Ausgangssperre für Halle – die gewichtigen Gründe: Arbeiten, Demos, Sorgerecht, Gassi-Gehen

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58 Antworten

  1. Kein Bier vor 4 sagt:

    Ich ware dann mal auf die Kommentare der ganzen Rambos, die sich angeblich nicht daran halten werden. Ihr wisst selbst, dass ihr ab 19:00 eh nicht mehr aus eurem Block kommt, weil der Pegel viel zu hoch ist und ihr sonst die Treppe herunterfallen würdet. Grüße

    • Korrektur sagt:

      *Ich warte*

    • blstks sagt:

      😂top!

    • Franz2 sagt:

      Daumen hoch !

      Wäre doch schön, wenn Brüllsvenni seine Progrome auf diese Zeit verlegt, damit er zeigen kann was für ein toller Hecht er ist – damit würde er tagsüber den Leuten nicht zur Last fallen – außer er muss nach dem Sandmann in seine Kinderwiege.

    • tom sagt:

      @ Kein Bier vor 4 die heulen sich alle schon bei „Silbersack: „Ausgangssperre für Halle verfassungswidrig““ aus, da biste zu spät ,o)

    • Daniel M. sagt:

      Nicht immer von Dir auf andere schließen. Gibt tatsächlich noch Leute, die arbeiten oder sogar ein Unternehmen führen. Die sind dann eher nicht um diese Zeit schon betrunken. Noch nicht einaml zuhause. Das dürfte sich deutlich nach hinten verlagern. Wird Zeit, dass rambo mal wieder zur besten Zeit ausgestrahlt wird. NAch dem Corona-Spezial, versteht sich.

    • 🤦‍♀️ sagt:

      Das ist mein Kommentar dazu🤮🤮🤮🤮🤮🤮🖕🖕🖕🖕🖕💃💃💃💃💃💃💃🕺🕺🕺🕺🕺🕺🕺🕺🍹🍹🍹🍹🍹🍹🍹🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪🤪😂😂😂😂😂😂😂😂

  2. 123 sagt:

    „der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind“

    Wenn Ausgangssperre zur Vermeidung von Kontakten dienen soll, dann ist es mehr als kontraproduktiv, in dieser Zeit, „erlaubte und genehmigte“ Zusammenkünfte etc.pp. abzuhalten.

    Und „mandatsbezogener Tätigkeiten“ sind der Freibrief für Politiker?

    Nein, ich bin kein Coronaleugner. Aber mir erschließt sich nicht die Logik aller gewichtigen Gründe im Zusammenhang mit dem Ziel der Ausgangsbeschränkung.

    • Achso sagt:

      Die Ausgangssperre soll dazu dienen, dass man sich abends nicht mit Freunden (vor allem in Innenräumen) trifft, private Partys feiert oder ähnliches. Es wäre aber ein starker Eingriff in die Grundrechte, Wohnungen zu kontrollieren wegen etwas, das technisch nur als Ordnungswidrigkeit behandelt wird. Das mildere Mittel ist daher, den öffentlichen Straßenraum zu kontrollieren. Es wird anerkannt, dass das Recht auf Versammlungsfreiheit auch wichtig ist, deshalb werden eben gerade nicht alle Zusammenkünfte verboten.

      Man kann sich darüber streiten, ob diese Ausgangssperren so viel bringen (Nachprüfbare Erkenntnisse und Zahlen wären dazu höchst willkommen). Ich fände zum Beispiel unangekündigte Kontrollen nützlicher, ob an den Arbeitsstellen die angeblichen Hygienekonzepte wirklich eingehalten werden.

      • 123 sagt:

        Wozu die Ausgangssperre dienen soll, ist mir klar. Aber ob das Virus wirklich unterscheidet zwischen Menschenauflauf wegen genehmigter Versammlung oder privater Feier, wage ich zu bezweifeln. Und ein einsamer Spaziergänger oder Jogger würde wegen Missachtung der Ausgangssperre belangt werden, obwohl ihm sicherlich kein verirrtes CoV begegnen wird. Da besteht wohl eher Ansteckungsgefahr beim Zusammentreffen mit Ordnungsamt oder Polizei.

        • Keule sagt:

          Dann bleib am besten zuhause nach 21 Uhr. Dann gerätst du auch nicht in eine Menschenansammlung oder an Polizei bzw. Ordnungsamt. Was ist da jetzt so schwer dran?

          • 123 sagt:

            Warum sollte Versammlungsfreiheit höher gewertet werden als die Freiheit eines Spaziergangs? Würde ich auf einer erlaubten Demo „spazieren“ gehen, wäre das i.O? Das ist Quatsch mit Soße.
            Wenn Generalverdacht, dann bitte auch für alle!

          • Keule sagt:

            Weil in einer Demokratie die Versammlungsfreiheit deinen Wunsch nach Abendspaziergang, der seltsamerweise erst aufkam, als er nicht mehr erlaubt war, überwiegt.

            Nimmst du an einer Demonstration teil, gilt für dich das Versammlungsrecht. Dann ist es egal, ob du eigentlich nur spazieren gehen willst.

            Das hat nichts mit Generalverdacht zu tun.

          • 123 sagt:

            In einer Demokratie musste ich mir bislang keine Gedanken darüber machen, wie spät es ist, wenn ich spazieren gehen möchte.

          • Keule sagt:

            Das musst du auch jetzt nicht.

          • 10010110 sagt:

            In einer Demokratie musste ich mir bislang keine Gedanken darüber machen, wie spät es ist, wenn ich spazieren gehen möchte.

            Das hat aber mit der Regierungsform nichts zu tun. Auch im Dritten Reich und in der DDR musste man sich keine Gedanken machen, wie spät es ist, wenn man spazieren gehen wollte.

        • Achso sagt:

          Die genehmigten Versammlungen halten (in der Theorie) Abstände und Hygienemaßnahmen besser ein als private Feiern. Dem einsamen Spaziergänger wird unterstellt, dass er nicht einfach ziellos unterwegs ist, sondern auf dem Weg zu oder von einer privaten Feier sein könnte.

          Wie gesagt, ich halte es auch eher für Kleinkram und man sollte ruhig mal genauer hinschauen, ob die Unternehmen wirklich alles Zumutbare tun, um Ansteckungen am Arbeitsplatz zu vermeiden.

        • Hans G. sagt:

          Dann ist dir offensichtlich nicht klar wozu die Ausgangsbeschränkung dienen soll. Besser geeignete Maßnahmen wären größere Grundrechtseingriffe. Auch hier braucht es Ausnahmen, die sicher genug Leute ausnutzen werden. Das mit Abstand beste wäre einfache Vernunft von allen, nicht nur einem Teil der Menschen. So trifft es leider eben auch die Falschen. Nur sind noch mehr Ausnahmen irgendwann kontraproduktiv. Zudem wäre wichtig, dass dies auch zur Abwechslung konsequent kontrolliert wird.

        • Malte sagt:

          Wozu? Dass du dich endlich mal wieder ausgeruht an deinen Job begibst. Unausgeschlafen warst du schon immer das Sicherheitsrisiko!

    • Freddy sagt:

      Das kommt davon wenn regierende keinen Abschluss haben und auf der Gehaltsliste der drei Industriemonoplisten (Farma , Öl und Waffen) zu finden sind.
      In Texas und Miami wird fleisig gefeiert ,tausende Studenten feiern Spring-Break-Partys , nun muß
      man sich doch fragen wer diesen corona Mist noch glaubt, ich für meinen Teil wohl kaum also lasse ich mich nicht einsperren . Hoffentlich kann ich bald wieder mit dabei sein. Wer findet einen Fehlen ?

      • Malte sagt:

        Willkommen auf der Intensivstation. Ihr Nickname wurde gerad registriert und ein Sarg schon für Sie bereitgestellt. Auf Wunsch buchen wir Ihnen auch schon eine Termin im Krematorium.

  3. xxx sagt:

    Sobald die Neufassung der sogenannten „Bundes-Notbremse“ beschlossen ist, dürfte die hallesche Ausgangssperre auf ein halbwegs vernünftiges Maß zusammengestutzt werden:

    „Nächtliche Ausgangsbeschränkungen soll es demnach zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr geben. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein. Im Einzelhandel soll das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) auch bei hohen Infektionszahlen weiterhin möglich sein.“ https://www.gmx.net/magazine/news/coronavirus/corona-news-ticker-ausgangsbeschraenkungen-streng-35661512

    • Ht sagt:

      Also wenn ich clicke und collecte, dann doch wohl joggend und nach Mitternacht.

    • Sven sagt:

      Sobald diese „Bundes-Notbremse“ beschlossen ist, werden Sie noch viel häufiger zu Hause sitzen, wenn der „allmächtige“ Inzidenz-Wert bei 100 festgelegt wird.

      • Schlaumeier sagt:

        definiere „viel häufiger“.
        Ich werde definitiv nicht zwischen 22 und 5 häufig zuhause sitzen, da ich meist um diese Zeit zu Hause liege.

        • Sven sagt:

          Nun, eine Inzidenz von über 100 ist quasi mittlerweile der Nomalzustand in der Stadt. Sprich, wir werden dann wohl nur noch und für längere Zeit nach 21:00 (oder 22:00 nach „Notbremsen-Zeitrechnung“) in den eigenen vier Wänden hocken.

          • Malte sagt:

            Da geht dir doch nix ab bei deiner Frau? Geh zeitig ins Bett, schlaf dich anständig aus, Dann bist du am Morgen fit für den Job

  4. theduke sagt:

    „die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,“. D.h. wenn ich nach 21:00 noch auf die Straße will, muss ich eines meiner Kinder mitnehmen?

    • Achso sagt:

      Nein, d.h. wenn Du z.B. in Trennung oder Scheidung lebst und die Kinder beim anderen Elternteil wohnen, darfst Du das Besuchsrecht auch nach 21 Uhr wahrnehmen.

    • Achso sagt:

      Oder Dein Kind muss nachts in die Notaufnahme – dann darfst Du es natürlich begleiten.

    • Ammendorfer sagt:

      Wenn du Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen willst. Aber das geht auch einfacher.

  5. Beobachter sagt:

    Muss dann die Öffentlichkeit die öffentliche Stadtratssitzung verlassen, um pünktlich daheim zu sein?

    • eseppelt sagt:

      „der Besuch von Veranstaltungen, Zusammenkünften, Ansammlungen, Versammlungen oder Aufzügen, die nach § 2 Abs. 2 bis 5 und 7 der 11. SARS-CoV-2 EindV erlaubt oder genehmigt sind“

  6. Das ist mal eine Sperre sagt:

    …. die in Wirklichkeit nichts einschränkt. Einfach nur noch lächerlich das ganze Getue.

  7. Das ist mal eine Sperre sagt:

    Nur gut, dass Bund und Länder sich inzwischen auf 22 – 5 geeinigt haben und joggen und Spaziergänge bis 24 Uhr zulässig sein werden.

  8. Zahnlose Sperre sagt:

    Klar, vor allem an die sonstigen/ ähnlichen gewichtigen Gründe

  9. Bürger sagt:

    Heutzutage gehen doch die meisten Partys eh bis 5. 00 Uhr…
    Also… Drinnenpartys sind gesichert.

  10. Wolf sagt:

    und die Schafe freuen sich auf ihren Diktator, sie freuen sich über Ausgangssperren und weiteren Repressalien

    • Hans G. sagt:

      Wer ist denn unserer Diktator? Bill Gates? Der Weihnachtsmann? Wenn Du einen Diktator willst geh nach Weißrussland.

  11. Hallenser sagt:

    Aber nur Pro-Merkel und Umweltdemos sind erlaubt.
    Anti-Corona – Demos und Demos für GG werden gnadenlos von der Polizei weggeräumt.

    • Fadamo Lausbube sagt:

      Am effektivsten demonstrierst du gegen Corona, indem du endlich mal mit Hygiene anfängst.

    • Leser sagt:

      In den letzten Wochen war es eher umgekehrt. Die Schwurbler, Coronaleugner, Rechtsextreme, Nazis und selbsternannte Reichsbürger konnten im Schutz der Polizei ihren ganzen Müll rausschreien, Hitlergrüße zeigen, Journalisten angreifen. All das ohne Folgen. Du bist mehr als nur auf dem rechten Auge blind!

      • Hallenser sagt:

        Und wer beschädigt das Eigentum deiner Mitbürger ? Diese Gruppe darfst du auch benennen.

        • Achso sagt:

          Ich habe noch keine Umweltdemonstranten gesehen, die Eigentum meiner Mitbürger beschädigen.
          Pro-Merkel-Demonstranten habe ich noch gar keine gesehen.
          Andere Demos sind laut deinen Worten sowieso nicht erlaubt.

  12. Bürger sagt:

    Die rechten dürfen jeden Montag demonstrieren…

    Die Corona Geschädigten werden von Panzern, Wasserwerfern und gewalttätigen Polizisten bedroht und als Staatsfeinde dargestellt…
    Ist wie zu Ostzeiten!!!

  13. Dauerfeierabend sagt:

    Tanken fahren, wenn die Spritpreise um 22 Uhr sinken fehlt in der Liste der wichtigen Gründe

    • eseppelt sagt:

      Das ist doch schon lange in § 30 der StVO geregelt

      • Hans G. sagt:

        Tanken fahren ist also Verboten? Ist ja fast so dumm wie euer Artikel zur Patientin mit Hirnvenenthrombose, dachte ihr seit etwas weiter.

        • eseppelt sagt:

          „Tanken fahren ist also Verboten?“

          Ja, ist es. Tanken ist KEIN triftiger Grund.

          Und mal eben sinnlos zur Tankstelle und wieder nach Hause zu fahren ist demnach sinnloses Hin- und Herfahren. Denn Tanken ist auch als Zwischenstopp zu einem bestimmten Ziel und demnach ohne sinnlose rumkurven möglich.

          • nicht_Grüner sagt:

            ich fahr nur so zum Spaß auf der Autobahn 260km/h, sollen doch die anderen Fahrrad fahren mir egal, selbst mit nem grünen Kanzler wird das Auto nicht abgeschaft, wir haben weltweit die besten Autokonzerne und ohne diese können die hier in Deutschland das Licht ausmachen, das haben selbst die grüne Parteiführung begriffen nur die Basis fährt bei den grünen Fahrrad

          • Malte sagt:

            Fußgängern und Radfahrern geht da jede Sachkenntnis ab, glaubs mir…

          • StVO sagt:

            § 30 der StVO den müssen Sie noch mal lesen!

          • Dauerfeierabend sagt:

            Tanken fahren soll verboten sein? 😅👍….voll der Lacher diese Aussage. Der Tag ist gerettet. Was soll daran verboten sein? Dann müsse ja mal so einkaufen fahren auch verboten sein,wenn Mal tanken fahren des auch ist….

    • Beobachter sagt:

      Bitte nicht wieder das Märchen vom 70-Liter-Tank!