglicherweise in diesem Fach im ganzen Halbjahr erteilt worden ist. In Anbetracht der Tatsache, dass Lernen heißt, neu erworbenes Wissen zu üben und zu festigen, auch Fehler zu machen, um letztlich erworbene Kompetenzen unter Beweis zu stellen, kann es keinesfalls im Sinne der Lernenden sein, wenig aussagekräftige Zeugnisse dieser Art zu erhalten.
Im Brief an die Schulleiter*innen heißt es am 21.02.21 seitens des Landesschulamtes: „Nutzen Sie alle möglichen Spielräume einer schülerorientierten Leistungsrückmeldung, hinterfragen Sie, wann und wie bewertet wird und versuchen Sie daran zu denken, dass die vielen Faktoren, die das Lernen der Kinder zu Hause beeinflusst haben, schwer zu vergleichen sind.“ Hier wird sehr deutlich, dass es eben nicht die gewohnten Verfahren zur Ermittlung einer Zeugnisnote sein können, die zum Ende dieses Schuljahres die individuellen Leistungen der Schüler*innen abbilden. Im Gegenteil: Das Landesschulamt fordert deutlich dazu auf, Leistungen mutig im Kontext der Pandemie zu verorten und entsprechend zu bewerten.
Auch der Grundschulverband des Landes Sachsen-Anhalt möchte nachdrücklich dazu auffordern, alle pädagogisch sinnvollen Handlungsspielräume voll auszuschöpfen. Überdies appellieren wir an die Verantwortlichen in der Administration, die Erlasslage insoweit der Pandemie anzupassen, als dass es möglich wird, aus pädagogischen Gründen auf eine Zensierung zu verzichten. Dies kommt der Forderung des Schulamtes „Leistungsdruck rauszunehmen“ nach und eröffnet Zeitfenster, welche nicht durch Wissensabfragen wie Leistungskontrollen, Tests oder Klassenarbeiten blockiert und eher als „echte“ Lernzeit genutzt werden. Die wenige Zeit, die bis zum Ende des Schuljahres bleibt, sollte dringend genutzt werden, um die Schüler*innen in ihrem Lernen wertschätzend zu begleiten, einzuschätzen was weitere Lernschritte sein können und diese gemeinsam zu reflektieren. Dabei müssen das einzelne Kind sowie seine Fortschritte und Weiterentwicklung im Fokus stehen. „Nach der herausfordernden Zeit des Distanzlernens hat die weitere Lernentwicklung Priorität“, lautet eine zentrale, wichtige Forderung des Landesschulamtes.
„Nur zu ermutigen, dass Pädagog*innen wertschätzend, wohlwollend sowie alternativ bewerten, reicht nicht. Die Erlasslage muss situationsangemessen sein und entsprechend verändert werden.“, fordert Thekla Mayerhofer, Vorsitzende des Grundschulverbandes Sachsen-Anhalt. In Zeiten der Unsicherheit, in denen Bildungsungerechtigkeit weiter zunimmt, muss die Erlasslage klar sein. Keine Lehrkraft soll sich für „mutige Bewertungen“ rechtfertigen müssen. „Es muss selbstverständlich sein, dass die gewohnte Benotung in diesem außergewöhnlichen Schuljahr nicht angemessen ist“, stellt Mayerhofer klar.
Die Forderungen des Verbandes finden meine volle Unterstützung! Projeziert man das letzte Schuljahr in die freie Wirtschaft käme eine Benotung basierend auf Pre-Corona Zeiten einem Vertragsbruch gleich.
Der Vertragspartner-1( Staat) hat durch seine krude Schließungspolitik sein Auftragssoll-Wissen zu vermitteln nur unzureichend erfüllt. Jetzt zu erwarten, dass Vertragspartner-2 (Schüler*in) den Vertrag seinerseits undifferenziert erfüllen könnte entbehrt jeglicher Logik und widerspricht den Regularien des geschlossenen Bildungsvertrages.
Es ist nicht Ziel von Bildung Noten zu vergeben sondern die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kids zu erweitern.
Das ist sicher wieder nicht so gemeint, wie du es geschrieben hast. Deswegen erübrigt sich auch eine Kritik am Inhalt. Schönen Tag noch!
Aber Recht hat er/sie/*
Eine faire Benotung ist derzeit überhaupt nicht möglich. Es wird der Einsatz der Eltern benotet, nicht das Wissen des Kindes.
Denn letztlich hat an vielen Schulen (ich behauptet sogar, an den meisten) der Distanzunterricht ich die Qualität des Präsenzunterrichts. Denn Aufgabenblätter allein ohne Feedback sind stand des letzten Jahrtausends
Das nenne ich einmal eine argumentative Auseinandersetzung, und doch habe ich jedes Wort so gemeint wie es geschrieben steht. Aber so ein Disskurs ist schon ne heikle Sache, man muss schon Stellung beziehen sonst hätte man sich den Kommentar sparen können.
Das wär ja des erst Mal, dass du nicht die Universalausrede „Sarkasmus“ bzw. „Satire“ bemühst. Aber gut.
Wo soll man da anfangen? Welche Art Vertrag ist das denn, wenn man die Schulbildung auf die „freie“ Wirtschaft überträgt („projeziert“, welche Sprache das auch immer sein soll)? Ein Arbeitsvertrag? Ein Werkvertrag? Sag mal. Ein völlig abstraktes Gleichnis soll es ja offensichtlich nicht sein, denn sonst hättest du dir … den Kommentar sparen können.
Satire als Universalausrede zu betiteln hat schon was weil es das Wesen konterkariert🤣 Projektion erkläre ich Dir später. Aber nun zum Kern , ein Bildungsvertrag ist ein klassischer BGB Vertrag des Arbeitsrechts. Die Projektion galt nur der plakativen Darstellung der Defizite. Wenn Du noch Fragen hast, gern.
Projektion ist mir geläufig. Die wendest du ja – wenn auch unbewusst – sehr häufig an. Nur wie man das Verb (das Tu-Wort) dazu schreibt, weißt du nicht. Das ist aber auch nicht erforderlich. Mach dir keinen Kopf.
Ein klassischer BGB Vertrag des Arbeitsrechts. Aha.
Also wird vom Arbeitgeber genau was geschuldet? Der Arbeitslohn. Das dürfte dann wohl die Bildung, das Wissen sein. Da lässt sich aber schon nicht die Art und Weise der Vermittlung ablesen. „Das Wissen“ steht außerdem zur Verfügung. Der Staat (die Schule, die Lehrer) vermitteln ja vorhandenes Wissen. Das kann aber auch zuhause per Fernunterricht, aus Büchern und problemlos – jedenfalls auf im hier betrachteten Grundschulniveau – auch von den Eltern und Großeltern vermittelt werden. Eine unzureichende Erfüllung des „Auftragssolls“ ist somit schwierig zu konkretisieren. Vielleicht gelingt es dir dennoch. Bisher hast du es nicht mal versucht, nur behauptet.
Wenn das geklärt ist, sehen wir uns die Gegenseite, den Arbeitnehmer an und wie das ist mit der Gegenleistung.
Na zumindest hast Du wenigstens „die Projektion“ verstanden-das lässt hoffen.
Diese ist jedoch inhaltlich falsch interpretiert. Du sagst, dass Eltern- Großeltern das vorhanden Wissen vermitteln können (Gerade Grundschulniveau) aber jetzt kommt des Pudels Kern- ES IST NICHT IHRE AUFGABE! Nur weil man etwas kann, ist man nicht automatisch in der Verantwortung. Oder mähst Du den Rasen im Stadtpark nur weil Du es kannst!? Wohl eher nicht…Weiterhin ist das Auftragssoll relativ eindeutig zu konkretisieren- nennen wir es Lehrplan. Und bitte, komm jetzt nicht mit Schattenargumenten und Spitzfindigkeiten aus dem reinen Vertragsrecht- es ist immer noch ein Projektion respektive plakative Übertragung. So, jetzt Du wieder..
Würde ich wollen, dass der Rasen im Stadtpark gemäht wird, die Mittel zur Verfügung haben und es niemand anderes machen, dann ja. Genau da hast du den Pudel entkernt.
Nach dem Auftragssoll war nicht gefragt. Bitte etwas mehr Aufmerksamkeit! Die Frage besteht hinsichtlich der „unzureichenden Erfüllung“ dieses Auftragssolls. Die hast du behauptet, aber was genau unzureichend ist, weder konkretisiert noch belegt.
Offensichtlich war meine Erwartungshaltung der komplexen Erkenntnis doch zu hoch, deshalb jetzt gern nochmal die präzise Extrahierung.
Nehmen wir uns dazu ein einfaches mathematisches Mittel -den Dreisatz (wahlweise auch Proprtionalität genannt).
Je mehr Zeit ich in der Schule habe desto mehr Lernstoff wird vermittelt- ergo – Je weniger Zeit ich in der Schule habe umso weniger Lernstoff kann vermittelt werden. So weit klar und verständlich!?
Belegbar ist diese Tatsache mit den dokumentierten Tagen an denen die Schule geschlossen war.
Das Verhältnis Zeit zu Lerninhalten wurde weit vor Corona zur Lehre in der Schule konzipiert und nicht zur Vermittlung unter Homeschooling Bedingungen. Ich hoffe das es jetzt ersichtlich geworden ist..
Mit einem ähnlichen Ansatz hab ich mich noch vor Beginn dieses 2. Halbjahres an unsere Grundschule gewandt. Idee, Noteneinführung in der 2. Klasse dieses Jahr einfach mal weg lassen und sich drauf konzentrieren, fehlenden Stoff zu vermitteln, wie im Text beschrieben. Sowas kann easy in einer Schulkonferenz beschlossen werden. Müde Antwort der Schulleitung: „Für manche Eltern sind die Noten wichtig, um den Stand ihres Kindes richtig einschätzen zu können.“ JA, sicher, aber eben in normalen Zeiten und nicht in dieser irren Pandemiezeit.
Zeugnisse geben Auskunft über den Wissenstand der Schüler.
Herr Knopf, was glauben Sie denn wieviel Wissen den vermittelt wurde im letzten Jahr? Zeugnis steht für einen Befähigungsnachweis erreichter Lernziele.Didaktische Arbeit fand schlichtweg nicht statt. Nehmen wir das Zeugnis aus dem letzten Jahr, dies trifft es am nächsten.
„Gerade für die Viertklässler ein wichtiges Zeugnis, geht es darum um den weiteren schulischen Weg“
Das galt fürs Halbjahreszeugnis. Die Entscheidung, welche Schulform ab dem nächsten Schuljahr gewählt wird, ist doch längst gefallen!
Wichtig wäre es erstmal für die Viertklässler die Schulen offen zu lassen, da es auch eine Abschlussklasse ist. Das wurde bisher von Herrn Tullner immer übergangen!
Dann hätte man auch noch 55 Tage zeit und doch noch ein paar Test und Klassenarbeiten zu schreiben in der 4. Klasse zu schreiben und die Kinder auch fair zu bewerten.
Selbst als die Schulen geschlossen waren, gab es Aufgaben für die Schüler zu üben und zum erlernen von neuen Lernstoff.
Auch die Kenntnisse die die Kinder sich dadurch angeeignet haben sollten abgeprüft werden. Wer nicht gemacht hat, bekommt dann vielleicht dafür auch mal eine schlechte Note. Das motiviert dann auch sich in Zukunft nicht hängen zu lassen.