Streit um Verkaufsfläche: HEP droht mit Klage und Schadensersatz

Die Eigentümer des Halleschen Einkaufsparks HEP drohen der Stadt mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen, sollte der Stadtrat die von der Stadt angestrebte Änderung des Bebauungsplans ablehnen, so wie es im Planungsausschuss geschehen ist. Anlass ist es Streit um die Verkaufsfläche im HEP.
Bauordnungsrechtlich sind dem HEP einst 28.400 Quadratmeter Verkaufsfläche zugeordneten worden. Die HEP-Betreiber erklären, dass der neue B-Plan eine Festlegung der sogenannten zentrenrelevanten Sortimente auf 24.500qm vorsieht. Dies akzeptiere man, obwohl die Baugenehmigung eint keine Festlegung zu Sortimenten vorsah. Doch der Knackpunkt ist ein Bebauungsplan, der nach der Baugenehmigung im Jahr 2006 erlassen wurde. Hier steht eine Festlegung von 18.300 Quadratmetern zentrenrelevanter Sortimente drin. Heute weiß niemand mehr, wie das zustande kam. Um den „Fehler“ zu heilen, soll deshalb der Bebauungsplan wieder geändert werden. Das will aber bisher eine Mehrheit der Stadträte nicht – sie wollen keine Erhöhung der Verkaufsflächen zugestehen.
Man habe sich rechtlich beraten lassen, teilen die HEP-Betreiber den Stadträten mit. Nach Ansicht von Verwaltungsjuristen seien alle B-Pläne rechtsunwirksam, deshalb habe die Stadt alle Genehmigungen zu erteilen. „Wir scheuen uns auch nicht davor, diese Position auf dem Rechtsweg durchzusetzen.“ Doch dies sei eigentlich nicht der Umgang, den man sich wünsche. Man würde eher die gemeinsame und zügige Aufstellung eines Bebauungsplan bevorzugen.
Zugleich machen die Betreiber deutlich: „Der Eigentümer des Halleschen Einkaufsparks wird keine enteignungsgleichen Entwicklungen hinnehmen und ist davor durch die Rechtslage geschützt.“ Es stelle sich viel mehr die Frage nach Schadensersatz durch die Versagung der Planungssicherheit. „Es sind nicht nur diese finanziellen Konsequenzen für die Stadt, die Sie als Stadträte bedenken sollten, sondern auch die Zukunft von 600 Arbeitsplätzen im Halleschen Einkaufspark, die mit immer weiteren Verzögerungen in Gefahr gebracht werden.“ Aktuell stehen im Einkaufspark 8.000 Quadratmeter leer, die nicht neu vermietet werden können, weil es seit Jahren keine Entscheidung zur Änderung des Bebauungsplan gibt.
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