Stadtrat vertagt Entscheidung zu HEP-Verkaufsfläche

Zur Festlegung der Größe der Verkaufsfläche im Halleschen Einkaufspark (HEP) in Bruckdorf hat der Stadtrat eine Entscheidung vertagt. Anlass waren neue Erkenntnisse. Die Betreiber des HEP haben mit einer Klage gedroht. Räte wollen nun wissen, wie die Stadt mit diesen Erkenntnissen umgeht. Über die Folgen soll nun noch einmal im Planungsausschuss beraten werden.
Thomas Schied (Linke) mahnte an, dass eine Erweiterung der zentrenrelevanten Verkaufsflächen Auswirkungen auf die Innenstadt hat.
Yvonne Winkler (MitBürger) warb für eine Zustimmung, auch um Klagen zu verhindern. Zudem habe man ohne mit der Wimper zu zucken beim Neustadt-Centrum einer Erhöhung zugestimmt.
Baudezernent René Rebenstorf verwies auf die rechtskräftige Baugenehmigung. Und dort sei keine Verkaufsfläche bestimmten bereichen zugewiesen worden. „Es ist diese Zeit nach der Wende gewesen, wo man unmittelbaren Bedarf an neuen Einzelhandelsflächen hatte“, sagte er zu damaligen Beschluss. Das würde man heute nicht mehr machen. Stimmt der Stadtrat der Vorlage zu, werde mit dem HEP ein städtebaulicher Vertrag unterzeichnet, in dem auf Schadensersatzansprüche verzichtet wird.
Bauordnungsrechtlich sind dem HEP einst 28.400 Quadratmeter Verkaufsfläche zugeordneten worden. Die HEP-Betreiber erklären, dass der neue B-Plan eine Festlegung der sogenannten zentrenrelevanten Sortimente auf 24.500qm vorsieht. Der Knackpunkt ist ein Bebauungsplan, der nach der Baugenehmigung im Jahr 2006 erlassen wurde. Hier steht eine Festlegung von 18.300 Quadratmetern zentrenrelevanter Sortimente drin. Heute weiß niemand mehr, wie das zustande kam. Um den „Fehler“ zu heilen, soll deshalb der Bebauungsplan wieder geändert werden. Das will aber bisher eine Mehrheit der Stadträte nicht – sie wollen keine Erhöhung der Verkaufsflächen zugestehen.
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