Prozess am Amtsgericht: falscher Dr. soll Corona-Hilfen abgezockt haben

Dem im April 1952 in Großrosseln geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, durch insgesamt 5 Straftaten im Zeitraum vom 30.11.2020 bis 19.02.2024 in 3 Fällen (Taten 1-3 der Anklage) jeweils vorsätzlich einer für die Bewilligung von Subventionen zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen für sich unrichtige Angaben gemacht zu haben, die für ihn vorteilhaft waren und (Tat 4) zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so gespeichert zu haben, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte Urkunde vorliegen würde und derart gespeicherte Daten gebraucht zu haben, sowie (Tat 5) unbefugt einen akademischen Grad geführt zu haben.

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Der Angeklagte soll für sein Einzelunternehmen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt verschiedene Corona-Hilfen beantragt haben, wobei er in den jeweiligen Anträgen versichert hatte, als Solo-Selbstständiger im Hauptgewerbe tätig zu sein.

Selbstständige und Freiberufler waren nur antragsberechtigt, wenn mindestens 51 % der Summe der Einkünfte im Jahr 2019 aus der selbstständigen, bzw. freiberuflichen Tätigkeit stammte (Haupterwerb). Dem Angeklagten sei spätestens mit Erhalt des Einkommensteuerbescheides vom 04.08.2020 bekannt gewesen, dass er in dem maßgeblichen Vergleichszeitraum aus der selbständigen Tätigkeit lediglich negativ Einkünfte erzielte, welche im Vergleich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und der Leibrente keinesfalls die Quote von 51 % erreichten.

Im Einzelnen soll der Angeklagte folgende Einzeltaten begangen haben:

  1. Am 30.11.2020 beantragte der Angeklagte die sogenannte Novemberhilfe, die ihm i.H.v. 312,87 € auf ausgezahlt wurde.
  2. Am 10.03.2021 beantragte der Angeklagte die sogenannte Dezemberhilfe, die ihm i.H.v. 1209,96 € ausgezahlt wurde.
  3. Am 21.02.2021 beantragte der Angeklagte die sogenannte neue Starthilfe, die ihm i.H.v. 7064,76 € ausgezahlt wurde.

Weiter soll der Angeklagte gegenüber der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, welche die Übersendung des Einkommensteuerbescheides für 2019 angefordert hatte, im elektronischen Antragsportal der Investitionsbank einen von ihm zuvor gefälschten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2019, wonach er angeblich Einkünfte i.H.v. 36.852 € aus einem Gewerbebetrieb und sonstige Einkünfte i.H.v. 1032 € erzielt hatte, eingereicht haben (Tat 4).

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Letztlich soll der Angeklagte ein Schreiben vom 19.02.2024 an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit seinem vollständigen Namen und den Zusatz „Dr.“ unterzeichnet haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass er den akademischen Grad eines Doktors nicht führen darf, weil die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Die Institution, welche ihm den Doktortitel verlieh, soll eine sogenannte „Titelmühle“ gewesen sein.

Das Gesetz droht für den dem Angeklagten vorgeworfenen Subventionsbetrug die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren an. Die Fälschung beweiserheblicher Daten kann gleichfalls mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. Für den Titelmissbrauch sieht das Gesetz Geldstrafe oder Freitag bis zu ein Jahr vor.

Die Angeklagte ist bereits mehrfach vorbestraft.

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