2,61 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen für Sachsen-Anhalt – Halle bekommt 116 Millionen Euro: Landesregierung berät Gesetzentwurf
Sachsen-Anhalt erwartet 2,61 Milliarden Euro aus dem Bundessondervermögen. In seiner Sitzung am Dienstag hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur beraten und zur Anhörung an die Kommunalen Spitzenverbände freigegeben. Der Gesetzentwurf sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2026 sollen nach endgültiger Beschlussfassung durch die Landesregierung ab November im Landtag beraten werden. Geplantes Inkrafttreten des Gesetzes ist am 1. Januar 2026. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen in die öffentliche Infrastruktur und in Maßnahmen für Wirtschaftswachstum fließen.
Der heute vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen:
* Die Mittel werden in einen Landes- und einen Kommunalarm aufgeteilt. Der Kommunalarm umfasst 60 Prozent der Mittel und gewährt den Landkreisen, den kreisfreien Städten, den Einheitsgemeinden und den Verbandsgemeinden insgesamt ca. 1,6 Milliarden Euro als pauschale Budgets.
* Der Landesarm umfasst 40 Prozent der Mittel (ca. eine Milliarde Euro), die auf die Ministerien und damit fachaufgabenbezogen aufgeteilt werden.
* Diese ressortbezogenen Förderbudgets werden durch Maßnahmen im jährlichen Wirtschaftsplan konkretisiert (Anlage). Umschichtungen sind möglich. Darüber hinaus steht im Landesarm eine Reserve für Kostensteigerungen in Höhe von 218 Millionen Euro zur Verfügung.
* Die Mittel stehen den Kommunen und auch im Landesarm jahresübergreifend und innerhalb der vorgesehenen Budgets zur Verfügung.
Finanzminister Michael Richter: „Nach den erfolgreichen Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden haben wir innerhalb kurzer Zeit Einigkeit über die Vorhaben des Landes erzielt und prioritäre Projekte benannt. Für die unbürokratische und schnelle Umsetzung planen wir mit einem sehr schlanken Verfahren. Es wird für die Landesvorhaben keine Förderrichtlinien geben, es gelten allein die Regelungen der Bundesgesetzgebung. Damit entfallen zusätzliche zeitaufwändige Abstimmungsprozesse. Ich danke den Ministerien für die gute Zusammenarbeit.“
Hintergrund:
Der Bundestag hat in der letzten Woche das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Verteilung von 100 Milliarden Euro auf die Bundesländer. Diese Mittel sind Teil des Bundessondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz, das insgesamt 500 Milliarden Euro umfasst. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt sieht den von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Verteilung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaschutz“ kritisch. Zwar steht dem Land mit 2,61 Milliarden Euro eine beachtliche Summe zur Verfügung – doch die inhaltliche Schwerpunktsetzung verfehlt aus grüner Sicht zentrale Zukunftsaufgaben. Olaf Meister, parlamentarischer Geschäftsführer und finanzpolitischer Sprecher der Fraktion, erklärt: „Das Sondervermögen trägt den Namen Infrastruktur und Klimaschutz – doch beim Klimaschutz bleibt es erschreckend still. Von 827 Millionen Euro fließt kein einziger Cent in den öffentlichen Nahverkehr, auch für den Radverkehr fehlt ein eigener Posten. Stattdessen plant die Landesregierung über 270 Millionen Euro im klassischen Straßenbau. Das ist Politik von gestern.“ Besonders kritisieren die Grünen, dass das Sondervermögen als Chance für eine klima- und sozialgerechte Transformation ungenutzt bleibt. Statt mit Weitblick in Mobilität, Energieeffizienz und Klimaanpassung zu investieren, setzt der Entwurf einseitig auf Beton, Asphalt und Verwaltungsprojekte. „Klimaneutralität bis spätestens 2045 ist erklärtes Ziel des Landes. Doch wo bleiben die Investitionen, die dieses Ziel auch erreichbar machen?“, fragt Olaf Meister. „Die jetzt geplanten Maßnahmen lassen nicht erkennen, dass der Ernst der Klimakrise verstanden wurde.“ Auch das Verfahren selbst wirft Fragen auf. Der Gesetzentwurf sieht ein stark vereinfachtes und zentralisiertes Verfahren vor. „Ein Milliardenprogramm dieser Größenordnung hat mehr als nur eine oberflächliche pro forma-Beteiligung verdient“, mahnt Meister. „Demokratische Kontrolle und Transparenz müssen auch bei beschleunigten Verfahren gewahrt bleiben.“ Die Grünen kündigen daher an, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren kritisch zu begleiten und konkrete Nachbesserungen einzufordern. Dazu gehören ein eigenes Förderbudget für den Radverkehr, gezielte Mittel für den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, verbindliche Investitionen in den Klimaschutz sowie eine stärkere parlamentarische Kontrolle über die Verwendung der Gelder. „Das Sondervermögen ist eine Chance für echten Fortschritt – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Damit diese Chance nicht verspielt wird, braucht es Mut zur Veränderung und einen klaren Kompass in Richtung Klimaneutralität“, so Olaf Meister abschließend.
Wulf Gallert, wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Das geplante Sondervermögen Infrastruktur, welches heute vom Finanzministerium angekündigt wurde, ist ein richtiger Schritt, wird aber lange nicht ausreichen, um die kommunalen Defizite im Land mittel- und langfristig zu beheben. Schon jetzt ist klar, dass die für die Kommunen vorgesehenen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen lange nicht ausreichend sind, um alle Investitionsbedarfe der Kommunen zu decken und die kommunalen Haushalte effektiv zu entlasten. In Bezug auf die vielen Verbandsgemeinden im Land ist wichtig, dass die von ihnen geleisteten Pflichtaufgaben der Kommunen entsprechend berücksichtig werden und die Binnenverteilung der Mittel über die Verbandsgemeinden organisiert werden muss. Das Land muss außerdem Maßnahmen implementieren, um auch kleinen Kommunen bei der bürokratischen Antragstellung der Fördermittel Amtshilfe zu leisten. Wenn kleine Kommunen keine Unterstützung durch das Land beim Abruf der Mittel bekommt, drohen diese Fördermittel beim Land ungenutzt liegen zu bleiben. Die Linke fordert eine schnelle und unbürokratische Beantragung dieser Fördermittel aus dem Sondervermögen. Zudem soll das Land einen eigenen, bereits seit langer Zeit von Kommunen und der Fraktion Die Linke geforderten Schwimmbad- und Sportstättenfonds auflegen, um Sportstätten in Sachsen-Anhalt flächendeckend zu modernisieren. Der Populismus der AfD, die sagt, dass sie das Sondervermögen in Gänze ablehnen, zeigt, wie wenig Interesse diese rechtsextreme Partei an den Problemlösungen im Land hat.“










Herr Vogt war mit der Zuteilungssumme für Halle unzufrieden und äußerste sich zu dem Thema am 16. September 2025: “Wir werden die aktuelle Vereinbarung zwischen Landeregierung [sic!] und kommunalen Spitzenverbänden umgehend prüfen und uns umfassend äußern.” Ich habe nichts vernommen – wieder mal nur Ankündigungsmeister?
Und die AFD hat wie immer gar keinen Plan.