Urteil im Stecklings-Prozess von Halle: Hanfverband-Sprecherin zu Geldstrafe verurteilt – Debatte um rechtlichen Status von Stecklingen hält an

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5 Antworten

  1. lächerlich sagt:

    Unsere „Staatsanwaltschaft“ solle bitte endlich mal einen ordentlichen Job machen und nicht die Zeit mit sowas lächerlichem totschlagen! Vollkommen realitätsfremd.

    • eenor sagt:

      Bin absolut bei dir, was das unsinnige Verfahren anbelangt.

      Aber aus meiner Sicht liegt der Fehler nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern der Polizei. Wer Stecklinge als vollwertige Pflanzen betrachtet, hat entweder keine Ahnung oder sucht bewusst Gründe Menschen zu kriminalisieren

      Umso besser wenn hier ein klares und hoffentlich vernünftiges Urteil gesprochen wird.

  2. Beobachter sagt:

    Da hat due Ampel ein Schwurbelgesetz verabschiedet, das viel Interpretationsraum lässt.
    Das BGB aus den Kaiserreich gilt weitgehend unverändert und hat kaum Interpretationsraum.

  3. Vollstrecker sagt:

    Geldstrafe zu wenig. Bewährung mindestens!

  4. Cannapotta sagt:

    Dieses Urteil schreit nach Revision – und nach einem Freispruch erster Klasse! Wer 117 wurzellose Hanf-Stecklinge als „vollwertige Pflanzen“ wertet, ignoriert biologische Realität und rechtliche Logik gleichermaßen. Hier wurde kein Schwarzmarkt bedient, keine Dealerstrukturen gefördert, sondern Aufklärung betrieben und Bürgerrechte verteidigt.

    Die Staatsanwaltschaft tut so, als ob ein abgeschnittener Zweig schon eine ganze Pflanze sei – das ist juristische Haarspalterei auf Kosten der Glaubwürdigkeit des Gesetzes. Das Konsumcannabisgesetz kennt den Begriff „Setzling“ überhaupt nicht, und den Kommentar Patzak/Fabricius zum Maßstab zu machen, ersetzt keinen klaren Gesetzestext. Es ist die Aufgabe der Gerichte, Recht zu sprechen – nicht, wissenschaftlich fragwürdige Konstruktionen willfährig abzunicken.

    Hier wird eine Aktivistin kriminalisiert, die für legale Rechte kämpft, während gleichzeitig wasserklare Schlupflöcher für industrielle Player bestehen. Das zeigt einmal mehr: Cannabisrecht in Deutschland bleibt Flickwerk, solange zentrale Fragen wie die Abgrenzung von Vermehrungsmaterial nicht eindeutig geklärt sind.

    Statt Geldstrafe braucht es jetzt ein deutliches Signal: Keine Strafe fürs Engagement, keine Kriminalisierung von Stecklingen – Freispruch erster Klasse für Angelika Saidi!

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