Immer mehr Verfahren bei Sachsen-Anhalts Staatsanwaltschaften
Die Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben immer mehr zu tun. Die Zahl der eigegangenen Verfahren ist im vergangenen Jahr auf 245.079 gestiegen. Ein Plus von 6,8 % gegenüber dem Vorjahr mit 229.550. Der Anteil der Ermittlungsverfahren gegen bekannte Tatverdächtige ist dabei auf 59,9 Prozent gestiegen nach 57,5 Prozent im Jahr davor. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hat sich die Anzahl der Beschwerdeverfahren wie Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden gegen Urteile der Amtsgerichte, Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte, Beschwerden gegen Einstellungsbescheide der Staatsanwaltschaften ebenfalls erhöht. Sie liegt jetzt bei 2.119 gegenüber 1.938 im Jahr zuvor.
Immerhin hat die Behörde jetzt auch mehr Mitarbeiter. Bei den vier Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt und bei der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sind 220 Staats- und Amtsanwälte beschäftigt, das sind 22 mehr als im Jahr zuvor. Damit hat der Personalbestand das Niveau des Jahres 2013 erreicht. Zuvor, zu Beginn der 2000er Jahre, waren noch 260 Staats- und Amtsanwälte in Sachsen-Anhalt tätig.
Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im letzten Jahr gegen 12.357 Beschuldigte Anklage erhoben (2018: 12.128) und gegen 13.910 Beschuldigte den Erlass eines Strafbefehls beantragt (2018: 13.911). Zudem haben sie insgesamt 27.677 Sitzungsstunden bei den Strafgerichten wahrgenommen und 28.910 Strafen vollstreckt. In weiten Kriminalitätsbereichen ist ein Anstieg der Ermittlungszahlen bei den Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt zu beobachten, und zwar bei den Ermittlungsverfahren wegen: Diebstahls (+ 5,3 %), rechtsextremistischer Straftaten (+ 5,4 %), Betäubungsmittelkriminalität (+ 6,6 %), Jugend- und Heranwachsendenkriminalität (+ 13,7 %), Anzeigesachen wegen Kinderkriminalität (+ 13,9 %) und Kinderpornografie (+ 44,5 %). Gegen diesen Trend abgenommen haben: Rehabilitierungsverfahren (- 2,6 %), Ermittlungsverfahren wegen Umweltdelikten (- 11,5 %) und Ermittlungsverfahren wegen Wirtschaftskriminalität (- 12,3 %).
Anlass zur Sorge gibt nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft der Anstieg von Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet der Betäubungsmittelkriminalität bei Jugendlichen und Heranwachsenden sowie der sprunghafte Anstieg der Kinder und Jugendpornografie. Knapp ⅓ aller Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde von Personen unter 21 Jahren begangen (3.295 von 10.756). Bei dieser Altersgruppe war ein Anstieg von 8,3 % zu verzeichnen. Sprunghaft zugenommen haben die wegen des Verdachts von Kinder- und Jugendpornografie geführten Ermittlungsverfahren. Die für das Land Sachsen-Anhalt zuständige Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Halle hat im Jahr 2019 786 Verfahren gegen bekannte und unbekannte Tatverdächtige neu eingeleitet (2017: 544; + 44,5 %).“ Zudem gibt es bei der Staatsanwaltschaft Halle einen starken Anstieg, weil knapp 15.000 Verfahren wegen Betruges zum Nachteil von PKW-Versicherungen neu eingegangen sind. Dabei handelt es sich um ein Auto-Glas Sammelverfahren.
Ersttäter milde zu bestrafen, zumal bei Jugendlichen, mag ja sinnvoll sein, wenn es schnell geschieht, was mangels Kapazität selten gelingt. Aber die milden Urteile bei Wiederholungstätern lassen diese weitermachen, und führen in der Folge zu viel Mehrarbeit bei Staatsanwaltschaft und Polizei, die zudem frustriert werden.
Der Gesetzgeber kann mit klareren Vorgaben zu Mindeststrafen bei Mehrfachtätern, z. B. Bewährungsausschluß, aktiv werden, denn viele Richter .können oder wollen nicht.. Will unser Staat aber nicht wegen der Folgekosten ( mehr JVAs). Auch das Mindeststrafalter ist zu hoch für heutige Verhältnisse. Natürlich kann man die fehlgeleiteten Kids nicht in den Bau verfrachten, a la USA, aber deutliche und hart spürbare Maßnahmen müssen her, inkl. zumindest teilweiser Kostenersatz durch die Eltern – und zwar allen, nicht dass die die keine Kohle haben oder in Rumänien gemeldet sind wieder davonkommen, dann eben abarbeiten. Lieber gibt man lieber Geld für Klientelpolitik und soziale Experimente aus.
Wer sich mit Schwarzfahren, Cannabis für Privatgebrauch oder Diesbstahl aus offenen Warenzonen beschäftigen muss, kann irgendwann nur noch überfordert sein.
Kein Wunder, wenn Mehrfachtäter nach feststellung der Personalien wieder laufen gelassen werden und dann Jahre auf ihren prozeß warten müssen und in der Zeit immer neue Straftaten dazkommen, wenn die verhängten Strafen dann für die Verurteilten zu Totlachen sind, brauchen wir uns über die Überlastung von Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht zu wundern. Und „Personen unter 21 jahre“ dürfen mit 18 Jahren in den Krieg ziehen, rauchen, saufen und sonst alles als Volljärige machen, aber wenn es um Straftaten geht, sind sie plötzlich wieder „Heranwachsende“, die für ihre Taten Strafminderung beanspruchen können. Irrsin in der Gesetzgebung.