Aggressive Promostände: bis zu 5000 Euro Geldbuße
Immer wieder erreichen uns Beschwerden zu aggressiven Werbern von Vereinen und Verbänden an der Konzerthalle Ulrichskirche. Teilweise stellen sich die Promoter in den Weg, laufen Passanten hinterher.
Dabei verstoßen die Promoter genau damit gegen die von der Stadt erteilten Auflagen. Denn die Stände werden auf der Grundlage von § 18, Abs. 2 des Straßengesetzes LSA (StrG LSA) mit einer Ausnahmegenehmigung erteilt, sagt Tobias Teschner, Fachbereichsleiter Sicherheit in der Stadtverwaltung. Die Betreiber ersten dabei einige Auflagen. So darf es zu keiner Behinderung oder Gefährdung des übrigen Verkehrs kommen. “Passanten nicht behindert oder belästigt werden dürfen”, so Teschner.
Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert, sagt die Stadt. Diese erfolgen im Rahmen der Streifentätigkeit der Stadtwache. Beschwerden gebe es nicht. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis zu 5.000 Euro.
Wer sich belästigt fühlt, sollte sich daher unbedingt die Uhrzeit merken und bei der Stadt eine Beschwerde stellen.
Neueste Kommentare