Mutmaßlicher Drogendealer vorm Landgericht: ihm wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt
Dem im Dezember 1986 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem und gewerbsmäßigem Handeltreiben mit Cannabis in nicht geringer Menge und in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Er soll im Oktober 2023 in seiner Wohnung in Halle 36,5 g Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf an Dritte verwahrt haben. Zur Absicherung seines Drogenhandels soll er zugriffsbereit eine mit Nägeln gespickte Holzlatte und einen Golfschläger unmittelbar neben der Wohnungseingangstür platziert haben. Ferner soll er in einer Kommode im Wohnzimmer einen Wurfstern und im Schlafzimmer ein metallisches Schlagwerkzeug aufbewahrt haben. Außerdem soll der Angeklagte auf dem Freigelände eines Grundstücks in Halle weitere 42,7 g Kokain und in der auf dem Grundstück gelegenen Werkstatt zwei Vakuumtüten mit 492 g und 295 g Cannabis aufbewahrt haben. Etwa drei Meter entfernt soll er zugriffsbereit drei Baseballschläger deponiert haben, um den Drogenhandel abzusichern. Im Obergeschoss der Werkstatt soll er 0,36 g Cannabis und diverse Betäubungsmittelutensilien aufbewahrt haben.
Der Angeklagte hat bislang ein Handeltreiben mit Cannabis und Betäubungsmitteln in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.











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