Auch der NABU begrüßt das Gerichtsurteil zu vorerst gestoppten Steinschüttungen an der Saale
An der Saale darf vorerst nicht weitergeschottert werden. Das Oberverwaltungsgericht hat auch die noch geplanten Schotterungen außerhalb der Naturschutzgebiete gestoppt. Die Stadt Halle (Saale) hat nun die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten FFH-Verträglichkeitsprüfung den Nachweis zu führen, dass sich die Steinschüttungen nicht auf die Ziele der europäischen Schutzgebiete auswirken. Dazu wird es erforderlich sein, sowohl den Bestand an potenziell betroffenen Tier- und Pflanzenarten innerhalb der europäischen Schutzgebiete detailliert zu ermitteln als auch der Frage nachzugehen, ob und wie sich die Steinschüttungen auf diese auswirken würden.
Der NABU Sachsen-Anhalt ist erfreut, dass die Steinschüttungen nun auf absehbare Zeit nicht fortgesetzt werden dürfen. Dazu Martin Schulze, stellvertretender Landesvorsitzender des NABU: „Die Auffassung der Stadt, dass die Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete nicht geprüft werden musste, weil es sich nur um Instandhaltungsarbeiten handeln sollte, war von Anfang an falsch. Wenn die Stadt an ihrem Vorhaben festhalten will, muss sie nun umfangreiche Untersuchungen durchführen, bei denen allein die Erfassungen der Tier- und Pflanzenarten mindestens ein Jahr dauern werden. „
Der NABU appelliert an die Stadtvertretung, die hierdurch eintretende Pause zu nutzen, um alternative und naturnähere Befestigungsmöglichkeiten zu prüfen. Solche Möglichkeiten seien mittlerweile technisch ausgereift und sicher, und sie würden dazu führen, dass die naturnahen Ufer der Saale erhalten bleiben und trotzdem der Hochwasserschutz gewährleistet ist.
Dazu die Vorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Katja Alsleben: „Die Stadt wird den Nachweis, dass es zu keinen Beeinträchtigungen der europäischen Schutzgebiete kommt, nicht führen können, dafür sind die Auswirkungen der Steinschüttungen viel zu massiv. Dann ist die Stadt aber ohnehin verpflichtet, zu beweisen, dass es keine Alternative gibt. Da solche Alternativen bestehen, beispielsweise durch den Einsatz von bestimmten schnell wachsenden Pflanzenarten oder von Uferbefestigungen durch Pfähle, wird die Stadt schon aus rechtlichen Gründen kaum eine andere Wahl haben. Dann kann sie diese Entscheidung aber auch gleich treffen. „
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