Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht? CDU und FDP in Sachsen-Anhalt begrüßen Pläne der EU für Lockerung beim Schutzstatus

Der Vorstoß der EU für eine Lockerung beim Schutzstatus für Wölfe sorgt bei CDU und FDP in Sachsen-Anhalt für Zustimmung. In Sachsen-Anhalt leben 188 Wölfe in 22 Wolfsrudeln (Wolfsmonitoring 2020/2021) und die Verbreitung nimmt laut Expertenschätzungen weiter zu. Erst im Oktober dieses Jahres ist in der Altmark ein weiteres Wolfspaar registriert worden.
Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sandra Hietel-Heuer: „Wir begrüßen die Ankündigung der EU, den Schutzstatus des Wolfes und damit die EU-Wolfsstrategie neu zu bewerten. Lange haben wir die Überprüfung des Schutzstatus gefordert und die Bundesregierung dazu gedrängt, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes an die EU zu melden. Mit einer Neubewertung ist ein Wechsel von Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtline zum Artenschutz möglich. So kann der Status des Wolfes von ‚streng geschützt‘ auf ‚geschützt‘ gelockert werden. Damit können die Länder ein modernes Wolfsmanagement aufbauen. Es geht uns darum, ein weitgehend konfliktfreies Miteinander von Mensch und Tier in unserer Kulturlandschaft zu gewährleisten.“
Alexander Räuscher, wolfspolitischer Sprecher und Mitglied der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Forsten der CDU-Landtagsfraktion sagt: „Die Änderung des Wolf-Schutzstatus ist längst überfällig, denn der Wolfsbestand regelt sich nicht von allein. Wir müssen unsere Landwirte besser vor dem Wolf schützen, daher brauchen wir dringend eine stärkere Regulation des Wolfes. In Sachsen-Anhalt sind besonders die Nutztierhalter von der Ausbreitung des Wolfes betroffen, denn deren Tiere werden vermehrt von Wölfen gerissen. Neben der Änderung des Schutzstatus ist auch die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht des Landes entscheidend. In Niedersachsen hat die Ausbreitung der Wolfspopulation dazu geführt, dass er ins Jagdrecht aufgenommen wurde. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir sollten es den Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen gleich tun!“
„Der Wolf ist ganz offenkundig nicht vom Aussterben bedroht. Auch in Deutschland breitet er sich mit einer Geschwindigkeit aus, die kaum Zweifel lässt, dass seine Rückkehr dauerhaft sein wird. Wir als Freie Demokraten begrüßen es ausdrücklich, wenn dieser Umstand nun auch in Brüssel zur Kenntnis genommen und ein vernünftiger Schutzstatus diskutiert wird“, sagt Johann Hauser, landwirtschaftspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.“ Als nunmehr heimische Tierart muss der Wolf aber auch ins sachsen-anhaltische Jagdgesetz aufgenommen werden, einstweilen freilich mit ganzjähriger Schonzeit. Eine echte Bejagung würde damit zunächst ausgeschlossen bleiben, aber es wäre etwa rechtlich geklärt, wie mit Wildunfällen umzugehen ist. Die Zunahme der Population führt erwartbar dazu, dass Wölfe auch häufiger in Verkehrsunfällen schwer verletzt werden. Die Jäger dürfen ihnen dennoch nicht weiteres Leiden ersparen, weil dazu unbedingt erst ein Tierarzt vor Ort sein muss.“
Diese unhaltbaren Äußerungen von CDU und FDP waren freilich zu erwarten. Die Herren scheinen sich nicht eine Minute mit dem Thema beschäftigt zu haben. Anstatt sich um bäuerliche, nachhaltige Landwirtschaft zu kümmern (Durch jahrzehntelange einseitige Subventionspolitik für industrielle Großunternehmen haben wir u.a.ein massives Bauernhof-Sterben.)hat der „wolfspolitische Sprecher“ den Wolf zum Hauptfeind erklärt. Wenn es nicht so traurig wäre und so viel Tierleid erzeugen würde, könnte man lachen.
Kein Mitleid mit den Krebeln!
Wenn der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen wird, ist er deswegen noch längst nicht aus dem Naturschutzrecht entlassen. Jeder verhaltensauffällige Wolf wird zum doppelten „Prüffall“, da kann der wolfspolitische Sprecher noch so herumheulen!
Frischer Wolfsrücken ist ein delikate Sache.
@Imbiss
Wolfs(b)arsch auch.
Dazu ein junges Geißlein,,,