„Es braucht Rechtsklarheit“ – Stadtrats-Fraktion MitBürger unterstützt Berufung gegen AfD-Urteil

Es war ein Urteil, dass mehr Fragen aufwarf als es beantwortete. Anfang August entschied das Verwaltungsgericht Halle, dass der Beschluss des Stadtrats 2019, die von der AfD für die Ausschüsse vorgeschlagenen Sachkundigen Einwohner nicht zu bestätigen, rechtswidrig gewesen sei. Grund für die damalige Ablehnung waren die Verbindungen einzelner Kandidaten zum Rechtsextremismus gewesen.

„Allerdings hat das Gericht nicht angeordnet, dass der Stadtrat beziehungsweise seine Mitglieder die von der AfD aufgestellten Kandidaten bestätigen muss“, erläutert MitBürger-Stadträtin Yvonne Winkler. Die AfD hatte zu Beginn vor Gericht noch genau das beantragt, nach einigem Gegenwind ihren Antrag allerdings grundsätzlich geändert.  „Das führt jetzt zu einer paradoxen Situation. Trotz des Urteils stünden wir bei einer erneuten Abstimmung wieder vor der gleichen Situation. Schließlich sind die berechtigten Vorbehalte gegen Personen mit offensichtlichen Verbindungen zum Rechtsextremismus noch immer da.“

Die Fraktion hält das Urteil daher für nicht umsetzbar. Sie hält es jedoch auch für inhaltlich falsch. Yvonne Winkler dazu: „Das Gericht hat in seinem Gerichtsbescheid aus dem April das zentrale Argument klar auf den Tisch gelegt: Keiner Stadträtin und keinem Stadtrat kann sein oder ihr Abstimmungsverhalten vorgeschrieben werden. Wenn es keine Entscheidungsfreiheit gäbe, bräuchte es auch keine Abstimmung. Dass das Gericht dieses zentrale Argument in seinem jetzigen Urteil außen vor lässt, ist für uns nicht nachvollziehbar.“

Vor allem aber braucht es aus Sicht der Fraktion Rechtsklarheit, weswegen sie einen von der Stadtratsvorsitzenden eingebrachten Antrag unterstützt, die Zulassung der Berufung gegen das Urteil zu beantragen. „Es geht hier nicht nur um uns“, unterstreicht Yvonne Winkler. „Akzeptieren wir dieses Urteil, akzeptieren wir die Auffassung des Gerichtes, dass Stadträtinnen und Stadträte, die ihr freies Mandat ausüben und gegen die Berufung von Personen stimmen, die sie aus guten Gründen als Rechtsextreme betrachten, zu einem rechtswidrigen Beschluss beitragen. Das wäre ein fatales Signal – sowohl für die wehrhafte Demokratie, als auch für die freie Mandatsausübung. Ein Signal, was auch in anderen Kommunen ankäme, da bin ich mir sicher.“ Deshalb wolle man eine grundsätzliche Klärung durch das Oberverwaltungsgericht erreichen.

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44 Antworten

  1. Ebbe04Sand sagt:

    Na dann ist doch alles i.O., wenn „…das Gericht nicht angeordnet hat… .“ und das „…Urteil nicht umsetzbar ist.“ Da hält man einfach die Füße still und schießt sich mit unnötigem Aktionismus nicht selber ins Knie. Da macht man weiter wie bisher und gut ist.

  2. Hans-Karl sagt:

    Schon der Begriff „Extremist“ ist sehr schwammig und weit auslegbar. Das durfte ich im letzten Jahr mal persönlich in einer Diskussion erfahren. Jetzt wird sogar schon eine Verbindung zum Extremismus als Grund für eine Ablehnung herbeigeführt. Vielleicht z. B. ein Lehrer oder Forscher, der sich mit solchen Themen befasst.

  3. zum verkappten Verein v. Linken sagt:

    Ist die Rechtsanwältin Frau Winkler mit ihrem Rechtsverständnis wirklich in der Bundesrepublik angekommen ?

  4. Richter sagt:

    Der Richter hatte doch einen im Tee oder?
    Da bedarf es Abklärung von 3 weiteren Richtern.

    • Das wird lustig. Das OVG in MD hat zur BTW einen Eilantrag von uns durchgewunken, (naja, es wurde ein Vergleich, aber de facto haben wir gegen eine Kommune mit einem Verschwörungskasper als Dezernenten gewonnen.) Ich glaube nicht, dass das OVG diesen auch noch dumm begründeten Beschluss durchgehen lässt. Unser RA sagte mir danach, dass er sehr gute Telefonate mit dem OVG geführt hat und sie sich super verstanden hätten.

      (Falls jemand fragt: Durch die lustige Parteienfinanzierung waren wir danach trotz unseres Eigenanteils des Vergleichs um 600€ reicher.) Vielen Dank, liebe SteuerzahlerInnen.

  5. Realität sagt:

    „Wenn es keine Entscheidungsfreiheit gäbe, bräuchte es auch keine Abstimmung.“
    Sorry, musste gerade lachen, als ich dabei an die GEZ-Abstimmung und die Thüringen-Wahl denken musste und wieviel Wahlfreiheit dabei letztlich rumkam 😀

  6. Hallo sagt:

    Wer zahlt das ganz Gezänk? Richtig……

  7. Bart sagt:

    Dass sich Linksextremisten über rechtschaffene Bürger echauffieren und abweichende Meinungen unterdrücken.ist nun weiss Gott nichts neues.

    Was für eine Erkenntnis soll dieser Artikel also bringen?

  8. Realist sagt:

    Man müsste alle sofort abwählen

  9. Ernstgemeinte Frage sagt:

    Was ist die Aufgabe eines Sachkundigen Einwohners in Ausschüssen?

    • „Sachkundige“ geben Empfehlungen für die stimmberechtigten Stadträtinnen ab. Sie sind im Ausschuß redeberechtigt und werden vor einer Abstimmung als erste nach ihrem Votum gefragt. Da die „Sachkundigen“ aber keine echte Stimmberechtigung haben, ist das am Ende wumpe.

      Was wichtig ist, sind die Vorberatungen, wo die Sachis halt in den Fraktionen Input liefern, Und manchmal gelingt es es auch einem „Sachkundigen“, eine Abstimmung komplett zu drehen. Hab ich einmal geschafft, mit einer Wutrede, und danach gab es eine klare Abstimmung, die dann auch ohne Diskussion im Stadtrat angenommen wurde.,

  10. Sagjanur sagt:

    Stadträte riskieren ein Zwangsgeld, wenn sie nicht wie geurteilt abstimmen.

  11. Sagt ja sonst keiner. sagt:

    „Es braucht Rechtsklarheit“.

    Der halbe Stadtrat ist jetzt also rechts?