Ausgangssperre für Halle – die gewichtigen Gründe: Arbeiten, Demos, Sorgerecht, Gassi-Gehen
Ab Dienstag, dem 20. April, gilt in Halle (Saale) eine Ausgangsbeschränkung. Zwischen 21 und 5 Uhr darf die Wohnung nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Halle haben ist in dieser Zeit der Aufenthalt nur noch aus gewichtigen Gründen wie Arbeit oder Durchreise erlaubt.
Gewichtige Gründe:
- die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich ehrenamtlicher Tätigkeiten zur Sicherstellung der Versorgung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und die Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
- die lnanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
- die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- die Begleitung Sterbender und Betreuung von Personen in akut lebensbedrohlichen oder pflegebedürftigen Zuständen,
- unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (lediglich eine Person),
- die Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
- der Besuch bei Ehepartnern und Lebenspartnern,
- der Besuch bei Verwandten in gerader Linie im Sinne des § 1589 Abs. 1 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB (Nur Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind gemäß BGB in gerader Linie verwandt),
- der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind oder
- ähnlich gewichtige. und unabweisbare Gründe.
Die gewichtigen Gründe sind auf Verlangen von Sicherheitsbehörden oder der Polizei durch den Betroffenen in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesondere durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Ausweisdokumente erfolgen.
Ich ware dann mal auf die Kommentare der ganzen Rambos, die sich angeblich nicht daran halten werden. Ihr wisst selbst, dass ihr ab 19:00 eh nicht mehr aus eurem Block kommt, weil der Pegel viel zu hoch ist und ihr sonst die Treppe herunterfallen würdet. Grüße
*Ich warte*
😂top!
Daumen hoch !
Wäre doch schön, wenn Brüllsvenni seine Progrome auf diese Zeit verlegt, damit er zeigen kann was für ein toller Hecht er ist – damit würde er tagsüber den Leuten nicht zur Last fallen – außer er muss nach dem Sandmann in seine Kinderwiege.
@ Kein Bier vor 4 die heulen sich alle schon bei „Silbersack: „Ausgangssperre für Halle verfassungswidrig““ aus, da biste zu spät ,o)
Nicht immer von Dir auf andere schließen. Gibt tatsächlich noch Leute, die arbeiten oder sogar ein Unternehmen führen. Die sind dann eher nicht um diese Zeit schon betrunken. Noch nicht einaml zuhause. Das dürfte sich deutlich nach hinten verlagern. Wird Zeit, dass rambo mal wieder zur besten Zeit ausgestrahlt wird. NAch dem Corona-Spezial, versteht sich.
Da fühlt sich aber jemand angesprochen. Prost!
Das ist mein Kommentar dazu🤮🤮🤮🤮🤮🤮🖕🖕🖕🖕🖕💃💃💃💃💃💃💃🕺🕺🕺🕺🕺🕺🕺🕺🍹🍹🍹🍹🍹🍹🍹🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪😂😂😂😂😂😂😂😂
„der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind“
Wenn Ausgangssperre zur Vermeidung von Kontakten dienen soll, dann ist es mehr als kontraproduktiv, in dieser Zeit, „erlaubte und genehmigte“ Zusammenkünfte etc.pp. abzuhalten.
Und „mandatsbezogener Tätigkeiten“ sind der Freibrief für Politiker?
Nein, ich bin kein Coronaleugner. Aber mir erschließt sich nicht die Logik aller gewichtigen Gründe im Zusammenhang mit dem Ziel der Ausgangsbeschränkung.
Die Ausgangssperre soll dazu dienen, dass man sich abends nicht mit Freunden (vor allem in Innenräumen) trifft, private Partys feiert oder ähnliches. Es wäre aber ein starker Eingriff in die Grundrechte, Wohnungen zu kontrollieren wegen etwas, das technisch nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Das mildere Mittel ist daher, den öffentlichen Straßenraum zu kontrollieren. Es wird anerkannt, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit auch wichtig ist, deshalb werden eben gerade nicht alle Zusammenkünfte verboten.
Man kann sich darüber streiten, ob diese Ausgangssperren so viel bringen (Nachprüfbare Erkenntnisse und Zahlen wären dazu höchst willkommen). Ich fände zum Beispiel unangekündigte Kontrollen nützlicher, ob an den Arbeitsstellen die angeblichen Hygienekonzepte wirklich eingehalten werden.
Wozu die Ausgangssperre dienen soll, ist mir klar. Aber ob das Virus wirklich unterscheidet zwischen Menschenauflauf wegen genehmigter Versammlung oder privater Feier, wage ich zu bezweifeln. Und ein einsamer Spaziergänger oder Jogger würde wegen Missachtung der Ausgangssperre belangt werden, obwohl ihm sicherlich kein verirrtes CoV begegnen wird. Da besteht wohl eher Ansteckungsgefahr beim Zusammentreffen mit Ordnungsamt oder Polizei.
Dann bleib am besten zuhause nach 21 Uhr. Dann gerätst du auch nicht in eine Menschenansammlung oder an Polizei bzw. Ordnungsamt. Was ist da jetzt so schwer dran?
Warum sollte Versammlungsfreiheit höher gewertet werden als die Freiheit eines Spaziergangs? Würde ich auf einer erlaubten Demo „spazieren“ gehen, wäre das i.O? Das ist Quatsch mit Soße.
Wenn Generalverdacht, dann bitte auch für alle!
Weil in einer Demokratie die Versammlungsfreiheit deinen Wunsch nach Abendspaziergang, der seltsamerweise erst aufkam, als er nicht mehr erlaubt war, überwiegt.
Nimmst du an einer Demonstration teil, gilt für dich das Versammlungsrecht. Dann ist es egal, ob du eigentlich nur spazieren gehen willst.
Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun.
In einer Demokratie musste ich mir bislang keine Gedanken darüber machen, wie spät es ist, wenn ich spazieren gehen möchte.
Das musst du auch jetzt nicht.
Das hat aber mit der Regierungsform nichts zu tun. Auch im Dritten Reich und in der DDR musste man sich keine Gedanken machen, wie spät es ist, wenn man spazieren gehen wollte.
Die genehmigten Versammlungen halten (in der Theorie) Abstände und Hygienemaßnahmen besser ein als private Feiern. Dem einsamen Spaziergänger wird unterstellt, dass er nicht einfach ziellos unterwegs ist, sondern auf dem Weg zu oder von einer privaten Feier sein könnte.
Wie gesagt, ich halte es auch eher für Kleinkram und man sollte ruhig mal genauer hinschauen, ob die Unternehmen wirklich alles Zumutbare tun, um Ansteckungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Dann ist dir offensichtlich nicht klar wozu die Ausgangsbeschränkung dienen soll. Besser geeignete Maßnahmen wären größere Grundrechtseingriffe. Auch hier braucht es Ausnahmen, die sicher genug Leute ausnutzen werden. Das mit Abstand beste wäre einfache Vernunft von allen, nicht nur einem Teil der Menschen. So trifft es leider eben auch die Falschen. Nur sind noch mehr Ausnahmen irgendwann kontraproduktiv. Zudem wäre wichtig, dass dies auch zur Abwechslung konsequent kontrolliert wird.
Wozu? Dass du dich endlich mal wieder ausgeruht an deinen Job begibst. Unausgeschlafen warst du schon immer das Sicherheitsrisiko!
Das kommt davon wenn regierende keinen Abschluss haben und auf der Gehaltsliste der drei Industriemonoplisten (Farma , Öl und Waffen) zu finden sind.
In Texas und Miami wird fleisig gefeiert ,tausende Studenten feiern Spring-Break-Partys , nun muß
man sich doch fragen wer diesen corona Mist noch glaubt, ich für meinen Teil wohl kaum also lasse ich mich nicht einsperren . Hoffentlich kann ich bald wieder mit dabei sein. Wer findet einen Fehlen ?
Willkommen auf der Intensivstation. Ihr Nickname wurde gerad registriert und ein Sarg schon für Sie bereitgestellt. Auf Wunsch buchen wir Ihnen auch schon eine Termin im Krematorium.
Sobald die Neufassung der sogenannten „Bundes-Notbremse“ beschlossen ist, dürfte die hallesche Ausgangssperre auf ein halbwegs vernünftiges Maß zusammengestutzt werden:
„Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.“ https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-ausgangsbeschraenkungen-streng-35661512
Also wenn ich clicke und collecte, dann doch wohl joggend und nach Mitternacht.
Sobald diese „Bundes-Notbremse“ beschlossen ist, werden Sie noch viel häufiger zu Hause sitzen, wenn der „allmächtige“ Inzidenz-Wert bei 100 festgelegt wird.
definiere „viel häufiger“.
Ich werde definitiv nicht zwischen 22 und 5 häufig zuhause sitzen, da ich meist um diese Zeit zu Hause liege.
Nun, eine Inzidenz von über 100 ist quasi mittlerweile der Nomalzustand in der Stadt. Sprich, wir werden dann wohl nur noch und für längere Zeit nach 21:00 (oder 22:00 nach „Notbremsen-Zeitrechnung“) in den eigenen vier Wänden hocken.
Da geht dir doch nix ab bei deiner Frau? Geh zeitig ins Bett, schlaf dich anständig aus, Dann bist du am Morgen fit für den Job
„die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,“. D.h. wenn ich nach 21:00 noch auf die Straße will, muss ich eines meiner Kinder mitnehmen?
Nein, d.h. wenn Du z.B. in Trennung oder Scheidung lebst und die Kinder beim anderen Elternteil wohnen, darfst Du das Besuchsrecht auch nach 21 Uhr wahrnehmen.
Oder Dein Kind muss nachts in die Notaufnahme – dann darfst Du es natürlich begleiten.
Wenn du Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen willst. Aber das geht auch einfacher.
Muss dann die Öffentlichkeit die öffentliche Stadtratssitzung verlassen, um pünktlich daheim zu sein?
„der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind“
…. die in Wirklichkeit nichts einschränkt. Einfach nur noch lächerlich das ganze Getue.
Also wirst du dich artig daran halten?!
BRDSchlafschaaaaaf
Nur gut, dass Bund und Länder sich inzwischen auf 22 – 5 geeinigt haben und joggen und Spaziergänge bis 24 Uhr zulässig sein werden.
Klar, vor allem an die sonstigen/ ähnlichen gewichtigen Gründe
Heutzutage gehen doch die meisten Partys eh bis 5. 00 Uhr…
Also… Drinnenpartys sind gesichert.
und die Schafe freuen sich auf ihren Diktator, sie freuen sich über Ausgangssperren und weiteren Repressalien
Wer ist denn unserer Diktator? Bill Gates? Der Weihnachtsmann? Wenn Du einen Diktator willst geh nach Weißrussland.
Aber nur Pro-Merkel und Umweltdemos sind erlaubt.
Anti-Corona – Demos und Demos für GG werden gnadenlos von der Polizei weggeräumt.
Am effektivsten demonstrierst du gegen Corona, indem du endlich mal mit Hygiene anfängst.
In den letzten Wochen war es eher umgekehrt. Die Schwurbler, Coronaleugner, Rechtsextreme, Nazis und selbsternannte Reichsbürger konnten im Schutz der Polizei ihren ganzen Müll rausschreien, Hitlergrüße zeigen, Journalisten angreifen. All das ohne Folgen. Du bist mehr als nur auf dem rechten Auge blind!
Und wer beschädigt das Eigentum deiner Mitbürger ? Diese Gruppe darfst du auch benennen.
Ich habe noch keine Umweltdemonstranten gesehen, die Eigentum meiner Mitbürger beschädigen.
Pro-Merkel-Demonstranten habe ich noch gar keine gesehen.
Andere Demos sind laut deinen Worten sowieso nicht erlaubt.
Die rechten dürfen jeden Montag demonstrieren…
Die Corona Geschädigten werden von Panzern, Wasserwerfern und gewalttätigen Polizisten bedroht und als Staatsfeinde dargestellt…
Ist wie zu Ostzeiten!!!
Was weißt du Spätgeborrener schon noch von Ostzeiten? Hörensagen, Bildzeitung?
Tanken fahren, wenn die Spritpreise um 22 Uhr sinken fehlt in der Liste der wichtigen Gründe
Das ist doch schon lange in § 30 der StVO geregelt
Tanken fahren ist also Verboten? Ist ja fast so dumm wie euer Artikel zur Patientin mit Hirnvenenthrombose, dachte ihr seit etwas weiter.
„Tanken fahren ist also Verboten?“
Ja, ist es. Tanken ist KEIN triftiger Grund.
Und mal eben sinnlos zur Tankstelle und wieder nach Hause zu fahren ist demnach sinnloses Hin- und Herfahren. Denn Tanken ist auch als Zwischenstopp zu einem bestimmten Ziel und demnach ohne sinnlose rumkurven möglich.
ich fahr nur so zum Spaß auf der Autobahn 260km/h, sollen doch die anderen Fahrrad fahren mir egal, selbst mit nem grünen Kanzler wird das Auto nicht abgeschaft, wir haben weltweit die besten Autokonzerne und ohne diese können die hier in Deutschland das Licht ausmachen, das haben selbst die grüne Parteiführung begriffen nur die Basis fährt bei den grünen Fahrrad
Fußgängern und Radfahrern geht da jede Sachkenntnis ab, glaubs mir…
§ 30 der StVO den müssen Sie noch mal lesen!
Tanken fahren soll verboten sein? 😅👍….voll der Lacher diese Aussage. Der Tag ist gerettet. Was soll daran verboten sein? Dann müsse ja mal so einkaufen fahren auch verboten sein,wenn Mal tanken fahren des auch ist….
Bitte nicht wieder das Märchen vom 70-Liter-Tank!