Handy am Steuer, Betrunken, Radler mit Kopfhörern: Polizei Sachsen-Anhalt stellt rund 630 Verkehrsverstöße bei Schwerpunktkontrollen fest
Die Landespolizei Sachsen-Anhalt hat in der vergangenen Woche an der länderübergreifenden Aktion ROADPOL – „Focus on the Road“ mit dem Schwerpunkt Ablenkungen im Straßenverkehr teilgenommen. An 216 Kontrollstellen nahm die Polizei 4.171 Fahrzeuge, davon 3.427 PKW, 320 Fahrräder und 317 LKW unter die Lupe. Hierbei wurden 628 Verstöße festgestellt.
In 110 Fällen nutzten Kraftfahrzeugführende verbotswidrig elektronische Geräte (Mobiltelefon, Tablet oder Laptop). Bei den Radfahrenden wurde 39 Mal die verbotswidrige Nutzung eines elektronischen Geräts, zwölf Mal die Beeinträchtigung des Gehörs durch Kopfhörer sowie vier Rotlichtverstöße registriert.
Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Ein tragischer Verkehrsunfall kann das Leben der Betroffenen und Angehörigen maßgeblich verändern. Um solche zu verhindern, sensibilisiert unsere Landespolizei die Verkehrsteilnehmenden für die zahlreichen Ablenkungsrisiken im Straßenverkehr und kontrolliert kontinuierlich sowie gezielt. Allein die Nutzung beispielsweise eines Mobiltelefons während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko um ein Vielfaches.“
Bei den Kontrollen waren außerdem 268 Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, in 117 Fällen wurde das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes geahndet. Auch Straftaten stellten die Polizistinnen und Polizisten fest, darunter 48 Mal Trunkenheit im Verkehr sowie 36 Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Das Tragen von Kopfhörern auf dem Rad an sich ist nicht verboten, solange man seine Umgebungsgeräusche wahrnehmen kann. Der Maßstab hierfür dürfte auch nichts anders bewertet werden als bei Autos. Die sind mittlerweile ziemlich gut abgedichtet und wenn da der Bass dröhnt, werden die auch nicht angehalten, obwohl sie es auch selbigen Gründen müssten.
Die Autos werden angehalten. Die Radfahrer kann man nicht anhalten weil sie regelmäßig Fahnenflucht begehen. Weiß Du aber selber.
Ja klar, Fahnenflucht. Wer kennt’s nicht: die ganzen Militär-Radler…
Danke für deine Sebstkritik. Es geht wenn Du willst. Wenn auch nur durch Größenwahn.
Aha gebe dir Recht, aber das nützt nichts mehr. Denen hat’s das Hirn rausgeblasen. Die verstehen nur noch bumbum
Alleine schon das Wort, Rad‘ gehört verboten.
Kopfhörer beim Radfahren sind erlaubt. Nur dann mit Bußgeld von 15€ zu belegen, wenn Musik so laut, dass Warngeräusche nicht mehr wahrgenommen werden (OLG Köln, Az. Ss 12/87). Das ist wie im PKW. Wie kontrolliert die Polizei denn das? Richtig: gar nicht.
Hört man bei Autos bis raus, schlimmstenfalls steht dahinter die Polizei mit Sirene.
Und ja, Du bist ein guter Mensch.
Lappen kontrollieren Lappen.
Radler mit Kopfhörer. Ist das nicht die Standardausrüstung der Radler!?
Nein
….ähm…bei mir nicht, sry