Nach Großbrand: Oberbürgermeister und Feuerwehrkommandant besuchen verletzten Feuerwehrmann – Kontakt zum Eigentümer zu schnellem Rückbau

Über Stunden hat ein Großbrand in der Großen Steinstraße die Feuerwehr in Halle (Saale) in Atem gehalten. Dabei wurde auch ein Feuerwehrmann verletzt. Als eine seiner ersten Amtshandlungen hat Halles neuer Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt den Mann am heutigen Donnerstag den Feuerwehrmann im Krankenhaus besucht. Im Begleitung des Leiters der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Daniel Schöppe, erkundigte sich Vogt laut Stadtverwaltung nach dem Gesundheitszustand des Helfers und dankte ihm für seinen mutigen Einsatz.
„Der persönliche Kontakt zu dem Feuerwehrmann war mir, auch als Zeichen der Wertschätzung, wichtig“, so der Oberbürgermeister.
Die Stadtverwaltung steht zudem im Kontakt mit dem Eigentümer des Gebäudes. Sie hat den Eigentümer aufgefordert, die durch den Brand zerstörten Dachbereiche entlang der Großen Steinstraße und der Ludwig-Stur-Straße zurückzubauen.
„Die Stadtverwaltung steht zudem im Kontakt mit dem Eigentümer des Gebäudes. Sie hat den Eigentümer aufgefordert, die durch den Brand zerstörten Dachbereiche entlang der Großen Steinstraße und der Ludwig-Stur-Straße zurückzubauen.“
Hier sollte man gleich richtig ansetzen und das gesamte Gebäude abreißen. Das Haus war vorher schon eine Bruchbude. Nach dem Brand dürfte die Bausubstanz nur noch maroder sein.
Keinesfalls sofort abreißen, wenn die Möglichkeit besteht, das Gebäude zu erhalten. Gerade in diesem Bereich ist die prägnante Eckbebauung im städtebaulichen Kontext von hoher Bedeutung.
Und so das Zeichen setzen, dass ein abgebranntes Haus nicht mehr den Denkmalbestimmungen unterliegt? Auf keinen Fall!
Hier muss unbedingt die Auflage erfolgen, das Haus denkmalgerexht wieder herzurichten/ neu aufzubauen.
Wie denn? Mit Hexenkraut?
Mit frischen Holzbalken und weiteren originalgetreuen Baumaterialien, wo immer nötig.
Selbst die Franckeschen Stiftungen konnten so gerettet werden.
Ja, ist nicht billig. So ist das eben nach einem Brandschaden.
Die Bruchbude abreißen und durch einen Neubau in bester Lage ersetzen.
Das sogenannte denkmalgeschützte Gebäude ist ein Schandfleck der Stadt.
Die Stadtverwaltung sollte vom Eigentümer verlangen, den Dachstuhl wieder aufzubauen. 😠
Das hat man davon, wenn die untere Denkmalschutzbehörde in der Stadtverwaltung angesiedelt ist und sich anderen Interessen unterordnen muss.
Na vielleicht noch mal nachlesen, wie das mit den unteren Behörden und Weisungen oder Befugnissen wirklich funktioniert.
Weisungen, Schmeisungen. So eine Hackordnung wird selbstverständlich informell geregelt, zum Beispiel über den Personalschlüssel. Hinzu kommen noch auslegungsfähige Regeln zur Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit.
Wie ich das liebe! Da gibt es an einer Stelle mal ein kleines Problem und sofort treten die Profis auf den Plan!
Abreissen! Einschläfern! Verschrotten! Häng dich auf!
Sehr, sehr, sehr „professionell“, bzw. eher offenbart es die Zerstörungswut und die dumme Einfältigkeit der Aussagenden.
Da ist an einer kleinen Stelle mal der Dachstuhl beschädigt, das lässt sich leicht re-parien. Die freistehenden Giebelwände müssen übrigens auch nicht abgerissen werden „lechz, lechz, lechz… abreissen, lechz… alles plattmachen, lechz…“ Sondern können mittels Schrägstützen und Dübeln in die vorhandenen Betondecken gesichert werden.
Niemals nie nicht würde ich zu einem Arzt gehen mit einer derartigen Mentalität.
Sie scheinen ja ein echter Bauingenieur zu sein.. welche Betondecken meinen sie eigentlich?
Im übrigen entstehen bei Löscharbeiten gerade im Altbau die größten Schäden durch das Löschwasser selbst. .. .. also jetzt bitte nicht lange blöd quatschen .. weg mit der Schrottimmobilie.
Und was dann? Machen dich hässliche Baulücken an prominenter Stelle geil? 🙄
Da wird in unserer Lebenszeit kein Neubau hinkommen, und erst recht kein so schicker wie der Altbau mal war.
Du sagst doch immer, dass die Leute ihre Autos nicht auf den Straßen abstellen sollen. Dann bist du ganz sicher für einen privaten Parkplatz?
Sicher bin ich das – in Trotha, Ammendorf oder Halle-Neustadt (Kaolinstraße). Aber nicht im Stadtzentrum, denn es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein größeres Angebot an Parkplätzen zu einer verstärkten Autonutzung verleitet.
@Sabberfritz „Sondern können mittels Schrägstützen und Dübeln in die vorhandenen Betondecken gesichert werden.“ Nur zur Info: Dies ist kein Halle-Neustädter Plattenbau. In Häusern dieses Alters findet man keine Betondecken. Also: wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.
„Sehr, sehr, sehr „professionell“, bzw. eher offenbart es die Zerstörungswut und die dumme Einfältigkeit der Aussagenden.“
„Häng dich auf!“
Klingt tatsächlich sehr professionell.
Glückwunsch!
Zurückbauen ist leicht gesagt wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht
Zu besichtigen in der Brüderstraße. Das Haus steht unter Denkmalschutz, wurde „gerettet“ und zerbröselt wie ein Sandkuchen.
Auch das Gebäude neben der Waisenhausapotheke stand unter Denkmalschutz, genauso wie das Stellwerk Hp5 oder die Stadtvilla in der Ankerstraße 4, die 2013 abgerissen wurde. Denkmalschutz ist ein zahnloser Tiger, wenn jemand wirklich will, dass etwas wegkommt.
Gestern war hier zu lesen, der Feuerwehrmann wäre leicht verletzt. Wenn er jetzt noch im Krankenhaus liegt, dürfte das bedeuten, dass er schwer verletzt ist. Soweit ich weiß, ist die Definition für schwer verletzt, dass er sich mindesten 24 Stunden in stationärer Behandlung befinden muß.
@Hans-Karl: Nein, Deine Definition ist falsch!
Leicht verletzt kann auch z.Bsp. eine Fraktur des Unterarms sein, der nach einer Fixierung mittels eines Spikdrahtes einen Tag beobachtet wird. Oder eine Gehirnerschütterung, dito, oder ein Bauchtrauma mit Hämatom, alles, was nicht unter die Definition einer schweren Verletzung fällt!
Ich weiß, wie Du zu dieser Definition gekommen bist. Bei google den allerersten Eintrag blind übernommen. Es hilft, auch die darunterstehenden Ergebnisse zu lesen und zu verstehen.
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Verkehrsunfaelle/Glossar/schwerverletzte.html
Also selbst das statistische Bundesamt schließt sich meiner Meinung an. Diese Definition dürfte wohl eine Vereinbarung zwischen Journalisten und Behörden sein, damit man irgendwie eindeutig festlegen kann, wann jemand als schwerverletzt gilt. Medizinische Diagnosen werden ja im Allgemeinen wegen Datenschutz nicht veröffentlicht. Und daran sollten sich eigentlich Behörden und Journalisten (auch DbH) halten, sonst gibts Chaos. Und dieses Chaos gab es auch schon.
Hauptsache alles in Frage stellen!
Du bist da was sehr großem auf der Spur!
Der Rüclbau kann Monate dauern.
Hier ist doch Gefahr im Verzug und somit die Stadt in der Pflicht.
Das muß die Stadt dem Eigentümer in Rechnung stellen.
Och Mensch. Wirklich schon wieder alles vergessen vom letzten einsturzgefährdeten Haus, was neben einer Straßenbahnschiene stand.
Der alte Besitzer hats massiv verkommen lassen und dann verkauft, nachdem die schicken teuren und geförderten denkmalgerechten Fenster eingebaut waren.
Die neuen wollten alle Vermieter raus und das ganz bestimmt nicht um dann schön alles denkmalgerecht herzurichten, da war so ziemlich alles schon abgewohnt. Wer bitte soll dieses Millionengrab wieder herrichten, extrem schade um dieses Kleinod aber nur eines, was sich einreiht in eine Serie von Immobilienleichen.