Autofahrer unter Drogeneinfluss gestellt: Mann in Halle-Neustadt hat Einhandmesser dabei, Mann in Landsberg will flüchten und greift Polizisten an

8 Antworten

  1. Kraftradler sagt:

    Wenn ich lese…wird die Nutzung untersagt…

    Das ist ungefähr so als würde ich einem Alkoholiker ne Flasche Schnaps vor die Nase stellen und „Dududu nicht trinken“ sagen.
    Total lächerlich.

    Es braucht Regelungen wie beispielsweise in Italien. Da ist bei 1.6 Atü das Fahrzeug weg und wird versteigert…

    • Ruhig mal Lesen, noch besser: Denken sagt:

      Sollte mit „Atü“ die Blutalkoholkonzentration gemeint sein — diese stellt die Polizei vor Ort gar nicht fest. Der Atemalkohlwert ist nicht entscheidend (auch nicht in Italien) und der betrug deutlich weniger als 1,6 „Atü“. nicht mal ein Zehntel davon….

      Alternative zur Untersagung wäre übrigens, dass er u.U. noch ein Kraftfahrzeug führen dürfte. Willst du das?

  2. 10010110 sagt:

    Ein später durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Kokain. […] Gegen den 32-Jährigen wurden Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, […] eingeleitet.

    Ähm – OK. Der hat wohl noch Coca-Cola nach Originalrezept getrunken?

  3. Moment mal! sagt:

    Artikel:
    „Atemalkoholkontrolle ergab 0,14 Promille“
    „Verfahren wegen Trunkenheit“
    Übersicht mit KI:
    „Bei relativer Fahruntüchtigkeit kann bereits ab 0,3 Promille ein Verfahren eingeleitet werden..“

    • t-haas sagt:

      Ja und? Auffälliges Verhalten sollte mit Drogentest geklärt werden…Ergebnis bekannt. Weiterfahrt untersagt ist doch auch eindeutig,oder? StPO legt die Gründe für eine Festnahme, auch präventiv, fest. Weiter?