Ablehnung der AfD-Kandidaten für die Ausschüsse rechtswidrig?

Bereits mehrfach hat der Stadtrat die Kandidaten der AfD für die Berufung sachkundiger Einwohner in den Ausschüssen abgelehnt. Doch das möglicherweise rechtswidrig. Denn während der Stadtratssitzung verwies das Rechtsamt der Stadt auf das Kommunalverfassungsgesetz. Es handele sich um bindende Vorschläge der Fraktion. Damit könnte der Stadtrat quasi die Berufung nicht ablehnen. Im KVG heißt es: „Die Ausschüsse werden in der Weise gebildet, dass die von der Vertretung festgelegten Sitze auf die Vorschläge der Fraktionen der Vertretung entsprechend dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen verteilt werden … Die Fraktionen benennen die Mitglieder der Ausschüsse.“
Aus diesem Grund hat Oberbürgermeister Bernd Wiegand eine namentliche Abstimmung durchführen lassen. Jeder Stadtrat wurde aufgerufen und hat seine Stimme per deutlich hörbarem Votum abgeben müssen statt der sonst üblichen Abstimmung per Stimmkarte und ohne Dokumentierung der einzelnen Voten. Mit 23 Ja-Stimmen (AfD, FDP, CDU, Hauptsache Halle) gegen 26 Nein (Linke, SPD, Grüne, MitBürger) wurde die Berufung erneut abgelehnt. Mitbürger-Stadträtin Regina Schöps erklärte in der Sitzung, unter den Vorschlägen der AfD seien drei Personen, die sie dem rechtsextremen Spektrum zuordnet. Dass solche Leute in den Gremien mitarbeiten, könne sie nicht verantworten.
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