Jahresbilanz der Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt: 5,7% mehr Fälle im vergangenen Jahr: 254.245 Verfahren
Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt mussten im Jahr 2023 5,7 % mehr Fälle bearbeiten, nachdem sie bereits im Vorjahr um 3,1 % angewachsen waren. Landesweit sind 254.245 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften neu eingegangen, im Jahr zuvor waren es 240.513.
“Der Verfahrensanstieg betrifft zum einen die Verfahren gegen unbekannte Täter”, sagt die Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt. Deren Anzahl hat im Vergleichszeitraum hat demnach um 2,8 % zugenommen (2022: 100.840; 2023: 103.691).
Zum anderen sei bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige, ein noch stärkerer Anstieg um 7,8 % zu verzeichnen gewesen (2022: 139.673; 2023: 150.554). Die sogenannte Aufklärungsquote betrug 2023 59,2 % und sei damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % angestiegen.
“Während nur in wenigen Kriminalitätsbereichen rückläufige Verfahrenszahlen zu beobachten waren (Sexualstraftaten, Betäubungsmitteldelikte, Wohnungseinbruchdiebstähle), wiesen andere Bearbeitungsbereiche – teilweise hohe – Steigerungsraten auf”, so Wieck-Noodt Wirtschaftsstraftaten +39,3 %, Anzeigen gegen ausländische Staatsangehörige: +26,3 %, Diebstahlstaten: +18,9 %, Taten von Kindern: +16,1 %, von Jugendlichen und Heranwachsenden: +4,9 %, Pornographie: +5,2 %, Umweltstraftaten: +4,4 %, rechtsextremistische Straftaten: +2,8 %.
Die vier Staatsanwaltschaften des Landes in Halle, Magdeburg, Dessau-Roßlau und Stendal sowie die beiden Zweigstellen in Halberstadt und Naumburg hätten effektive Strafverfolgung betrieben; sie haben im vergangenen Jahr gegen knapp 25.000 Personen jeweils Anklage erhoben oder einen Strafbefehl beantragt (genau: 24.195; +2,9 %) und waren außerdem mit nahezu 10.000 Bußgeldverfahren befasst (genau: 9.299; +0,5 %). In mehr als 200 Fällen haben die Staatsanwaltschaften sogenannte beschleunigte Verfahren durchgeführt; dies stellt einen Anstieg von ca. 10 % im Vergleich zum Jahr 2022 dar (genau: 204; + 9,7 %).
Angesichts der beträchtlich gestiegenen Eingangszahlen und des demgegenüber lediglich geringfügig angewachsenen Personalbestandes an Amts- und Staatsanwälten im vergangenen Jahr (von 232 auf 235; +1,3 %), sei lobend hervorzuheben, dass alle Staatsanwaltschaften überobligatorische Arbeit geleistet haben, sagt Wieck-Noodt. “Für ihre sorgfältige, motivierte und zügige Erledigung der Verfahren danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaften, deren Zweigstellen und der Generalstaatsanwaltschaft sehr herzlich.”
Neueste Kommentare