Amtsgericht Halle schickt Parfümdieb im beschleunigten Verfahren ins Gefängnis
Am Amtsgericht Halle (Saale) fand heute ein besonders beschleunigtes Verfahren statt, in dessen Abschluss der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Strafrichter sah es nach dem Geständnis des Angeklagten als erwiesen an, dass dieser am 31.05.2022 um die Mittagszeit in einem Geschäft am Markt in Halle einen Rucksack und ein Parfüm im Gesamtwert von 159,94 Euro entwendet hat. Er wurde von Ladendetektiven festgestellt und die Ware wurde ihm wieder abgenommen.
Bereits am 25.05.2022 war er in einem besonders beschleunigten Verfahren ebenfalls wegen Diebstahls von Parfüm im Wert von 141,00 Euro (Tatzeit: 24.05.2022) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der schnelle Rückfall führte zur Verhängung der Freiheitsstrafe.
Da der Angeklagte nicht über einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügt, wurde zur Absicherung des Verfahrens und zur Sicherung der zu erwartenden Strafvollstreckung nach dem Urteilsspruch sofort Untersuchungshaft angeordnet. Der Angeklagte befindet sich deshalb bis auf Weiteres in der Justizvollzugsanstalt Halle.
Hinweis: Das beschleunigte Verfahren bietet bei einfach gelagerten Sachverhalten mit geringen Strafen die Möglichkeit einer schnelleren Verhandlung, weil gewisse formelle Verfahrensabschnitte wegfallen dürfen. Die Staatsanwaltschaft Halle und das Amtsgericht Halle haben seit einigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, solche Verfahren sofort durchzuführen, wenn ein Täter „auf frischer Tat“ ertappt wird und aufgrund der einfachen Sachlage eine schnelle Verhandlung möglich ist.
Richtig so!
Sehr vorbildlich solch schnellen Verfahren. Da könnten sich andere Städte und vor allem Berlin eine Scheibe abschneiden. In Berlin habe ich über ein Jahr bis zur Verhandlung gewartet, obwohl alles klar war.
Verhandlung wegen ?
Die hätten dich wirklich schneller verurteilen sollen.
Für solch einen Kack 3 Monate Knast und wenn jemand in einem illegalen Autorennen einen anderen Menschen totfährt gibts Bewährung??? Dazu fällt einem echt nichts ein
Dann schweig doch einfach. Nichts sagen – das haben wir hier schon genug
Genau das habe ich mir auch gedacht! Manchmal fragt man sich, wo da die Verhältnismäßigkeit bleibt.
Wenn unsere Gerichte dies auch mal bei anderen Straftaten so machen würde…
Welche zum Beispiel?
Republiksflucht!😅
Herr G., der eine Dame am Leipziger Turm tötlich verletzte und Fahrerflucht beginn und im März (?) Bewährungsstrafe bekam.
Sollte es für „tötliche Verletzung“ und „Fahrerflucht“ tatsächlich ein beschleunigtes Verfahren geben? Keine Anklageschrift, keine Sicherungsmaßnahmen, Einschränkungen bei der Beweisaufnahme, keine Berücksichtigung des Alters usw. ?
Außerdem wurde dein Herr G. ja auch erst nach Fahndung ermittelt, oder?
In solchen Fällen??Jaa!! Verschleierung,Vertuschung, Vortäuschen!!!
Wie bitte?
Doch, doch, soll es geben! Meinetwegen. Aber auch mindestens vergleichbar „hohe“ Strafen.
Gibt es.
Bei Körperverletzungen, Raub oder Vergewaltigungen sind die Täter auf freien Fuss.
Bei so einer Fuselbrühe für 150 Euro, wo keiner verletzt wurde, geht’s ab. Mitleid habe ich nicht, aber die Verhältnismäßigkeit verstehe ich nicht.
Richtig!
Beschleunigte Verfahren finden unabhängig von deinen Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit statt.
Trauriges Deutschland,mehr kann man dazu nicht sagen.
Nicht anfangen drüber nachzudenken. Wer hier anfängt nachzudenken wird verrückt.
Perfekte Ausrede
Für 150 Euro hat er zwei kleine Fläschchen .
Teures Parfüm – teurer Knast.
Da hat der doch für drei Monate einen festen Wohnsitz und wird verpflegt. Seine Geldstrafe kann er nicht zahlen.
Und wenn der rauskommt, klaut der wieder. Weiß doch, wie’s geht.
Arbeiten ist doch bäh.
Welche Geldstrafe?
Wir müssen uns sollten noch viel mehr Waffen in die Ukraine liefern. Die Ukraine braucht unsere Hilfe. Ab in die Schützengraben oder seit ihr veige?
Die Richter vom Amtsgericht in Halle sind nicht der Hit. Nach dem Essen urteilen Richter übrigens milder als wie wenn se noch hungrig sind. Also immer schön nach dem Mittagessen verurteilen lassen.
als wie wenn se das als Angeklagter zu entscheiden hätte
Na klar. Mir sind in der halleschen kommentierecke doch mehr oder weniger unter uns. Der Bundesminister für Grammatik wirds eh nicht lesen.
“ als wie “ ist doch wenigstens nur „halbfalsch“! 🙂 Und somit besser als ganz falsch!! 🙂 Ts, ts, ts!!
Hauptsache er riecht gut!
Genauso wird ein Schuh daraus, prima
Da sind sie wieder die Hobby und Google Juristen, dem einen zu lasch, dem anderen zu schnell, da werden Vergleiche gezogen, die man nicht vergleichen kann, aber Hauptsache man(n) sondert etwas ab! Studiert doch noch bisschen Jura, kann ja nicht so schwer sein, den Kommentaren nach zu urteilen.
Wieso soll man denn Strafmaße und die dazugehörigen Taten nicht miteinander vergleichen können? Die Länge des Freiheitsentzug es ist schließlich ein absolutes Maß.
weil man Äpfel und Birnen nicht vergleichen kann, beide sind Obst, aber dennoch unterschiedlich
Aha.